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Revision 41 vom 2011-02-19 13:46:46
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= Datenbanken in Nordrhein-Westfalen =
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 * [[http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/vsg_nrw_2007.pdf|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW )]]  * [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&bes_id=5173&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polg|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG-NRW)]]
 * [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2060&bes_id=4245&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ordnungsbeh%F6rdengesetz|Ordnungsbehördengesetz NRW]] (OBG)
 * [[https://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/ges/nwvsg/cont/nwvsg.htm&mode=gesamt&page=1|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW )]]
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 * [[http://www.polizei-nrw.de/im/stepone/data/downloads/31/00/00/polgnrw.pdf|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)]]
 * [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12012&vd_back=N|Polizeigesetzänderung vom Februar 2010]]

=== Auszug aus dem DSG NRW ===

==== §4 a Verbunddateien ====
{{{
(1) Die Einrichtung gemeinsamer oder verbundener automatisierter Verfahren, in und
aus denen mehrere öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten sollen, ist
nur zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der
betroffenen Personen und der Aufgaben der beteiligten Stellen angemessen ist. Die
Vorschriften über die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs bleiben unberührt. Die
beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten Stelle, den Zweck
und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige Stelle festzulegen, welche
die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Persone n trägt.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist vorab zu
unterrichten.
(2) Innerhalb einer öffentlichen Stelle bedarf die Einrichtung gemeinsamer oder
verbundener automatisierter Verfahren, mit denen personenbezogene Daten aus
unterschiedlichen Aufgabengebieten verarbeitet werden sollen, der Zulassung durch die
Leitung der Stelle. Für die Zulässigkeit gilt Absatz 1 Satz 1 und 2 entsprechend.
}}}

==== § 18 Auskunft, Einsichtnahme ====

{{{
(1) Der betroffenen Person ist von der verantwortlichen Stelle auf Antrag Auskunft zu
erteilen über
    1. die zu ihrer Person verarbeiteten Daten,
    2. den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung,
    3. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen sowie
    4. die allgemeinen technischen Bedingungen der automatisierten Verarbeitung der
        zur eigenen Person verarbeiteten Daten.
Dies gilt nicht für personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der
Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle gespeichert sind.
(2) Auskunft oder Einsichtnahme sind zu gewähren, soweit die betroffene Person
Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen.
Auskunftserteilungen und Einsichtnahme sind gebührenfrei, die Erstattung von
Auslagen kann verlangt werden.
(3) Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung oder zur Gewährung der Einsichtnahme
entfällt, soweit
        a. dies die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle
            erheblich gefährden würde,
        b. dies die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes
            oder eines Landes Nachteile bereiten würde,
        c. die personenbezogenen Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach
            einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen einer dritten
            Person geheimgehalten werden müssen.
(4) Einer Begründung für die Auskunftsverweigerung bedarf es nur dann nicht, wenn
durch die Mitteilung der Gründe der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck
gefährdet würde. In diesem Fall sind die wesentlichen Gründe für die Entscheidung
aufzuzeichnen.
(5) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsichtnahme auf die Herkunft
personenbezogener Daten von Behörden des Verfassungsschutzes, der
Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese
personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im
Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern,
sowie von den in § 19 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz genannten Behörden, ist sie
nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Gleiches gilt für die Übermittlung
personenbezogener Daten an diese Behörden. Für die Versagung der Zustimmung
gelten, soweit dieses Gesetz auf die genannten Behörden Anwendung findet, die
Absätze 3 und 4 entsprechend.
(6) Werden Auskunft oder Einsichtnahme nicht gewährt, ist die betroffene Person darauf
hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit wenden kann.
}}}

=== Bizarre Auskunftspraxis der Polizei ===

Es scheint, dass die Polizei NRW derzeit versucht, das Auskunftsrecht
durch Konfusionierung zu untergraben. Dabei soll für die Auskunft im
Gegensatz zur Praxis aller anderen Ländern plötzlich irgendeine lokale
Polizeibehörde zuständig sein. Das scheint unglaublich, wird aber so
berichtet:

'''User 1''' -- Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg
gestellt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die
Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.

'''User 2''' -- Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und
da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgendwelche unwahren Behauptungen
und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute,
dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen
Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nämlich nicht so gut auf die
Karriere ausgewirkt). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem
DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss
(Die beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten
Stelle, den Zweck und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige
Stelle festzulegen, welche die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber
den betroffenen Personen trägt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist
vorab zu unterrichten. §4 DSG NRW). Ich habe mich deswegen auch an die
verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur
scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die
Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie
juristisch argumentiert hat. Ich bin am überlegen mich deswegen an den
Innenausschuss zu wenden. Denn die Polizeibehörde an deinem Wohnort erteilt dir
nur Auskunft über Daten, die sie selber eingegeben hatte. Falls es noch
irgendwo andere gibt, erfährst du das nur in dem du alle anderen
Polizeibehörden in NRW anschreibst (d.h. über 40)

Das von User 2 beschriebene Verfahren ist natürlich hahnebüchen und kann so
nicht ernst gemeint sein. Wenn das wirklich (noch) so gehandhabt wird,
wäre das eine offensichtliche Aufgabe für die neue Düsseldorfer Regierung;
klar ist, dass nicht jede Polizeibehörde einen Vertrag mit dem LZPD NRW (vgl.
unten) haben kann und im Zweifel dann das LZPD die datenschutzrechtliche
Verantwortung und mithin die Auskunftspflicht hat. Möchte sich vielleicht
die LfDI irgendwie äußern? Hier wäre Platz: ...

Es wäre sehr hilfreich, wenn Leute aus NRW (möglichst mit Daten bei der Polizei)
gelegentlich Auskunftsersuchen [[https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|mit unserem Generator]] und
mit den [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Datenscheckheft/index.html| Musterbriefen der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen]] an die Polizei schicken könnten und dann diese Seite entsprechend aktualiseren.

Eine Antwort an einen weitereren User vom LKA NRW vom Februar 2011:

  Klingt soweit erstmal gut, aber es geht noch weiter: “Gemäß §18 Absatz 5 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf jede Polizeibehörde nur über die Daten Auskunft geben, die sie in eigener Verantwortlichkeit gespeichert hat. Soweit personenbezogene Daten von Ihnen bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert sind, entzieht sich die Auskunft hierüber folglich meiner Befugnis. Meiner Auskunftsbefugnis entziehen sich auch solche Daten, die durch andere Bundesländer im Informationssystem der Polizei (INPOL) gespeichert wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sofern Sie Anhaltspunkte haben, dass der personenbezogene Daten zu Ihrer Person durch eine andere Polizeidienststelle gespeichert sein könnten, ein Auskunftsersuchen direkt an diese Polizeidienststelle zu richten.”

Quelle: [[http://auskunftsersuchen.info/2011/01/24/die-antworten-vom-wochenende/|auskunftersuchen.info]]

''Anmerkung: Scheint so zu sein als ob das LKA das DSG NRW nicht vollständig gelesen hat und so nicht weiss das für Verbunddateien §4 DSG NRW zuständig ist und dazu scheint das LKA auch § 18 nicht richtig gelesen zu haben, da dort nur die Herkunft und Inhalt nur in Ausnahmefällen (und in ganz großen Ausnahmefällen ohne Begründung )nicht mitgeteilt werden darf.''
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Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten"
(
http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut.
Die Systeme werden in NRW vom [[http://www.zpd.nrw.de/|"Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD)]]
mit Sitz in Duisburg betreut.
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=== Vorgangsbearbeitung ===

NRW setzt auf die bayrischre [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]].

 * [[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8| Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IGVP]]

Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD.
Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).
=== ViVA ===

Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur
integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden.

[[https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4664.pdf|Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017]]
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Wie üblich, wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet.  [[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|2010 im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet]]; die PE meint ese gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement". Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, inbesondere "ließen Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug ein," vor allem zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse". Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe
getestet: Eine Datei
, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt
und verbreitet.
[[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010]] erklärt, sie sei im Rahmen
eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht
"nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die
Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes
Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von
Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren,
was
inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem
Straf- bzw. Ma
ßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und
Therapieergebnisse" einschließe
.
Zeile 156: Zeile 47:
=== Staatsschutzdatei ===

Nach einem [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004]] zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und
"Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche
Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.

=== SKB-Datenbanken ===

Auch in NRW gibt es [[SKB-Datenbank]]en für "Szenekundige Beamte" mit Weisheiten zu
Fußballfans. 2015 waren darin laut
[[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]]
Daten von 6500 Personen gespeichert.

Wie früher in Baden-Württemberg (vgl. [[Baden-Württemberg#SKB-Datei]]),
werden in NRW die SKB-Dateien auf
der Ebene von Polizeipräsidien geführt, fröhlich ignorierend, dass der
LfD BaWü 2010 ziemlich schockiert war über den Murks, der dort lief und
durchgesetzt hat, dass sich künftig das LKA darum kümmert. Das hat
insbesondere zur Folge, dass das LKA Daten aus den SKB-Dateien ''nicht''
beauskunftet. Auf der anderen Seite sind die Daten wohl auch nur den
mit Fußballgeschichten betrauten (eben den "szenekundigen") Beamten zugänglich
(in Hamburg allerdings gibts dann doch noch einen Haufen andere, u.a. dort auch der "Kriminaldauerdienst"; vgl. [[Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank]].

[[http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10462.pdf|NRW-Landtagsdrucksache 16/10462]]
führt zur Funktion der SKB-Dateien aus:

{{{#!blockquote
Die Erkenntnisse der sogenannten SKB-Datei dienen
demgegenüber insbesondere den für die jeweilige Szene zuständigen
szenenkundigen Beamtinnen und Beamten als Arbeitsdatei und speziell zur
Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtsfester präventiv
polizeilicher Maßnahmen, zur Verhinderung anlassbezogener
Sicherheitsstörungen sowie der konsequenten Strafverfolgung.
}}}

-- was im Wesentlichen dem entspricht, was für angegeben wird
[[Datenbanken Baden-Württemberg#SKB-Datenbank|SKB BaWü]], eben das
ganze Spektrum von Gefährderansprachen bis Stadionverboten.

2016 zeigte sich das das Innenministerium in NRW ganz von der autoritären
Seite, weil es die Beauskunftung der Verfahrensverzeichnisse der SKB-Dateien
(bzw. des Musterverfahrensverzeichnisses, nach dem die gestrickt sind)
verweigerte, weil es „Rückschlüsse auf polizeiliche Techniken und Taktiken”
zulasse
[[https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-skb-dateien-nrw/|Dokumentation bei fragdenstaat.de]].

Ein [[https://www.cilip.de/2016/01/20/datensammlungen-ueber-fussballfans-keine-kontrolle-ueber-den-wildwuchs/|schöner Artikel zu NRW-SKB]] erschien 2016 im CILIP-Blog.

=== Weiterleitung an Europol und SIS ===

Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von LKA und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.


== Vorgangsbearbeitung ==

NRW setzt auf die bayrische [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]].
Betrieben wird das System ebenfalls vom [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]].

[[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8|Die offizielle Mitarbeiterzeitung der NRW-Polizei zu IGVP]].

Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Ein [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009]] beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:

{{{#!blockquote
Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.
}}}

Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der [[LfDI]]
natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist
offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer
Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der [[Zweckbindung]]
nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.

Im Oktober 2010 war das Programm laut [[http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/PC-Probleme-bei-der-Polizei-id3810399.html|WAZ]] auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll [[IGVP]] in Zukunft durch [[Poliks]] ersetzt werden (vgl [[http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Umstellung_auf_POLIKS|GdP PM]]).


== Fallanalysesysteme ==

=== Findus ===

Eine [[http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_841.htm|Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002]] erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung [[operativen Fallanalyse]]:

{{{#!blockquote
  Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz.
}}}

=== rsCase ===
Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer [[http://www.rola.com/pressemeldungen/rsCASE-NRW.html|Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007]] noch rsCASE verwendet (vgl. [[Hersteller#rola]]).

Zeile 158: Zeile 140:
Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] und vermutlich noch behördeneigene Amtsdateien. Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] und behördeneigene Amtsdateien (vgl. § 10 VSG NRW; u.a. zur Mitwirkungs- und Nachberichtspflicht für Aufenthalts-, Luftverkehrs-, Hafensicherheits- sowie Atomgesetz), wie z.B. eine so genannte „Personen-Informations-Datei“.

Eine "elektronische Sachakte" wurde mit der 2006 verabschiedeten Änderung des § 8 VSG NRW eingeführt. Die Volltextsuche nach personenbezogenen Daten ist darin angeblich nur zu Auskunftszwecken zulässig.
Zeile 179: Zeile 163:
Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006. Die LfD berichtet im
[[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen
Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze
herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und
2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war,
konnte damals natürlich noch ''niemand'' wissen.
D
as entsprechende Urteil kam erst 2006.
Zeile 186: Zeile 176:
Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten). Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die [[INPOL]]-Speicherung (Verbunddatei [[APIS]]) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der [[LfDI]] erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).
Zeile 196: Zeile 186:
Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil Herr Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat. Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.
Zeile 210: Zeile 200:
Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta ([[http://projekte.free.de/lotta/| Lotta]]) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt). Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die [[http://projekte.free.de/lotta/|antifaschistische Zeitung Lotta]] erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.
Zeile 214: Zeile 204:
=== Terrorverdacht wegen Liebesbrief ===

Ende September 2008 verhaftete das LKA NRW in einer aufwendigen Aktion einen angeblichen islamischen Terroristen. Ein Brief den das LKA ursprünglich als Abschiedsbrief interpretiert hatte, stellt sich als Liebesbrief heraus.

[[http://www.abatz.de/oldnews.html#5850| Terrorverdacht wegen Liebesbrief ]]
Zeile 222: Zeile 206:
Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden.

[[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/| taz: Der Löschkopf fehlt ]]
Ende Oktober 2009 wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. Dieses Problem ist unter dem Vorzeichen "Löschung technisch nicht möglich" auch im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre ans Licht gekommen.

[[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/|taz-Artikel dazu]]

=== Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung ===
Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die [[Vorratsdatenspeicherung]] ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert.

[[http://www.ruhrbarone.de/nrw-grune-gegen-anlasslose-vorratsdatenspeicherung|Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung]]

=== DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes ===

Im Sommer 2011 wurden Opfern eines Naziangriffes in Dortmund laut [[http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Linke-kritisiert-Polizei-nach-Nazi-Uebergriffen-in-Dortmund-id4992637.html|WAZ]] nach Anzeige des Vorfalles bei der Polizei [[DNA]]-Proben abgenommen. Der Grund soll gewesen sein, dass sie im Verdacht standen Anti-Nazi-Aufkleber verklebt zu haben. (''Ob das mit richterlicher Genehmigung geschah oder ob die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weiss jemand mehr ?'')https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste

=== Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten ===
Eine zeitlang hat das LKA versucht die Auskunftspflicht zu umgehen, indem es nur Auskunft über die selbst eingegebenen Daten gegeben hat. Dieses Verhalten schien das LKA anscheinend inzwischen abgeschaltet zu haben.
(vgl [[http://auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/|auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/]])
Nach einem Auskunftsersuchen eines Berliner Piraten, welcher lange in NRW gelebt hatte, scheint das LKA die Praxis fortzuführen. So bekam er von dort die Antwort, dass soweit personenbezogene Daten von Ihm bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert seien, entziehe sich die Auskunft hierüber folglich deren Befugnis (siehe [[http://ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/|ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/]]). Überraschenderweise bekam er dann noch einen Brief vom der Polizei Bochum, dass das LKA NRW hat sein Ersuchen zuständigkeitshalber an weitergeleitet hätte.

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Die Systeme werden in NRW vom "Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD) mit Sitz in Duisburg betreut.

POLAS

Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

ViVA

Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA (Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft) soll die IT-Verfahren POLAS NRW (ab 2/2017) und das Vorgangsbearbeitungssystem IGVP (ab 2018) ablösen und unter einer einheitlichen Oberfläche vereinen. ViVA ist in den Datenverbund INPOL eingebunden. ViVA soll das zentrale Werkzeug von etwa 46.000 Polizeibeschäftigten werden.

Aktueller Stand aus dem Landtag NRW Januar 2017

Sexualstraftäter-Datei

Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010 erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe.

Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.

TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?

Staatsschutzdatei

Nach einem Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004 zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die Staatsschutz-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.

SKB-Datenbanken

Auch in NRW gibt es SKB-Datenbanken für "Szenekundige Beamte" mit Weisheiten zu Fußballfans. 2015 waren darin laut NRW-Landtagsdrucksache 16/10462 Daten von 6500 Personen gespeichert.

Wie früher in Baden-Württemberg (vgl. Baden-Württemberg#SKB-Datei), werden in NRW die SKB-Dateien auf der Ebene von Polizeipräsidien geführt, fröhlich ignorierend, dass der LfD BaWü 2010 ziemlich schockiert war über den Murks, der dort lief und durchgesetzt hat, dass sich künftig das LKA darum kümmert. Das hat insbesondere zur Folge, dass das LKA Daten aus den SKB-Dateien nicht beauskunftet. Auf der anderen Seite sind die Daten wohl auch nur den mit Fußballgeschichten betrauten (eben den "szenekundigen") Beamten zugänglich (in Hamburg allerdings gibts dann doch noch einen Haufen andere, u.a. dort auch der "Kriminaldauerdienst"; vgl. Datenbanken Hamburg#SKB-Datenbank.

NRW-Landtagsdrucksache 16/10462 führt zur Funktion der SKB-Dateien aus:

Die Erkenntnisse der sogenannten SKB-Datei dienen demgegenüber insbesondere den für die jeweilige Szene zuständigen szenenkundigen Beamtinnen und Beamten als Arbeitsdatei und speziell zur Vorbereitung und Durchführung verwaltungsgerichtsfester präventiv polizeilicher Maßnahmen, zur Verhinderung anlassbezogener Sicherheitsstörungen sowie der konsequenten Strafverfolgung.

-- was im Wesentlichen dem entspricht, was für angegeben wird SKB BaWü, eben das ganze Spektrum von Gefährderansprachen bis Stadionverboten.

2016 zeigte sich das das Innenministerium in NRW ganz von der autoritären Seite, weil es die Beauskunftung der Verfahrensverzeichnisse der SKB-Dateien (bzw. des Musterverfahrensverzeichnisses, nach dem die gestrickt sind) verweigerte, weil es „Rückschlüsse auf polizeiliche Techniken und Taktiken” zulasse Dokumentation bei fragdenstaat.de.

Ein schöner Artikel zu NRW-SKB erschien 2016 im CILIP-Blog.

Weiterleitung an Europol und SIS

Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in § 27 Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach § 1 PolDÜV und § 3 PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem SIS mit Unterstützung von LKA und LPZD weiter. An Europol und Eurojust dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.

Vorgangsbearbeitung

NRW setzt auf die bayrische IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software. Betrieben wird das System ebenfalls vom LZPD.

Die offizielle Mitarbeiterzeitung der NRW-Polizei zu IGVP.

Im IGVP ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IGVP anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).

Ein Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009 beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:

Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.

Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der LfDI natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der Zweckbindung nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.

Im Oktober 2010 war das Programm laut WAZ auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll IGVP in Zukunft durch Poliks ersetzt werden (vgl GdP PM).

Fallanalysesysteme

Findus

Eine Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002 erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung operativen Fallanalyse:

  • Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz.

rsCase

Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007 noch rsCASE verwendet (vgl. Hersteller#rola).

Verfassungsschutz

Benutzt NADIS und behördeneigene Amtsdateien (vgl. § 10 VSG NRW; u.a. zur Mitwirkungs- und Nachberichtspflicht für Aufenthalts-, Luftverkehrs-, Hafensicherheits- sowie Atomgesetz), wie z.B. eine so genannte „Personen-Informations-Datei“.

Eine "elektronische Sachakte" wurde mit der 2006 verabschiedeten Änderung des § 8 VSG NRW eingeführt. Die Volltextsuche nach personenbezogenen Daten ist darin angeblich nur zu Auskunftszwecken zulässig.

Weiteres

Polizeigesetzänderung 2010

Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer relativ harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer PM als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen)

Legal-Tribune:Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter

Skandale

Rosa Liste

2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.

Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle

Rasterfahndung

Die LfD berichtet im 17. Tätigkeitsbericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus dem AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch niemand wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006.

Big Brother Award für Fritz Behrens

Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den Big Brother Award, weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Videoüberwachung im Polizeigesetz durchgesetzt hat.

Illegale Weiterleitung an INPOL

Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfDI erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).

Gesinnungstest NRW

Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.

Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest

Datenschutzbeauftragte verlässt NRW

Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.

foebud zu der Personalie

Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung

Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.

Lotta nicht extremistisch

Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.

Unrast-Blog über Klage gegen LfV

Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht

Ende Oktober 2009 wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. Dieses Problem ist unter dem Vorzeichen "Löschung technisch nicht möglich" auch im Rahmen der Staatstrojaner-Affäre ans Licht gekommen.

taz-Artikel dazu

Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung

Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die Vorratsdatenspeicherung ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert.

Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

DNA-Abnahme von Opfern eines Naziangriffes

Im Sommer 2011 wurden Opfern eines Naziangriffes in Dortmund laut WAZ nach Anzeige des Vorfalles bei der Polizei DNA-Proben abgenommen. Der Grund soll gewesen sein, dass sie im Verdacht standen Anti-Nazi-Aufkleber verklebt zu haben. (Ob das mit richterlicher Genehmigung geschah oder ob die Betroffenen ihre Rechte nicht kannten, geht aus dem Artikel nicht hervor. Weiss jemand mehr ?)https://www.datenschmutz.de/moin/Datenbanken%20der%20Dienste

Weiterhin bizarres Auskunftsverhalten

Eine zeitlang hat das LKA versucht die Auskunftspflicht zu umgehen, indem es nur Auskunft über die selbst eingegebenen Daten gegeben hat. Dieses Verhalten schien das LKA anscheinend inzwischen abgeschaltet zu haben. (vgl auskunftsersuchen.info/category/lka-nordrhein-westfalen/) Nach einem Auskunftsersuchen eines Berliner Piraten, welcher lange in NRW gelebt hatte, scheint das LKA die Praxis fortzuführen. So bekam er von dort die Antwort, dass soweit personenbezogene Daten von Ihm bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert seien, entziehe sich die Auskunft hierüber folglich deren Befugnis (siehe ennolenze.de/auskunftsersuchen/804/). Überraschenderweise bekam er dann noch einen Brief vom der Polizei Bochum, dass das LKA NRW hat sein Ersuchen zuständigkeitshalber an weitergeleitet hätte.