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Customer-Relationship-Management, kurz CRM (dt. Kundenbeziehungsmanagement) oder Kundenpflege, bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf ihre Kunden, was konkret eine Erfassung des Kaufverhaltens der Kunden in einer Datenbank heißt . Da in vielen Branchen (z. B. Telekommunikation, Versandhandel) die Beziehungen zwischen Unternehmen und Kunden langfristig ausgerichtet sind, soll so mittels CRM der Profit gesteigert werden. | Customer-Relationship-Management, kurz CRM (dt. Kundenbeziehungsmanagement) oder Kundenpflege, bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf ihre Kunden, was konkret eine Erfassung des Kaufverhaltens der Kunden in einer Datenbank heißt . Da in vielen Branchen (z. B. Telekommunikation, Versandhandel) die Beziehungen zwischen Unternehmen und Kunden langfristig ausgerichtet sind, soll so mittels CRM der Profit gesteigert werden. Zum Teil werden dabei auch [[Data Mining]]-Techniken angewand. |
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Ebay speichert das Surfverhalten („Navigationsverhalten“) jedes Nutzers auf unbegrenzte Zeit in identifizierbarer Form auf und weiß daher, für welche Produkte sich jeder Nutzer im Laufe seines Lebens interessiert hat. [[http://www.daten-speicherung.de/index.php/bussgeldverfahren-gegen-datenkrake-ebay-eingeleitet/| Daten-Speicherung: ]] Bussgeldberfahren gegen Datenkrake Ebay eingeleitet |
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* [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/node/358| Infos über arvato bei Datenschutz ist Bürgerrecht]] | [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/node/358| Infos über arvato bei Datenschutz ist Bürgerrecht]] === paypal === Die Datenschutzbestimmungen des Internet-Bezahldiensts Paypal sind ein Horrorkabinett: Unter anderem behält sich Paypal vor, in weitem Umfang Kunden- und Transaktionsdaten nicht nur unbefristet in den USA zu speichern, sondern auch an internationale Behörden, Auskunfteien und Adresshändler zu übermitteln. Geschäftssitz ist Luxemburg, so dass Paypal mit deutschem Datenschutzrecht und Aufsichtsbehörden nicht zu fassen ist. Trotzdem ist Paypal weltweit das verbreitetste Zahlungssystem. [[http://www.daten-speicherung.de/index.php/anonym-mit-paypal-zahlen/| Daten-Speicherung:]] Anonym mit Paypal zahlen === Deutsche Bahn === Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem [[RFID]]-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen [[https://www.bigbrotherawards.de/2007/.com|Big Brother Award]]. === Google === Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Seit Dezember 2009 werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert". vgl [[Überwachungstechnik#Google-Datenbanken]] [[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,665613,00.html| Spiegel-Artikel:]] Wie Sie sich vor Google verstecken === GMX === GMX finanziert die Dienstleistung kostenloser E-Mail mit zielgruppenspezifischer Werbung. Wer GMX nutzen möchte, bezahlt das Angebot mit Angaben nicht nur zum Wohnort sondern zum Familienstand, der Ausbildung, dem beruflichen Status usw. GMX erstellt daraus nach eigenen Angaben anonyme Nutzerprofile. Dieses Data-Mining mag sich im Rahmen des Datenschutzes bewegen, unerfreulich ist es allemal. [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.comm| Big Brother Award für GMX]] === Soziale Netzwerke === Für Jugendliche ist es schon fast selbstverständlich, eine Seite in einem sozialen Netzwerk wie Facebook, Myspace, StudiVZ oder SchülerVZ zu besitzen. StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ haben allein 16,6 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum Auf diesen sozialen Netzwerkseiten kann man Profile von sich anlegen und sich mit Freunden online austauschen. Grundsätzlich stellst Du als Benutzer zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Zum einen persönliche Angaben, die Du bewusst angibst, und zum anderen Nutzungsdaten, die aus den Aktionen auf der Webseite herausgelesen werden. All diese Daten werden nicht nur von Bekannten gelesen, sondern werden auch von anderen Leuten und Institutionen genutzt. Auch kann es bei sozialen Netzwerken immer wieder zu Sicherheitslücken kommen. Hierdurch gelangen die in den Sozialen Netzwerken gespeicherten Daten ungewollt in die Hände Dritter. [[https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/was-geschieht-mit-deinen-daten/unterwegs-im-netz/soziale-netzwerke|Datenschutz ist Bürgerrecht zu Soziale Netzwerken]] ==== Studi VZ ==== Das Online-Netzwerk StudiVZ arbeitet regelmäßig mit der Polizei zusammen. Auf Anfrage gibt die Geschäftsführung Daten verdächtiger Nutzer an die Ermittler bei der Kriminalpolizei und bei den Landeskriminalämtern (LKA) weiter. Dies bestätigte StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke morgenpost.de. "Wir haben uns von all denen Nutzern, die unsere AGB akzeptiert haben, bestätigen lassen, dass wir bei Ermittlungsersuchen der Strafverfolgungsbehörden Nutzerdaten weitergeben dürfen", sagte Riecke. Zur Herausgabe der Daten in begründeten Fällen sei das Unternehmen laut Telemediengesetz verpflichtet. In dem Gesetz ist festgelegt, dass die Betreiber eines Internetangebots im Einzelfall Nutzerdaten weitergeben dürfen, wenn dies der Strafverfolgung oder dem Schutz des Staats dient. Zu Anfragen berechtigt sind demnach die Polizeibehörden, der Verfassungsschutz sowie die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD). [[http://keepitrollin.de/Forum/Offtopic/StudiVZ-gibt-Nutzerdaten-an-die-Polizei-heraus.html|keepitrollin.de]] == Telekommunikationsdienstleister == Telekommunikationsdienstleister speichern [[TK-Verkehrsdaten]] (d.h. wer telefoniert mit wem und wie lange und von wo (Funkzelle bei Handys) zum technischen Betrieb und zur Abrechnung. Daneben sind sie noch gezwungen eine [[Abhörschnittstelle]] für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. == Banken == Banken speichern Kontonummern, Ein- und Ausgänge, speziell EC-Karten Abhebungen und Bezahlungen zur Kontrolle für den Kontoinhaber_in. Daneben müssen die Banken die [[Kontodaten]] für die WikiPedia:BaFin Bereit halten. Diese gibt sie wiederum an [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] und [[Datenbanken Sozialamt|Sozialämter]] weiter. [[http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/bankgeheimnis.htm|Finanztip über die Ausnahmen vom Bankgeheimnis]] == Private Sicherheitsfirmen == Private Sicherheitsfirmen vermehren sich exponentiell. Teilweise werden dies von den Ordnungsämtern, bei zweifelhafter Fechtsgrundlage, eingesetzt. Inwieweit sie Daten mit der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizei]] austauschen oder sie teilweise mit Observationen beauftragen, lässt sich nur anhand von Skandalen vermuten. Die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] ist zumindestens häufig dabei zu beobachten, wie sie gemeinsam mit dem DB-Sicherheitsdienst Kontrollgänge macht. Volker Eick meint zu den Datenschutzrechtlichen Aspekten: ''Anders als die Polizei unterliegen private Sicherheitsdienste hier nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Sie unterliegen auch keinen Einschränkungen beim Einsatz von z.B. Überwachungskameras. In der Praxis findet ein reger Datenaustausch zwischen Privaten und Polizei statt, nicht zuletzt durch personelle Verbindungen im Rahmen sog. "Old Boy Networks" zwischen ehemaligen Polizisten und ihren alten Kollegen. '' Quelle: [[http://www.bigbrotherawards.de/2000/.gov/informationen-zum-preistraeger-der-kategorie-behoerden-und-verwaltung|Das 3-S System der Deutschen Bahn]] === Links zu Artikeln über Private Securitys === * [[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33209/1.html|Telepolis-Artikel: ]] Sicherheit im Privaten Raum * [[http://de.indymedia.org/2010/12/297053.shtml|Indy-Artikel:]] (Öfftl.) Private Sicherheit vs. Bürgerrechte * [[http://de.indymedia.org/2010/09/289134.shtml|Indy-Artikel:]] Rechtswidriges PPP in Plauen * [[http://de.indymedia.org/2004/12/100646.shtml|Indy-Artikel:]] Staat und Sicherheitswirtschaft * [[http://de.indymedia.org/2009/03/243284.shtml|Indy-Artikel:]] Provinzpresse zu Studiproteste * [[http://de.indymedia.org/2007/10/197854.shtml|Indy-Artikel:]] Solidarität mit dem Streikenden Bahnpersonal === Private Terrordatenbank === Laut [[http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/World-Check|Krimpedia]] gibt es eine private Datenbank World-Check in der Informationen zu derzeit ca. 400.000 Personen gespeichert sind. Die Datenbank wird von der in London ansässigen Firma „Global Objectives“ betrieben, die 2000 von dem Südafrikaner David Leppan gegründet wurde. Neben Banken und Unternehmen zählen auch etwa 300 [[Geheimdienste]] zu den Kunden der Firma, die in der Datenbank auch detaillierte Informationen (Finanzströme, Reiseaktivitäten) zu ca. 30.000 vermeintlichen TerroristInnen abrufen können. Damit zählt World-Check zur größten privaten "Terrorismus-Datenbank". Die in der Datenbank gespeicherten Informationen werden von einem internationalen Team aus ca. 450 ExpertInnen unterschiedlicher Professionen und Fachgebiete erstellt. Als mögliche Einsatzbereiche für die Datensammlung werden neben der Terrorismusprävention und -bekämpfung auf der [[http://www.world-check.com|Webseite des Unternehmens]] auch das Vorgehen gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und Drogenhandel benannt. == Anfragen der Polizei == === Rechtslage === Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können Daten privater sichergestellt (dabei stimmt die private Stelle der Auslieferung an die Polizei zu) oder, mit i.d.R. gerichtlicher Anordnung, beschlagnahmt (wenn der Eigentümer die Daten der Polizei nicht freiwillig gibt) werden. Daten verhalten sich hier aus StPO-Sicht wie Dinge. Außerhalb des Strafverfahrens sehen inzwischen etliche Landes-[[Polizeigesetze]] spezielle Kompetenzen zur Nutzung privater Daten im [[Prävention]]sbereich vor. Bundesweit sieht [[http://bundesrecht.juris.de/tmg/__14.html|§ 14 Telemediengesetz]] ein Zugriffsrecht auf Bestandsdaten für [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien]] und [[Geheimdienste]] vor, und zwar sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Bestandsdaten sind dabei Daten, die für die "Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses" zwischen Nutzer`In und Provider "erforderlich sind". Dazu gehören also insbesondere Dinge wie Login und Passwort, aber auch Kontoverbindungen und Klarnamen. In der Praxis unterhalten größere "Internetfirmen" extra Kontaktstellen für die Behörden, die häufig ziemlich unbürokratisch Auskunft geben. Statistiken dazu gibt es nicht viele. === Anfragen bei google === Laut [[http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,770886,00.html|Spiegel]] vom Juni 2011 gab es bei google im zweiten Halbjahr von 2010 insgesamt 768 Anfragen über Google-Anwender von Deutschen Behörden. Drei Vierteln dieser Anfragen kam laut Spiegel der Konzern ganz oder teilweise nach. Die vom Spiegel erwähnten [[http://www.google.com/transparencyreport/governmentrequests/userdata/|Statistiken zu Regierungsanfragen sind auf der Google-Seite]] zu finden, die allerdings nach Eigenauskunft unvollständig sind. Dennoch mögen die 1500 Anfragen (die u.U. jeweils zahlreiche Einzelnutzer betroffen haben können), die Google demnach 2010 aus der BRD erhalten hat, eine Vorstellung vom Umfang geben. Google will davon im zweiten Halbjahr 24% abgelehnt haben. === Anfragen bei Sozialen Netzwerken === Laut einer [[http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=1993|Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linke von 2011]] nutzen [[BKA]], [[Bundespolizei]] (BPol) und [[Zoll]] fallbezogen u.a. offen zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken und dort wird auch verdeckt ermittelt. Von Mitte 2009 bis Mitte 2011 hat das [[BKA]] 6 verdeckte Ermittler in Netzwerken eingesetzt und viermal von den Sozialen Netzwerken Informationen aus nicht-öffentlichen Profilen bekommen (vgl [[http://annalist.noblogs.org/post/2011/07/15/polizei-in-sozialen-netzwerken/#comment-29880|annalist]]). === Die Erfahrungen von Rechtsanwälten === ==== Thomas Stadler ==== Seit vielen Jahren liefern Provider und Portalbetreiber den Ermittlungsbehörden oftmals ohne großen Widerstand alle möglichen Daten auf Anfrage hin. Das Spektrum reicht von Bestandsdaten bis hin zu konkreten Kommunikationsinhalten. Oft genug werden hierbei durch die Behörden auch die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet. In vielen Fällen genügt faktisch ein Fax einer Polizeidienststelle oder KPI mit einer “Auskunftsanfrage” und die Behörden bekommen die gewünschten Daten auf dem Silbertablett. Quelle: [[http://www.internet-law.de/2011/01/daten-auf-dem-silbertablett.html|www.internet-law.de]] ==== Udo Vetter ==== Praktisch alle großen Anbieter arbeiten mit den deutschen Behörden zusammen, auch wenn sie (offiziell) gar keinen Sitz in Deutschland oder der EU haben. Wer also denkt, seine Daten bei Google, Facebook oder Twitter seien schon irgendwie vor dem Zugriff deutscher Behörden geschützt, irrt. Ich habe noch nie erlebt, dass einer der Global Player im Web 2.0 einen deutschen Gerichtsbeschluss ignoriert oder sich ihm widersetzt hat. Wie auch – den Verantwortlichen des Anbieters drohen Ordnungsgelder und Zwangshaft. Wohlgemerkt, wir reden über richterlich angeordnete Maßnahmen. Unter diesem Level gibt es aber noch die einfachen Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (“Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug”, “üble Nachrede/Beleidigung”). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt. Quelle: [[http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/01/09/stapelweise-gerichtsbeschlusse/|www.lawblog.de]] |
Inhaltsverzeichnis
Private Datenbanken
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder und insbesondere die Geheimdienste greifen im Bedarfsfall (und dieses nicht nur bei 129a Verfahren ) gerne auf Datensammlungen von Unternehmen zu.
Scoring Datenbanken
Ein Kreditscore (von engl. to score -punkten, score - Punktestand) ist ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert. Mit Kreditscoring versuchen Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Partnerunternehmen nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert zu ermitteln. Es ist sozusagen ein vereinfachtes Data Mining.
Auf Basis von Kreditnehmer-Merkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheiten“ werden Punkte vergeben, diese gewichtet und dann zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst, um mit diesem Gesamtscore die Kreditvergabe zu erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden. Dabei sind die Scorings reichlich fehleranfällig wie etliche Skandale (siehe z.B. Spiegel-Artikel) zeigen.
Bankrecht: Wie funktioniert Scoring
Schufa
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bietet ihren Kunden seit 1997 zusammen mit der Bonitätsauskunft über einzelne Verbraucher einen Scorewert auf Basis der bei ihr gespeicherten Daten an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen.
Infoscore
Infoscore ist das Scooring-Unternehmen von arvato.
Kundendaten oder CRM
Customer-Relationship-Management, kurz CRM (dt. Kundenbeziehungsmanagement) oder Kundenpflege, bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf ihre Kunden, was konkret eine Erfassung des Kaufverhaltens der Kunden in einer Datenbank heißt . Da in vielen Branchen (z. B. Telekommunikation, Versandhandel) die Beziehungen zwischen Unternehmen und Kunden langfristig ausgerichtet sind, soll so mittels CRM der Profit gesteigert werden. Zum Teil werden dabei auch Data Mining-Techniken angewand.
Amazon
amazon.de ist einer der größten deutschen Internetversandhändler mit dem Schwerpunkt auf Büchern, CDs, DVDs. Amazon speichert alle Suchbewegungen seiner Kunden um somit personenbezogene Angebote per Mail an die Kunden zu verschicken. Durch den Einsatz von Cookies ist man „permanent“ bei der Nutzung der Website identifizierbar. Somit wird auch das gelegentliche „rumstöbern“ dokumentiert und zur Bildung von Kundenprofilen genutzt. Die Speicherung der Daten erfolgt in den USA, daher gelten auch schwächere datenschutzrechtliche Bestimmungen
Infos über Amazon bei Datenschutz ist Bürgerrecht
Ebay
Ebay speichert das Surfverhalten („Navigationsverhalten“) jedes Nutzers auf unbegrenzte Zeit in identifizierbarer Form auf und weiß daher, für welche Produkte sich jeder Nutzer im Laufe seines Lebens interessiert hat.
Daten-Speicherung: Bussgeldberfahren gegen Datenkrake Ebay eingeleitet
Payback-Systeme
In 61% aller Haushalte liegt eine Paybackkarte, damit sind rund 30 Millionen Karten momentan im Umlauf. Mit ihrem Netzwerk an Partnerunternehmen werden zahlreiche alltägliche Einkaufsprozesse abgedeckt (Tankstelle, Supermarkt, Drogerie etc) und somit entstehen personenbezogene Einkaufsprofile die tausende Daten jahrelang beinhalten. Es kann damit herausgefunden werden wer, wann, wo mit welchen anderen Artikeln zusammen bspw. Klopapier der Marke Hakle, dreilagig in blau gekauft hat. Diese Informationen werden im Netzwerk der Partnerunternehmen zur genauen Zielgruppenansprache genutzt und werden damit breit für direkte Werbung ausgetauscht. Im Ergebnis werden Kundinnen und Kunden ausspioniert und mit ungewollter Werbung überschüttet.
Infos über Payback bei Datenschutz ist Bürgerrecht
Marriott Hotelkette
Die Mariott-Hotelkette bekam 2007 einen Big Brother Award für das ausführliche Sammeln von persönlichen vorlieben der Gäste in einer Datenbank.
arvato
Arvato (Tochterunternehmen von Bertelsmann): Bertelsmann ist eines der größten Dienstleistungs- und Medienunternehmen weltweit. Mit zahlreichen Tochterunternehmen werden alle möglichen Daten aus eigenen Kundenbeziehungen, durch das Kundenmanagement für andere Unternehmen und über den Zukauf von Daten generiert. Das Spektrum reicht vom klassischen Scoring durch die Firma Infoscore bis hin zum Direkt-Marketing der Tochterfirma AZ Direct.
Infos über arvato bei Datenschutz ist Bürgerrecht
paypal
Die Datenschutzbestimmungen des Internet-Bezahldiensts Paypal sind ein Horrorkabinett: Unter anderem behält sich Paypal vor, in weitem Umfang Kunden- und Transaktionsdaten nicht nur unbefristet in den USA zu speichern, sondern auch an internationale Behörden, Auskunfteien und Adresshändler zu übermitteln. Geschäftssitz ist Luxemburg, so dass Paypal mit deutschem Datenschutzrecht und Aufsichtsbehörden nicht zu fassen ist. Trotzdem ist Paypal weltweit das verbreitetste Zahlungssystem.
Daten-Speicherung: Anonym mit Paypal zahlen
Deutsche Bahn
Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem RFID-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen Big Brother Award.
Google sammelt mehr Informationen über Internetnutzer als jedes andere Unternehmen. Seit Dezember 2009 werden Suchergebnisse sogar ohne Zustimmung der User "personalisiert".
vgl Überwachungstechnik#Google-Datenbanken
Spiegel-Artikel: Wie Sie sich vor Google verstecken
GMX
GMX finanziert die Dienstleistung kostenloser E-Mail mit zielgruppenspezifischer Werbung. Wer GMX nutzen möchte, bezahlt das Angebot mit Angaben nicht nur zum Wohnort sondern zum Familienstand, der Ausbildung, dem beruflichen Status usw. GMX erstellt daraus nach eigenen Angaben anonyme Nutzerprofile. Dieses Data-Mining mag sich im Rahmen des Datenschutzes bewegen, unerfreulich ist es allemal.
Soziale Netzwerke
Für Jugendliche ist es schon fast selbstverständlich, eine Seite in einem sozialen Netzwerk wie Facebook, Myspace, StudiVZ oder SchülerVZ zu besitzen. StudiVZ, MeinVZ und SchülerVZ haben allein 16,6 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum
Auf diesen sozialen Netzwerkseiten kann man Profile von sich anlegen und sich mit Freunden online austauschen.
Grundsätzlich stellst Du als Benutzer zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Zum einen persönliche Angaben, die Du bewusst angibst, und zum anderen Nutzungsdaten, die aus den Aktionen auf der Webseite herausgelesen werden. All diese Daten werden nicht nur von Bekannten gelesen, sondern werden auch von anderen Leuten und Institutionen genutzt. Auch kann es bei sozialen Netzwerken immer wieder zu Sicherheitslücken kommen. Hierdurch gelangen die in den Sozialen Netzwerken gespeicherten Daten ungewollt in die Hände Dritter.
Datenschutz ist Bürgerrecht zu Soziale Netzwerken
Studi VZ
Das Online-Netzwerk StudiVZ arbeitet regelmäßig mit der Polizei zusammen. Auf Anfrage gibt die Geschäftsführung Daten verdächtiger Nutzer an die Ermittler bei der Kriminalpolizei und bei den Landeskriminalämtern (LKA) weiter. Dies bestätigte StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke morgenpost.de. "Wir haben uns von all denen Nutzern, die unsere AGB akzeptiert haben, bestätigen lassen, dass wir bei Ermittlungsersuchen der Strafverfolgungsbehörden Nutzerdaten weitergeben dürfen", sagte Riecke.
Zur Herausgabe der Daten in begründeten Fällen sei das Unternehmen laut Telemediengesetz verpflichtet. In dem Gesetz ist festgelegt, dass die Betreiber eines Internetangebots im Einzelfall Nutzerdaten weitergeben dürfen, wenn dies der Strafverfolgung oder dem Schutz des Staats dient. Zu Anfragen berechtigt sind demnach die Polizeibehörden, der Verfassungsschutz sowie die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD).
Telekommunikationsdienstleister
Telekommunikationsdienstleister speichern TK-Verkehrsdaten (d.h. wer telefoniert mit wem und wie lange und von wo (Funkzelle bei Handys) zum technischen Betrieb und zur Abrechnung. Daneben sind sie noch gezwungen eine Abhörschnittstelle für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Banken
Banken speichern Kontonummern, Ein- und Ausgänge, speziell EC-Karten Abhebungen und Bezahlungen zur Kontrolle für den Kontoinhaber_in. Daneben müssen die Banken die Kontodaten für die BaFin Bereit halten. Diese gibt sie wiederum an Polizei und Sozialämter weiter.
Finanztip über die Ausnahmen vom Bankgeheimnis
Private Sicherheitsfirmen
Private Sicherheitsfirmen vermehren sich exponentiell. Teilweise werden dies von den Ordnungsämtern, bei zweifelhafter Fechtsgrundlage, eingesetzt. Inwieweit sie Daten mit der Polizei austauschen oder sie teilweise mit Observationen beauftragen, lässt sich nur anhand von Skandalen vermuten. Die Bundespolizei ist zumindestens häufig dabei zu beobachten, wie sie gemeinsam mit dem DB-Sicherheitsdienst Kontrollgänge macht.
Volker Eick meint zu den Datenschutzrechtlichen Aspekten:
Anders als die Polizei unterliegen private Sicherheitsdienste hier nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Sie unterliegen auch keinen Einschränkungen beim Einsatz von z.B. Überwachungskameras. In der Praxis findet ein reger Datenaustausch zwischen Privaten und Polizei statt, nicht zuletzt durch personelle Verbindungen im Rahmen sog. "Old Boy Networks" zwischen ehemaligen Polizisten und ihren alten Kollegen.
Quelle: Das 3-S System der Deutschen Bahn
Links zu Artikeln über Private Securitys
Telepolis-Artikel: Sicherheit im Privaten Raum
Indy-Artikel: (Öfftl.) Private Sicherheit vs. Bürgerrechte
Indy-Artikel: Rechtswidriges PPP in Plauen
Indy-Artikel: Staat und Sicherheitswirtschaft
Indy-Artikel: Provinzpresse zu Studiproteste
Indy-Artikel: Solidarität mit dem Streikenden Bahnpersonal
Private Terrordatenbank
Laut Krimpedia gibt es eine private Datenbank World-Check in der Informationen zu derzeit ca. 400.000 Personen gespeichert sind. Die Datenbank wird von der in London ansässigen Firma „Global Objectives“ betrieben, die 2000 von dem Südafrikaner David Leppan gegründet wurde. Neben Banken und Unternehmen zählen auch etwa 300 Geheimdienste zu den Kunden der Firma, die in der Datenbank auch detaillierte Informationen (Finanzströme, Reiseaktivitäten) zu ca. 30.000 vermeintlichen TerroristInnen abrufen können. Damit zählt World-Check zur größten privaten "Terrorismus-Datenbank". Die in der Datenbank gespeicherten Informationen werden von einem internationalen Team aus ca. 450 ExpertInnen unterschiedlicher Professionen und Fachgebiete erstellt. Als mögliche Einsatzbereiche für die Datensammlung werden neben der Terrorismusprävention und -bekämpfung auf der Webseite des Unternehmens auch das Vorgehen gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und Drogenhandel benannt.
Anfragen der Polizei
Rechtslage
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können Daten privater sichergestellt (dabei stimmt die private Stelle der Auslieferung an die Polizei zu) oder, mit i.d.R. gerichtlicher Anordnung, beschlagnahmt (wenn der Eigentümer die Daten der Polizei nicht freiwillig gibt) werden. Daten verhalten sich hier aus StPO-Sicht wie Dinge.
Außerhalb des Strafverfahrens sehen inzwischen etliche Landes-Polizeigesetze spezielle Kompetenzen zur Nutzung privater Daten im Präventionsbereich vor.
Bundesweit sieht § 14 Telemediengesetz ein Zugriffsrecht auf Bestandsdaten für Polizeien und Geheimdienste vor, und zwar sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Bestandsdaten sind dabei Daten, die für die "Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses" zwischen Nutzer`In und Provider "erforderlich sind". Dazu gehören also insbesondere Dinge wie Login und Passwort, aber auch Kontoverbindungen und Klarnamen.
In der Praxis unterhalten größere "Internetfirmen" extra Kontaktstellen für die Behörden, die häufig ziemlich unbürokratisch Auskunft geben. Statistiken dazu gibt es nicht viele.
Anfragen bei google
Laut Spiegel vom Juni 2011 gab es bei google im zweiten Halbjahr von 2010 insgesamt 768 Anfragen über Google-Anwender von Deutschen Behörden. Drei Vierteln dieser Anfragen kam laut Spiegel der Konzern ganz oder teilweise nach. Die vom Spiegel erwähnten Statistiken zu Regierungsanfragen sind auf der Google-Seite zu finden, die allerdings nach Eigenauskunft unvollständig sind. Dennoch mögen die 1500 Anfragen (die u.U. jeweils zahlreiche Einzelnutzer betroffen haben können), die Google demnach 2010 aus der BRD erhalten hat, eine Vorstellung vom Umfang geben. Google will davon im zweiten Halbjahr 24% abgelehnt haben.
Anfragen bei Sozialen Netzwerken
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linke von 2011 nutzen BKA, Bundespolizei (BPol) und Zoll fallbezogen u.a. offen zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken und dort wird auch verdeckt ermittelt. Von Mitte 2009 bis Mitte 2011 hat das BKA 6 verdeckte Ermittler in Netzwerken eingesetzt und viermal von den Sozialen Netzwerken Informationen aus nicht-öffentlichen Profilen bekommen (vgl annalist).
Die Erfahrungen von Rechtsanwälten
Thomas Stadler
- Seit vielen Jahren liefern Provider und Portalbetreiber den Ermittlungsbehörden oftmals ohne großen Widerstand alle möglichen Daten auf Anfrage hin. Das Spektrum reicht von Bestandsdaten bis hin zu konkreten Kommunikationsinhalten. Oft genug werden hierbei durch die Behörden auch die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet. In vielen Fällen genügt faktisch ein Fax einer Polizeidienststelle oder KPI mit einer “Auskunftsanfrage” und die Behörden bekommen die gewünschten Daten auf dem Silbertablett.
Quelle: www.internet-law.de
Udo Vetter
- Praktisch alle großen Anbieter arbeiten mit den deutschen Behörden zusammen, auch wenn sie (offiziell) gar keinen Sitz in Deutschland oder der EU haben. Wer also denkt, seine Daten bei Google, Facebook oder Twitter seien schon irgendwie vor dem Zugriff deutscher Behörden geschützt, irrt. Ich habe noch nie erlebt, dass einer der Global Player im Web 2.0 einen deutschen Gerichtsbeschluss ignoriert oder sich ihm widersetzt hat. Wie auch – den Verantwortlichen des Anbieters drohen Ordnungsgelder und Zwangshaft. Wohlgemerkt, wir reden über richterlich angeordnete Maßnahmen. Unter diesem Level gibt es aber noch die einfachen Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (“Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug”, “üble Nachrede/Beleidigung”). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt.
Quelle: www.lawblog.de