Abhörschnittstelle

Die Abhörschnittstelle ist eine Schnittstelle zu den Datenbanken der Telekommunikationsdienstleister. Diese ist somit Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz den Geheimdienste und den Polizeien des Bundes und den Sicherheitsbehörden der Länder zur Verfügung gestellt werden müssen.

Schnittstelle zum Abhören

Bei der Abhörschnittstelle müssen die Telekommunikationsdienstleister eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, mit denen diese auf deren Datenbanken zugreifen können. Die Datenbanken dienen den Telekommunikationsdienstleistern dabei in erster Linie für den technischen Betrieb und der Abrechnung. Dazu muss es noch eine Schnittstelle für das direkte Abhören der Telefongespräche bzw Mitprotokollieren der gesamten Internetverbindungen geben.

Schnittstelle für Emailüberwachung

Email-Provider mit mehr als 10.000 Mail-Accounts sind ebenfalls gezwungen, eine automatische Schnittstelle zum Mitlesen des gesamten Email-Verkehrs für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlage

Die Abhörschnittstelle ist durch die Telekommunikationsüberwachungsverordnung geregelt.

TKÜV im Rahmen der EU

Die TKÜV ist kein nationales Gewächs. Sie entspringt dem Geist der in vielen Punkten fast gleichlautenden Enfopol-Papiere, mit der die Ermittlungsbehörden ihre Überwachungsspielräume auf europäischer Ebene erweitern wollen. Zugleich nimmt sie verschiedene Forderungen der im November anstehenden Cybercrime Konvention der Datenbanken EU vorweg. Dazu gehört etwa die Verpflichtung, Überwachungsmaßnahmen unverzüglich in die Wege leiten zu können.

Big Brother Award

Für die Telekommunikationsüberwachungsverordnung bekam 2001 der damalige Wirtschaftsminister Werner Müller den Big Brother Award.

Abhörzentrale

Die Telekommunikationsüberwachung der Polizeien des Bundes soll in einer Gemeinsamen Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt gebündelt werden.

Siehe auch

Weitere Infos