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Revision 3 vom 2011-02-01 17:38:56
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Autor: anonym
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Revision 6 vom 2020-12-26 08:51:24
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Autor: LilaBlume
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Privat-Öffentliche Datenbanken, sind Datenbanken von Privatfirmen, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]] und der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] oder ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Privat-Öffentliche Datenbanken, sind Datenbanken von Privatfirmen, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimdienste]] und der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] oder ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
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Das ist inzwischen Standardprozedur; ein
[[https://www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/sirius_eu_digital_evidence_report.pdf|Europol SIRIUS-Bericht von 2020]]
erwähnt, dass deutsche Behörden 2018 rund 68000 Datenanfragen allein an
die größeren Onlinedienste gestellt hat. Unter den untersuchten Firmen
haben die europäischen Behörden Facebook (30% der Anfragen), Google
(26%) und Apple (24%) bevorzugt. In 2/3 der Fälle haben die Firmen die
Daten herausgegeben; vermutlich gab es dafür fast nie eine echte
Rechtsgrundlage (vgl. Abschnitt 4.2 des SIRIUS-Berichts); die Firmen
waren wohl einfach kooperativ. Ebenfalls bemerkenswert, dass die
Behörden noch 2018 Snapchat weitgehend ignoriert haben.

 * [[TK-Verkehrsdaten]]

Privat-Öffentliche Datenbanken

Privat-Öffentliche Datenbanken, sind Datenbanken von Privatfirmen, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die Geheimdienste und der Polizeien des Bundes und der Länder oder ausländischen Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Das ist inzwischen Standardprozedur; ein Europol SIRIUS-Bericht von 2020 erwähnt, dass deutsche Behörden 2018 rund 68000 Datenanfragen allein an die größeren Onlinedienste gestellt hat. Unter den untersuchten Firmen haben die europäischen Behörden Facebook (30% der Anfragen), Google (26%) und Apple (24%) bevorzugt. In 2/3 der Fälle haben die Firmen die Daten herausgegeben; vermutlich gab es dafür fast nie eine echte Rechtsgrundlage (vgl. Abschnitt 4.2 des SIRIUS-Berichts); die Firmen waren wohl einfach kooperativ. Ebenfalls bemerkenswert, dass die Behörden noch 2018 Snapchat weitgehend ignoriert haben.