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Inhaltsverzeichnis
Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage). Häufig steht diese Form der Überwachungstechnik in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten . Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten herangezogen (wie z.B. beim INDECT-Projelt der EU), so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist. Die Weiterverarbeitungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung im Straßenverkehr.
Private Videoüberwachung
Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist.
Staatliche Videoüberwachung
Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. In den letzten Jahren haben viele Landesparlamente entsprechende Änderungen verabschiedet, um ihrer Polizei den Einsatz von Videotechnik zu erlauben (So etwa § 15 a PolG NRW). Hierzu sind aber hohe Hürden zu überwinden. Damit soll verhindert werden, dass die Kriminalität in andere Gebiete verdrängt wird. Real tut es das gerade beim ehemaligen Pilotprojekt im Ravensberger Park in Bielefeld, wie aus einer Stellungnahme des FoeBud hervorgeht.
Die Bundespolizei darf nach dem Gesetz über die Bundespolizei(BPolG) Videoüberwachung nutzen. Nach dem BKA-Gesetz darf das Bundeskriminalamt auch in Privatwohnungen Videoüberwachung anwenden.
Videoüberwachung bei Demonstrationen
Häufig werden Demonstrationen präventiv abgefilmt. Laut einem Urteil des Verwaltungsgericht Münster und des Berliner Verwaltungsgericht widerspricht das allerdings dem Versammlungsgesetz. Allerdings versuchen viele Bundesländer in den Neufassungen der Versammlungsgesetze für die einzelnen Länder, welche nach der Föderalismusreform möglich sind, die präventive Überwachung von Demos durchzusetzen.
Telepolis-Newsticker: Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin ist rechtswidrig
Heise-Newsticker: Zweiter Anlauf für umstrittene Video-Aufzeichnung von Demonstrationen
Videoüberwachung der Bundespolizei bei der DB
Zwischen der Deutschen Bahn und der Bundespolizei wurde Nutzungsvertrag geschlossen, dass die Bundespolizei die Videodaten der Bahn nutzen kann. Die DB überspielt dabei die Videoaufnahmen in eine der Bundespolizei zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellten Datenbank. Diese Daten werden seit 2006 (Kofferbomber) einen Monat auf Vorrat gespeichert.
Dabei muss der Einsatz selbsttätiger Videoaufgeräte gemäß § 27 Satz 2 BPolG erkennbar sein. D.h. jeder muss ohne Weiteres erkennen können, dass er sich im Einzugsbereich hoheitlich betriebener Videoüberwachung befindet. Daher muss die Bundespolizei als verantwortliche Stelle auf entsprechenden Hinweistafeln ausgewiesen werden (laut BfDI).
Anmerkung: Dieses widerpricht allerdings der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken, wo diese noch nicht mal sagen wollte, welche Bahnhöfe überwacht werden, scheint so als ob die Bundesregierung das Bundepolizeigesetz nicht richtig gelesen hat.
Kritik
Durch Videoüberwachung wird ein allgemeines gesellschaftliches Klima des Verdachts, das Konformismus im öffentlichen Raum erzeugt. Die Wirksamkeit der Videoüberwachung zur Steigerung der Sicherheit ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen, sondern sie führt eher zur Verlagerung von Kriminalitätsschwerpunkten.
Kritik von Bettina Sokol
Bettina Sokol (ehemalige Datenschutzbeauftragte von NRW):
In einem ganz anderen Zusammenhang stehen wiederum Videoüberwachungssysteme, die auf öffentlichen Plätzen installiert sind und beispielsweise mit um 360° drehbaren Kameras und ferngesteuerter Zoom-Technik gestochen scharfe Portraits von Passantinnen und Passanten liefern und aufzeichnen können. Solche Beobachtungssysteme existieren bereits, wenn auch nicht von der Polizei installiert, der dies rechtlich verwehrt ist. Am Düsseldorfer Hauptbahnhof beispielsweise entsteht seit Mitte November 1998 - vorsichtig ausgedrückt - eine gewisse Gemengelage. Die Deutsche Bahn AG - ein Privatunternehmen und damit außerhalb der Zuständigkeitsbereiche der Landesdatenschutzbeauftragten - hat ein derartiges Überwachungssystem im Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz eingerichtet. Nach Presseberichten beobachten 72 Kameras rund um die Uhr das Geschehen, das auf 16 Monitoren in der "3-S-Zentrale" landet. Der Bahnhofsvorplatz ist bahneigenes Gelände, die Kameras können ihr Sichtfeld allerdings auch auf den angrenzenden öffentlichen Straßenraum erstrecken. Die Bahn weist zwar generell durch Aufkleber an Türen und auf den Bahnsteigen auf die Videoüberwachung hin, stellt in der Überwachungszentrale jedoch ebenfalls einen Arbeitsplatz den Sicherheitsbehörden zur Verfügung. Nach einer ersten Auskunft des Polizeipräsidiums wird dieser Arbeitsplatz vornehmlich vom Bundesgrenzschutz genutzt, aber gelegentlich auch von der Polizei.
Quelle: Das 3-S Konzept der Deutschen Bahn
Automatisierte Gesichtserkennung bei Videoüberwachung
Im Jahre 2006 startete das BKA einen Testversuch der automatisierten Gesichtserkenneung. Dieser Testversuch war nach Heise-Online allerdings nicht so erfolgreich.
Big Brother Awards
Videoüberwachung
Für die Videoüberwachung allgemein gab es 2005 einen Big Brother Award.
Innenminister von NRW
Fritz Behrens bekam als ehemaliger SPD Innenminister von NRW 2006 den Big Brother Award, weil er trotz negativer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Nutzen der Videoüberwachung, diese im Polizeigesetz verankert hat.
Deutsche Bahn
Hartmut Mehdorn wurde 2006 für die Videoüberwachung im Bereich der Deutschen Bahn mit dem Big Brother Award ausgezeichnet. Momentan gibt es an 300 Bahnhöfen der Deutschen Bahn Videoüberwachung.
Quellen
Anfrage der Linken 2010 wegen Videoüberwachung durch die Bundespolizei und das BKA
Weitere Infos
Telepolis-Artikel: Verdrängen statt Vorbeugen
Foebud-Themenseite: Videoüberwachung