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 In 2008, the French Council presidency invited Member States to establish national
 Cybercrime Alert Platforms, and [[Europol]] a European Cybercrime Alert Platform, for the
 purpose of collecting, analysing and exchanging information about offences committed on the
 internet. Citizens may report to their national platforms cases of illicit content or behaviour
 detected on the internet. The European Cybercrime Platform (ECCP), managed by Europol,
 would act as an information hub, analysing and exchanging with national law enforcement
 authorities information related to cybercrime falling under Europol’s mandate. To date,
 almost all Member States have established national cybercrime alert platforms. Europol is
 working on the technical implementation of the ECCP and may soon deploy its SIENA
 application to enhance data sharing with national platforms. To the extent that such
 information sharing concerns the processing of personal data by Europol, the specific data
 protection rules contained in the Europol Decision (Council Decision 2009/371/JHA), as well
 as Regulation (EC) 45/2001, Council of Europe Convention 108, its Additional Protocol 181
 and the Police Recommendation apply. The provisions of Council Framework Decision
 2008/977/JHA regulate the exchange of personal data between Member States and Europol.
 In the absence of a legal instrument, there is no formal review mechanism for cybercrime alert
 platforms. However, [[Europol]] already covers this important area and, in future, will report on
 the activities of the ECCP in its Annual Report submitted to the Council for endorsement and
 to the European Parliament for information.
  2008 forderte die französische Ratspräsidentschaft die Mitgliedstaaten auf, nationale Plattformen gegen Cyber-Kriminalität einzurichten und regte [[Europol]] an, eine europäische Plattform gegen Cyber-Kriminalität zum Zwecke der Sammlung, Analyse und des Austauschs von Informationen über Internet-Straftaten einzurichten58. Die Bürger können ihren nationalen Plattformen Fälle von rechtswidrigem Inhalt oder Verhalten melden, die sie im
Internet entdeckt haben. Die von [[Europol]] verwaltete Europäische Cybercrime-Plattform (ECCP) dient als Informationsknotenpunkt, wo Analysen durchgeführt und mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden Informationen über Internet-Kriminalität, die unter das Mandat von Europol fällt, ausgetauscht werden59. Fast alle Mitgliedstaaten haben nationale Meldeplattformen eingerichtet. Europol arbeitet derzeit an der technischen Einrichtung der
ECCP und wird möglicherweise bald seine [[SIENA]]-Anwendung dazu einsetzen, den Datenaustausch mit den nationalen Plattformen zu verbessern. Insoweit der Datenaustausch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol einschließt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Europol-Beschlusses (Beschluss 2009/371/JI des Rates), die Verordnung (EG) Nr. 45/2001, das Übereinkommen 108 des Europarats, das Zusatzprotokoll 181 und die Empfehlung für die Polizei60. Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates regelt den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Mitgliedstaaten und Europol61. Da diesbezüglich kein Rechtsinstrument geschaffen wurde, gibt es keinen förmlichen Überprüfungsmechanismus für Cybercrime-Meldeplattformen. Allerdings deckt [[Europol]] diesen wichtigen Bereich ab und wird in Zukunft in seinem dem Rat zur Genehmigung und dem Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme vorgelegten Jahresbericht über die Tätigkeit
der ECCP berichten.

National and EU-Cybercrime Platform

Die National and EU-Cybercrime Platform oder European Cyber Crime Platform (ECCP) ist eine Datenbank für den Austausch der Polizeien im Rahmen der EU.

Information der EU-Kommission

Die ECCP ist eine Datenbank welche die Zusammenarbeit bei illegalen Internetaktivitäten zwischen den EU-Staaten koordinieren soll. Die technische Infrastruktur und Koordinierung soll dabei von Europol geleistet werden.

Die EU-Kommission erläutert die ECCP folgendermaßen:

  • 2008 forderte die französische Ratspräsidentschaft die Mitgliedstaaten auf, nationale Plattformen gegen Cyber-Kriminalität einzurichten und regte Europol an, eine europäische Plattform gegen Cyber-Kriminalität zum Zwecke der Sammlung, Analyse und des Austauschs von Informationen über Internet-Straftaten einzurichten58. Die Bürger können ihren nationalen Plattformen Fälle von rechtswidrigem Inhalt oder Verhalten melden, die sie im

Internet entdeckt haben. Die von Europol verwaltete Europäische Cybercrime-Plattform (ECCP) dient als Informationsknotenpunkt, wo Analysen durchgeführt und mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden Informationen über Internet-Kriminalität, die unter das Mandat von Europol fällt, ausgetauscht werden59. Fast alle Mitgliedstaaten haben nationale Meldeplattformen eingerichtet. Europol arbeitet derzeit an der technischen Einrichtung der ECCP und wird möglicherweise bald seine SIENA-Anwendung dazu einsetzen, den Datenaustausch mit den nationalen Plattformen zu verbessern. Insoweit der Datenaustausch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol einschließt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Europol-Beschlusses (Beschluss 2009/371/JI des Rates), die Verordnung (EG) Nr. 45/2001, das Übereinkommen 108 des Europarats, das Zusatzprotokoll 181 und die Empfehlung für die Polizei60. Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates regelt den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den Mitgliedstaaten und Europol61. Da diesbezüglich kein Rechtsinstrument geschaffen wurde, gibt es keinen förmlichen Überprüfungsmechanismus für Cybercrime-Meldeplattformen. Allerdings deckt Europol diesen wichtigen Bereich ab und wird in Zukunft in seinem dem Rat zur Genehmigung und dem Europäischen Parlament zur Kenntnisnahme vorgelegten Jahresbericht über die Tätigkeit der ECCP berichten.

Quelle: Papier der EU-Komission (pdf)