Revision 1 vom 2011-05-08 14:49:30

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Das Register Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist eine der Datenbanken des Bundesverwaltungsamts in Köln.

Das Register sammelt alle von einschlägigen BRD-Behörden (davon gab es laut BVA-Info im Jahr 2011 fast 600) getroffenen Entscheidungen zu Fragen der Staatsangehörigkeit seit 2007.

Rechtsgrundlage

§ 33 Staatsangehörigkeitsgesetz

Inhalt

Nach §33 Staatsangehörigkeitsgesetz speichert ESta:

  • Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift zum Zeitpunkt der Entscheidung
  • Die Aberkennbarkeit der Staatsangehörigkeit nach §29 Staatsangehörigkeitsgesetz (doppelte Staatsbürgerschaft und sowas)
  • Art der Wirksamkeit und Tag des Wirksamwerdens der Entscheidung oder Urkunde oder des Verlustes der Staatsangehörigkeit,
  • Bezeichnung, Anschrift und Aktenzeichen der Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.

zu:

  1. Entscheidungen zu Staatsangehörigkeitsurkunden,
  2. Entscheidungen zum gesetzlichen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit,
  3. Entscheidungen zu Erwerb, Bestand und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen worden sind.

Die Behörden, die solche Entscheidungen treffen, übermitteln diese über das TESTA-Netzwerk an das BVA.