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=== Datenbanken der Polizei === === Datenbanken von fedpol ===
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 * ISI (präventiver Staatsschutz, 50000 Personen)
 * JANUS (internationale Kriminalität, 120000 Personen)
 * IPAS (alle Personen, die BAP-aktenkundig geworden sind, 650000)
 * RIPOL (ungeklärte Straftaten, ansonsten offenbar analog SIS, 130000)
 * AFIS (600000 Fingerabdrücke, durch im lokalen Zugriff)
Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende [[Datenbanken]], je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden.

 * ISI (Datenbank für präventiven [[Staatsschutz]] (Terrorismus, Spionage, illegaler Waffenhandel, organisierte Kriminalität, ca 50000 Personen)
 * JANUS (Datenbank für Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizei mit Strafverfolgungsbehörden und Kriminalpolizeien der Kantone sowie mit ausländischen Behörden im Kampf gegen internationale und organisierte Kriminalität,ca 120000 Personen)
 * IPAS (Register über alle Personen, über die bei einer Sektion der fedpol Daten bearbeitet werden und Personen des Interpolschriftverkehrs, ca 650000 Personen)
 * RIPOL (Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung, Register ungeklärter Straftaten, ca 130000 Personen)
 * AFIS (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem, Abdrücke von Flüchtlingen, Straftätern und Verdächtigen; Abgleichen neuer Fingerabdrücke mit vorhandenen Daten, ca 600000 Fingerabdrücke)
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 * ZAR (alle visumpflichtigen Ausländer, 4.8e6)
 * IDK (offenbar Personalausweise, 4.2e6)
 * AUPER (Asylkontrolle, 660000)
 * ZAR (Erfassung und Kontrolle aller visumspflichtigen Ausländer in der Schweiz, ca 4.8 Millionen Persoen)
 * IDK (zur Verhindern von Mehrfachausstellungen der Identitätsausweise)
 * AUPER (Asylkontrolle, 660.000 Personen)
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Die WOZ berichtet von 21000 gespeicherten GFs im Juni 2002, die zunächst ohne gesetzliche Grundlage eingeführt wurden. Die GFs durften auch bei Diebstahl (Hausbesetzern sowieso) genommen werden. vgl [[http://www.woz.ch/wozhomepage/24j02/dna24j02.htm|WOZ]] == Datenschutzkontrolle ==
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Im Januar 2006 wird von einer Schweizer Fassung des kanadischen [[ViCLAS]] (Violent Crime Linkage Analysis System) berichtet, das auch in vielen anderen Staaten in Betrieb ist. vgl [[http://www.espace.ch/artikel_176718.html|www.espace.de]] Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB):

 [[http://www.edoeb.admin.ch/|www.edoeb.admin.ch]]

=== Auskunftsrecht ===

Eine Person kann Auskunft darüber verlangen, ob die Bundeskriminalpolizei Daten über sie im oben Informationssystem bearbeitet. Das fedpol schiebt diese Auskunft auf, wenn betreffend die bearbeiteten Daten überwiegende Interessen der Strafverfolgung an einer Geheimhaltung bestehen. Die Auskunft wird ebenfalls aufgeschoben, wenn über die Person keine Daten bearbeitet werden. Das fedpol teilt der gesuchstellenden Person den Aufschub der Auskunft mit und weist sie darauf hin, dass sie das Recht hat, vom EDÖB zu verlangen, dass er prüfe, ob sie betreffende Daten rechtmässig bearbeitet werden und ob überwiegende Geheimhaltungsinteressen den Aufschub rechtfertigen. Der EDÖB führt auf Verlangen der gesuchstellenden Person die Prüfung durch und teilt ihr mit, dass entweder in Bezug auf sie keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er im Falle von Fehlern bei der Datenbearbeitung oder betreffend den Aufschub der Auskunft eine Änderungsempfehlung an das fedpol gerichtet hat. Er weist die betroffene Person auch darauf hin, dass sie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verlangen kann, diese Mitteilung oder den Vollzug der Empfehlung zu überprüfen.

Quelle: [[http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/01255/01268/index.html?lang=de|Tätigkeitsbericht 2007/200ß des EDÖB]]

Datenbanken Schweiz

Polizei

Das Bundesamt für Polizei (fepol) ist der Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt und für die Koordination zwischen den Kantonspolizeien, so wie auch für die Koordinierung der Zusammenarbeit mit ausländische Polizeidienststellen zuständig.

Datenbanken von fedpol

Das Bundesamt für Polizei fedpol verwaltet folgende Datenbanken, je nach Aufgabenbereich gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte für verschiedene Behörden.

  • ISI (Datenbank für präventiven Staatsschutz (Terrorismus, Spionage, illegaler Waffenhandel, organisierte Kriminalität, ca 50000 Personen)

  • JANUS (Datenbank für Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizei mit Strafverfolgungsbehörden und Kriminalpolizeien der Kantone sowie mit ausländischen Behörden im Kampf gegen internationale und organisierte Kriminalität,ca 120000 Personen)
  • IPAS (Register über alle Personen, über die bei einer Sektion der fedpol Daten bearbeitet werden und Personen des Interpolschriftverkehrs, ca 650000 Personen)
  • RIPOL (Personen-, Sach- und Fahrzeugfahndung, Register ungeklärter Straftaten, ca 130000 Personen)
  • AFIS (automatisches Fingerabdruck-Identifizierungssystem, Abdrücke von Flüchtlingen, Straftätern und Verdächtigen; Abgleichen neuer Fingerabdrücke mit vorhandenen Daten, ca 600000 Fingerabdrücke)
  • VOSTRA (Strafregister, 450000)
  • ZAR (Erfassung und Kontrolle aller visumspflichtigen Ausländer in der Schweiz, ca 4.8 Millionen Persoen)
  • IDK (zur Verhindern von Mehrfachausstellungen der Identitätsausweise)
  • AUPER (Asylkontrolle, 660.000 Personen)

Quelle: www.lorraine.ch

Datenschutzkontrolle

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB):

Auskunftsrecht

Eine Person kann Auskunft darüber verlangen, ob die Bundeskriminalpolizei Daten über sie im oben Informationssystem bearbeitet. Das fedpol schiebt diese Auskunft auf, wenn betreffend die bearbeiteten Daten überwiegende Interessen der Strafverfolgung an einer Geheimhaltung bestehen. Die Auskunft wird ebenfalls aufgeschoben, wenn über die Person keine Daten bearbeitet werden. Das fedpol teilt der gesuchstellenden Person den Aufschub der Auskunft mit und weist sie darauf hin, dass sie das Recht hat, vom EDÖB zu verlangen, dass er prüfe, ob sie betreffende Daten rechtmässig bearbeitet werden und ob überwiegende Geheimhaltungsinteressen den Aufschub rechtfertigen. Der EDÖB führt auf Verlangen der gesuchstellenden Person die Prüfung durch und teilt ihr mit, dass entweder in Bezug auf sie keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er im Falle von Fehlern bei der Datenbearbeitung oder betreffend den Aufschub der Auskunft eine Änderungsempfehlung an das fedpol gerichtet hat. Er weist die betroffene Person auch darauf hin, dass sie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verlangen kann, diese Mitteilung oder den Vollzug der Empfehlung zu überprüfen.

Quelle: Tätigkeitsbericht 2007/200ß des EDÖB