Unterschiede zwischen den Revisionen 13 und 15 (über 2 Versionen hinweg)
Revision 13 vom 2004-11-04 16:56:00
Größe: 2717
Autor: p508C2B2B
Kommentar:
Revision 15 vom 2004-12-13 09:51:38
Größe: 2320
Autor: LilaBlume
Kommentar:
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== Musterbriefe == == Weitere Musterbriefe ==
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== Adressen ==

Z. B.:

 *Bundeskriminalamt Wiesbaden 65173 Wiesbaden
 *Polizeidirektion Heidelberg Römerstrasse 2-4 69115 Heidelberg
 *Landeskriminalamt Niedersachsen Schützenstraße 25 30161 Hannover
 *Polizeipräsidium Mannheim L 6.1 68161 Mannheim
 *Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel Böhmheide 37 29614 Soltau
 *Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart
 *Polizei Hamburg Bruno-Georges-Platz 1 22297 Hamburg
 *Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstrasse 100 50765 Köln
 *Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Postfach 500700 70337 Stuttgart
 *Niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz Büttnerstraße 28 30165 Hannover
 *Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg Johanniswall 4 20095 Hamburg
 *Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Abteilung IV7 Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
 *Staatsanwaltschaft Heidelberg Kurfürsten-Anlage 23-25 69115 Heidelberg
 *Staatsanwaltschaft Mannheim L 10,11-12 68161 Mannheim


Das Anschreiben immer an den Datenschutzbeauftragten richten.
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Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab. In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten Polizeibeamt''''''Innen an dieser Stelle äußern?
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== BKA == Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.
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In der Regel scheint sich das BKA viel Zeit zu lassen mit Auskunftsersuchen, für die keine Daten vorliegen (ca. 4 Wochen), während sie, wenn Daten vorliegen, relativ schnell eine beglaubigte Kopie des Personalausweises verlangen. Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.

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Auskunftersuchen

Wie erfahre ich, in welchen staatlichen (oder privaten) Datenbanken welche Datensätze von mir erfasst sind?

Rechtsgrundlagen

In Baden-Württemberg ist hier §17 des Landesdatenschutzgesetzes einschlägig: Dem Betroffenen ist auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Vgl. auch http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a1_4_1.

Auskunftsgenerator

Generiert Auskunftsersuchen als Formbriefe an verschiedene Behörden als PDF zum Ausdrucken. Weitere Adressaten werden ergänzt.

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Existieren Angaben in den Datenbanken, fordern die Behörden eine beglaubigte Kopie des Personalausweises an. Es kommt allerdings auch vor, dass, nachdem die beglaubigte Kopie eingegangen ist, doch die Auskunft erteilt wird, es seien keine Daten gespeichert. Unsere augenblickliche Interpretation dafür ist, dass die Anfrage zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Speicherung geführt hat und diese wiederum zu einer Löschung. Sicher ist diese Deutung aber nicht. Vielleicht möchte sich hierzu einer der beteiligten PolizeibeamtInnen an dieser Stelle äußern?

Dann und wann verzichten die Behörden auch auf eine beglaubigte Kopie und schicken die Auskunft stattdessen per Einschreiben. Auch hier ist mit mindestens vier Wochen Verzögerung zu rechnen.

Wenn gleichzeitig beim BKA, LKA und einem Polizeipräsidium ein Auskunftsersuchen gestellt wird, stimmen sich die Polizeibehörden miteinander ab und verweisen ggf. auf Auskünfte der anderen Behörden.