Revision 4 vom 2011-03-08 13:34:12

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Vorabinformation über Flugreisende

Unter Advance Passenger Information (API) firmiert ein relativ schmaler Datensatz, der Flugpassagieren in viele Zielstaaten vorausgeht, insbesondere bei Bedarf innerhalb der EU.

Auf EU-Ebene wurde das API-Verfahren 2004 durch die Spanische Initiative eingeführt: Auf Anfrage übermitteln die Fluglinien Name, Geburtsdatum, Nationalität, Startflughafen und Grenzpunkt von Flugreisenden. Die Daten werden beim Check-In übertragen und werden bis zu 24 Stunden gespeichert. Neben Grenzbehörden dürfen auch zumindest zur Migrationskontrolle verwendet werden (EU-Direktive 95/46/EC).In der BRD bekommt die Bundespolizei die Daten.

Zweck von API

In einem Bericht der EU-Kommission an das EU-Parlament steht folgendes über API:

Auf die Initiative Spaniens hin erließ der Rat im Jahr 2004 die Richtlinie über die Verpflichtung von Luftfahrtunternehmen, Grenzkontrollbehörden erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information – API) zu übermitteln24. Zweck dieses Instruments ist die Verbesserung der Grenzkontrollen und die Bekämpfung der illegalen Migration. Auf Anfrage müssen die Luftfahrtunternehmen diesen Behörden Namen, Geburtsdatum, Staats- angehörigkeit, Abflugort und die Grenzübergangsstelle von Fluggästen mitteilen, die aus Drittländern in die EU einreisen. Diese personenbezogenen Daten werden üblicherweise dem maschinenlesbaren Teil der Pässe der Fluggäste entnommen und den Behörden nach der Abfertigung übermittelt. Nach Ankunft des Fluges dürfen die Behörden und die Luftfahrtgesellschaften die API-Daten 24 Stunden aufbewahren. Das API-System arbeitet dezentral im Wege des Informationsaustauschs zwischen den privaten Unternehmen und den staatlichen Behörden. Im Rahmen dieses Instruments können keine Fluggastdaten zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Allerdings können Strafverfolgungsbehörden, sofern es sich nicht um den Grenzschutz handelt, zum Zweck der Strafverfolgung Zugang zu diesen Informationen beantragen. Die personenbezogenen Daten dürften lediglich von staatlichen Behörden zum Zweck der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der illegalen Migration verwendet werden und sind nach Maßgabe der Richtlinie 95/46/EG zu verarbeiten. Dieses Instrument ist zwar EU-weit in Kraft, wird jedoch nur von wenigen Mitgliedstaaten angewendet. Die Kommission wird die Richtlinie 2011 überarbeiten.

Quelle: Papier der EU-Komission (pdf)

Siehe auch