Per Auskunftsersuchen kann Mensch bei den meisten Behörden erfahren, welche Daten sie über die eigene Person gespeichert haben.

Rechtliche Grundlage

Mehr zu den Hintergründen der Auskunftspflicht erfahrt ihr in Rechtslage.

Auskunftsgenerator

Wir haben ein kleines Programm geschrieben, mit dem ihr bequem Auskunftsersuchen an alle möglichen „Sicherheitsorgane” stellen könnt. Wir bemühen uns, weitere Stellen abzudecken und freuen uns dabei über Hilfe.

Wir empfehlen verschlüsselte Verbindungen (siehe VerSchlüsselung) zu dem Programm, da bei seiner Benutzung Daten von euch durchs Netz gehen (können; der Kram funktioniert aber auch, wenn ihr sie nicht eingebt, ihr müsst sie dann halt per Hand nachtragen).

Änderungshinweise

Bitte schickt Änderungshinweise an datenschutzgruppe@rote-hilfe.de (vgl. Wer?). Wir sehen zwar idR, wenn wer hier was hinschreibt, aber ziemlich oft müssen wir Rückfragen stellen, und das hat hier traditionell nicht funktioniert.

Faxnummern fehlerhaft (wer kann aushelfen?) insbesondere für:

  • Generalzolldirektion Bonn
  • Polizeipräsidium des Landesbrandenburg
  • Polizei Bremen LKA
  • Amt für Verfassungsschutz Thüringen

Faxnummern fehlen (wer kann aushelfen?) insbesondere für:

  • Bundesverwaltungsamt Köln - 022899358-2810 (ungetestet)
  • Polizeipräsident in Berlin LKA
  • Landeskriminalamt Saarland

Ausweisfragen

Ausgerechnet die datenschutzfeindlichsten Läden haben unter dem Vorwand, die persönlichen Daten schützen zu wollen, für Auskünfte aller Art, beglaubigte oder bestätigte Ausweiskopien verlangt (etwas mehr dazu im Forum des BfDI). Inzwischen hat das etwas nachgelassen; vgl. die Fußnoten im Generator.

Da die Auskünfte unentgeltlich sein sollen, Beglaubigungen aber idR kostenpflichtig sind, sind diverse LKÄ und das BKA darauf gekommen, dass Ausweise auch einfach von lokalen Polizeien „bestätigt” werden können. Ein immer wiederkehrendes Problem ist, dass die Polizeien das tatsächlich nicht tun müssen. Wer allerdings hinreichend hartnäckig ist und das Schreiben der jeweiligen Behörde dabei hat, bekommt nach unseren Erfahrungen am Ende doch immer den Stempel.

So ca. 2017 ist übrigens das BKA zum weitaus sinnvolleren Verfahren eines Einschreibens mit Übergabe übergegangen. Wir können nur hoffen, dass die anderen Behörden allmählich auch lernen.

Bei den “normalen” Ausweiskopien könnt ihr verschiedenen Kram schwärzen. Landtagsdrucksache 74610 aus Sachsen-Anhalt sagt z.B.

Für die Recherchen in den Dateisystemen der Polizei sind Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort des Betroffenen erforderlich. Für die Gewährleistung der Zustellung der Auskunft an den berechtigten Betroffenen wird darüber hinaus die Meldeadresse auf der Rückseite des Personalausweises benötigt. Zum Nachweis der Authentizität von Vorder- und Rückseite bedarf es darüber hinaus des maschinenlesbaren Namens auf der Rückseite der Ausweiskopie. Alle weiteren Angaben können geschwärzt werden.

und reflektiert damit so etwa die gemeinsame Politik der verschiedenen Behörden. Die Bundespolizei will allerdings die Unterschrift sehen.

Verzögerungen

Im Laufe des Jahres 2016 sind entweder die Prozeduren komplizierter geworden – oder die Zahl der Auskunftsersuchen hat sehr deutlich zugenommen. In Bundestags-Drucksache 19/307 gibt das BKA die Zahl von „Zwischenbescheiden” als Maß für übermäßig verzögerte Verfahren; das waren 2017 386 bei 3208 erfolgten Auskünften; das würde also etwa 10% stark verzögerte Auskünfte bedeuten. Nach Rückmeldungen, die wir (DSG) bekommen, dürften allerdings beleibe nicht alle verzögerten Anfragen auch zwischenbeschieden werden.

Maßstäbe hat hier 2022 Berlin gesetzt, das freimütig bekannte, acht Monate brauchen zu wollen.

Wie auch immer, uns erreichten zunehmend Beschwerden über lange Bearbeitungszeiten (es gab schon mal die Größenordnung halbes Jahr; Ende 2017 hatten wir mehrere Fälle, bei denen sich das BKA mehr als drei Monate Zeit gelassen hat). Zwischenzeitlich ist es besser geworden, aber wir haben auch im Oktober 2020 mal eine Bearbeitungszeit von 11 Monaten gesehen.

Nun ist Transparenz eine Säule des Datenschutzes, und so sind Auskunftsersuchen nicht irgendein Bürgerrechts-Klimbim, das hinten runter fallen darf. Insofern sollte mensch da nicht zu viel Geduld walten lassen.

Einschlägig ist §75 VwGO („Verwaltungsgerichtsordnung”) mit dem Wortlaut:

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Die Auskunft ist technisch eine „Vornahme eines Verwaltungsakts”; nach der Norm könnt ihr also realistisch nach ungefähr drei Monaten mit dem Verwaltungsgericht drohen. Das kann etwa so aussehen:

(Briefkopf wie im Auskunftsersuchen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf ich Sie an mein Schreiben vom DD.MM.YYYY erinnern, in dem ich um Aufkunft über durch Ihre Behörde zu meiner Person gespeicherte Daten ersuchte?

Da mittlerweile knapp/rund/gut XX Monate vergangen sind, bitte ich zumindest um Mitteilung einer Schätzung, wann ich mit einer Auskunft rechnen kann.

Bitte ersparen Sie sich und mir den Gang zum Verwaltungsgericht; die Voraussetzungen nach §75 VwGO sind ja inzwischen erfüllt.

(Unterschrift)

Wenn das nichts hilft, rührt euch bei uns; mensch muss dann eben zum Verwaltungsgericht gehen, wozu erstmal kein_e Anwält_in nötig ist, wohl aber das Hinterlegen von größenordnungsmäßig 400 Euro bei Gericht. Zur Not können wir da aushelfen, aber ihr solltet das eh nur machen, wenn der Fall eindeutig ist, und dann dürftet ihr auch gewinnen (und die Polizei zahlt das Gericht). Wie auch immer: sprecht euch bitte mit uns ab, bevor ihr irgendwas bei Gericht macht (wenn ihr unsere Unterstützung haben wollt).

Zahlen

In Bundestags-Drucksache 18/7115 (2015, PDF-Seite 14) berichtet die Regierung, wie viele Auskünfte einige Bundesbehörden in den letzten Jahren beantwortet haben. Auf Rückfrage (Anfrage vom 23.12.2015, Dokumentnummer?) verriet sie partiell auch, wie viele Auskunftsersuchen wegen der Hürden (vgl. z.B. #Ausweisfragen) unbeantwortet blieben; die entsprechenden Zahlen sind unten mit (+x) eingetragen („in Bearbeitung” ist nicht in der Tabelle; die Auskunft des VS ist erwartbar konfus und verwirrend).

Fortgeführt für 2016/2017 werden die Zahlen in Bundestags-Drucksache 19/307. Bundestags-Drucksache 19/490 PDF

Die wesentlichen Ergebnisse sind zusammengefasst:

Jahr

BPol

BKA

SIS

B-VS

2011

300

?

627

107 (+23?)

2012

405

?

584

192 (+62?)

2013

591 (+35)

?

624

226 (+74?)

2014

863 (+249)

1847 (+2000? )

521

262 (+79?)

2015

807 (+539)

1432 (+2500?)

?

434 (+115?)

2016

757

2142

?

213

2017

1168

3208

?

248

Der Anfragen-Spike beim VS im Jahr 2015 war der Effekt einer netzpolitik.org-Kampagne, die der VS souverän aussaß. Da die Anfrage für 2016/17 Anfrang 2018 beantwortet wurde, sind die Zahlen für 2017 nicht ganz vollständig; die Größenordnung lässt ein Vergleich der Zahlen für 2015 für BPol (807 vs. 859) und BKA (1432 vs. 1572) aus Bundestags-Drucksache 18/7115 und Bundestags-Drucksache 19/307. ahnen.

2018 wurde nicht nach den durch den Beglaubigungszwang „verlorenen” Auskunftsersuchen gefragt, weshalb die entsprechenden Angaben in der Tabelle fehlen; zumindest das BKA hat allerdings 2016 seine Auskunftspolitik geändert und ist auf Übergabe-Einschreiben umgeschwenkt, was den Zuwachs an beantworteten Auskunftsersuchen im Jahr 2017 wohl erklären mag – er mag aber auch mit dem Skandal um die zurückgerufenen G20-Akkreditierungen zusammenhängen.

Schnelllöschungen

In der Regel werden negative Ergebnisse recht schnell und ohne weitere Rückfragen verkündet. Dauert eine Negativauskunft länger (mehrere Wochen bis Monate), dürfte typischerweise etwas gespeichert gewesen sein, dessen Speicherung die Behörden bei der Prüfung vor der Auskunft für rechtswidrig (oder aus ihrer Sicht „nicht mehr notwendig”) befunden haben.

Für solche Praktiken gibt es zahlreiche Belege. Sie sind vom BfDI im Hinblick auf den BfV schon in seinem 16. TB (1995/96) (gegen Ende des Abschnitts 14.1) gerügt worden:

Bereits in meinem 15. TB (Nr. 26.11) habe ich über die Praxis des BfV berichtet, unzulässig gespeicherte Daten eines Betroffenen zu löschen, wenn dieser einen Antrag auf Auskunft über von ihm gespeicherte Daten stellt. Dem Betroffenen wurde dann mitgeteilt, daß keine Daten über ihn gespeichert sind, was nach deren Löschung dann ja auch zutrifft.

Der Blog Monsters of Göttingen berichtet 2011 über einen Fall, in dem die Polizei zwei Einträge in NIVADIS lieber löschten als sie zu beauskunften.

In Berlin ist ein Fall von „Schnelllöschung” auch aktenkundig geworden. Auf einem Schriftstück von 2011 hat ein Beamter dazu handschriftlich „Schnelllö. OWi [...] mit LKA 571 abgesprochen” notiert, ein Begleitschreiben kennzeichnet das als Versuch, Murks (wenn nicht Schlimmeres) bei einer vorherigen Auskunft zu vertuschen.

In Berlin wurden, möglicherweise in Folge dieses kleinen Skandals, zumindest um 2016 herum, tatsächlich Daten beauskunftet, die im Rahmen der Auskunft gelöscht wurden.

Auch vom LKA Hamburg gab es im Herbst 2019 Antworten zurück, auf denen Daten aufgeführt waren, die im Rahmen der Anfrage überprüft und anschließend gelöscht wurden.

Archiv der Auskünfte

Die Tatsäche eines Auskunftsersuchens und die anschließende Beauskunftung wird beim behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde gespeichert. Es ist uns zwar kein Fall bekannt geworden, in dem diese Datenspur irgendwie ins operative polizeiliche Handeln gelangt wäre (d.h.: wenn ihr irgendwann mal von einem/r PolizistIn damit konfrontiert werdet, dass ihr ein Auskuntsersuchen gestellt habt, ist das ein Skandal erster Klasse, und zumindest wir würden davon gerne sofort erfahren).

Dennoch gilt natürlich auch hier, dass nur nicht gespeicherte Daten sichere Daten sind. Insofern sollten auch für diese Daten, gerade wenn sie im Rechner gehalten werden, strikte Löschfristen eingehalten werden. Für das BKA ist aus Bundestags-Drucksache 19/307 bekannt, dass Auskunftsverfahren zwei Jahre lang vorgehalten werden (umgekehrt: nach dieser Frist hat wohl Anfechten irgendeiner Art nicht mehr arg viel Sinn).

Weitere Musterbriefe

Erfahrungen

Person A

Ich habe zwar nur Erfahrungen aus 2 Anfragen, möchte diese aber doch exemplarisch hier darstellen. Die Auskünft bei zwei Landeskriminialämtern wurden nach ca. 4 Wochen erteilt. Jedoch ohne Anforderung einer Ausweiskopie oder Zusendung per Einschreiben. Dafür waren die Auskünfte auch sehr dürftig. Sie beeinhalteten nur die Information, das etwas gespeichert wurde und auf welcher Grundlage. Keinenfalls Kopien der Akten oder ähnliches. Besonders verwunderlich war, daß mir in einem der Schreiben gesagt wurde, das die Daten jetzt endlich gelöscht wurden, obwohl dies schon geschehen hätte sein müsste, wie auch indirekt aus dem Brief hervorgeht. Ich denke es macht in einigen Fällen Sinn die Nachfragen zu wiederholen.

Ich denke es wäre hilfreich die Formulare soweit abzuändern, daß dem Sachbearbeitern bewußt wird, das man keine bloße Auskunft sondern richtige Akteneinsicht wünscht.

  • [Das Problem dabei ist, dass Auskunftsrecht aus Datenbanken und Akteneinsichtsrecht zwei verschiedene Dinge sind -- aus gutem Grund (nämlich weil sie beliebig recherchierbar, verbreitbar und reproduzierbar sind) hat man auf seine Daten mehr Anspruch, wenn sie in EDV-Anlagen liegen. Akteneinsicht müsste so oder so separat beantragt werden. Das etwas zu erleichtern ist sicher auch ein gutes Projekt, aber wohl keines, das wir angehen werden -- Red.]

Person B

Ich habe bei zwei Ämtern für Verfassungsschutz und einem LKA eine Anfrage gestellt. Die Auskünfte wurden auch alle erteilt, mit der Auskunft, dass keine Daten über mich gespeichert sein. Was mir aber etwas aufstieß war folgender Absatz in der Antwort des Niedersächsischen Verfassungsschutzes:

Nur vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Name möglicherweise in einer hier geführten Sachakte, einer hier vorhandenen Publikation oder einer ähnlichen Unterlage (wie dieses z.B. bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder der zeitgeschichte und bei Persoenen, die Diskussionsthema oder Agitationsziel extremistischer Organisationen waren oder sind, der Fall sein kann) aufgeführt ist.

Bei einer konkreten Vermutung soll ich mich mit einem bestimmten Verdacht noch einmal an die Behörde wenden, um den Arbeitsaufwand gering zu halten.

Person C

Zwei Anfragen (LKA / VS in Niedersachsen) brachten ähnliche Erfahrungen wie bei 2 - kein Ausweis o.ä. wurde gefordert. Dafür brauchte der VS auch fast vier Monate. Die Polizei hat nur einen Auszug aus POLAS wiedergegeben und dass bei einer Polizeistelle eine Kriminalakte geführt werde. Der VS hat angegeben, dass Daten gespeichert sind und eine grobe Einordnung Bereich Anti-Ra, Anti-Fa gegeben. Interessanterweise wurde darauf verwiesen, dass eine weitere Auskunft nicht Möglich sei, weil sonst Quellen gefährdet werden würde - ich könne mich aber an den Datenschutzbeauftragen wenden. Mal sehen. Schön auch, dass die Polizei nach eigenen Angaben die Daten nicht weitergegeben habe - der VS aber sich indirekt auf die Auskunft der Polizei bezogen hat...

Person D

Bundeskriminalamt
Meine Anfrage war nach Daten in INPOL, „Anti-Terror-Datei” und sonstiges relevanten Datenbanken. Drei Tage nach der Anfrage kam von BKA die Anforderung einer beglaubigten oder „polizeilich bestätigten” Ausweiskopie. Nach ca. 2 Wochen kam die Auskunft, daß keine Daten in INPOL gespeichert sind. Auch in den eigenen Dateien und Aktensammlungen des Bundeskriminalamtes sind keine Daten bzw. Unterlagen vorhanden. Schön zu wissen, daß das BKA neben INPOL auch noch eigene Datensammlungen hat.

Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Anfrage war nach NADIS und LARGO. Nach zwei Wochen bekam ich die Auskunft, daß keine Daten über mich gespeichert sind. Eine Ausweiskopie wurde nicht gefordert.

Landeskriminalamt Hessen
Anfrage beim LKA Hessen nach Daten in POLAS-HE und ComVor. Es wurde eine eigenhändig unterschriebene Anfrage angefordert, da ich vergessen hatte, zu unterschreiben. Ausweiskopie wurde nicht gefordert.

Es hat 4 Monate gedauert bis die Auskunft kam über in POLAS-HE gespeicherte Daten, nämlich gar keine. Für die Daten aus ComVor sei das PTLV (Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) zuständig. Anfrage beim PTLV kam nach 2 Wochen zurück mit dem Hinweis, das LKA sei zuständig. Nach Telefonat wurde mir Klärung der Zuständigkeit zugesichert und Auskunft in 2-3 Wochen. 6 Wochen später immer noch keine Auskunft. Nach nochmaligem Telefonat wurde mir mitgeteilt, eine Anfrage für ComVor sei ungewöhnlich und es müsse intern erst entschieden werden, wie mit solchen Anfragen verfahren werde. Habe angekündigt, in 6 Wochen nochmal anzurufen. Werde dann neue Erkenntnisse mitteilen.

  • Ha! Exzellent. Nicht schlecht, dass sie da mal mit ihren Vorgangsverwaltungen ins Schleudern kommen. Sollten sie da weiter zicken, ist das sofort ein Fall für den LfD. Etliche LfDs äugen ohnehin schon länger skeptisch auf die Vorgangsverwaltungen, weil sich darin immer mehr Daten finden und niemand richtig hinschaut. Der Kram ist dazu meisten auf haarsträubenden Windows-Hacks aufgebaut, was zwar einerseits die Auskunft deutlich erschwert, andererseits aber natürlich horröse Konsequenzen in Sicherheitsfragen hat -- ich wäre verblüfft, wenn das Russian Business Network nicht längst Abzüge der Vorgangsverwaltungen etlicher Landespolizeien hätte... Keep us posted -- D.

Update 1: Endlich kam eine Antwort. Aus der werde ich allerdings so auf Anhieb noch nicht ganz schlau. Ich vermute man will mir sagen, daß ich keine Auskunft über ComVor-Daten erhalte. Ich zitiere mal:
„Soweit sich Ihre Anfrage auf Daten bezieht, die in ComVor gespeichert sein könnten, ist mitzuteilen, dass es sich bei ComVor nicht um eine Anwendung im Sinne eines Auskunfts- und Recherchesystems zur Informationsgewinnung (wie POLAS-HE) handelt, sondern um ein rein polizeiinternes Vorgangsbearbeitung und -verwaltungsinstrument gemäß § 20 Abs. 8 HSOG.”
Das ist schon etwas seltsam. Ich könnte mich nicht daran erinnern, daß das HSOG „polizeiinterne Vorgangsbearbeitung- und -verwaltungsinstrumente” von der Auskunftspflicht ausschließt. Ich werde mir wenn ich Zeit habe das HSOG nochmal anschauen und über mein weiteres Vorgehen nachdenken. Tipps oder Anregungen dazu, oder welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, nehme ich natürlich sehr gerne entgegen.
Update 2: Ich habe die Sache dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zugetragen. Dieser hat sich mittlerweile an das LKA gewandt, denn es kam vom LKA die Nachricht, daß er sich eingeschaltet hat und die Eingabe des HDSB geprüft wird.
Update 3: Ich habe nun Antwort vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erhalten. Das LKA hat nun wohl eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit gefunden, damit die Leute nicht erst unnützerweise ans PTLV verwiesen werden. In der Hauptsache, das Auskunftsverhalten nämlich, ist man sich dort wohl immer noch nicht sicher, wie man zukünftig verfahren soll. Was meinen persönlichen Fall betrifft: Man hat wohl, um erstmal nicht weiter belästigt zu werden, vorhandene Daten aus ComVor gelöscht. Das LKA bat den HDSB mir mitzuteilen, daß keine Daten in ComVor gespeichert sind. Das Schreiben legt wie gesagt nahe, daß es irgendwelche Daten gab. Ich finde das äußert unbefriedigend, denn ich frage mich, was das wohl für Daten sind, die man zwar partout nicht herausrücken will, aber wohl unwichtig genug sind, um sie zu löschen.

Person E

Landeskriminalamt Baden Württemberg
Es wurde keine Ausweiskopie gefordert und eine Antwort per Übergabe-Einschreiben geschickt.
Das dort Daten über mich herum liegen war mir schon vorher bekannt. Jetzt ist es nur so, dass diese Daten längst hinfällig sind, weil das entsprechende Verfahren vor 3,5 Jahren eingestellt wurde. Jetzt würde mich natürlich interessieren was für Paragraphen ich denen an den Kopf schmeißen muss, damit die den Kram nicht erst Anfang 2010 (Frist zur Überprüfung der Löschung dieser Daten) löschen. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß §38 PolG BW zum Zwecke der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.
Außerdem meinten die, dass sie gemäß §45 PolG BW keine Auskunft über die Herkunft der Daten geben müssen.

  • Auskunft zur Herkunft der Daten: Da haben sie leider recht, aber wir fanden bei der Abfassung der Briefe, dass mensch das trotzdem fordern sollte. Na ja.

    Zur Speicherung eingestellter Verfahren: Ein Dauerbrenner. Wir werden mal was längeres dazu schreiben, aber die Kurzfassung ist, dass die Polizei da einiges darf und leider oft eine Einzelfallprüfung nötig ist. Im Groben müsste mensch nachweisen, dass die Speicherung nicht zur Vorbeugung von Straftaten eingesetzt werden kann. Das ist bei Einstellung aus Mangel an Beweisen sicher nicht so, bei Einstellung wegen Geringfügigkeit möglicherweise usf.

    Aber vielleicht ist der Kram demnächst eh hinfällig, im neuen PolG in BaWü will sich der Innenminster die Speicherung auch von Freigesprochenen für ein paar Jahre erlauben...

Bundesamt für Justiz
Hat den Eingang bestätigt und brauchen wohl noch etwas für die Bearbeitung der Angelegenheit.

Zollkriminalamt
Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes

Bundespolizeipräsidium
Wollen eine Kopie des Personalausweises/Passes

Bundeskriminalamt
Wollen eine beglaubigte Kopie des Personalausweises/Passes

Person F

Hab nach 3 Tagen ein Schreiben des LKA bekommen, wonach zur Sachbearbeitung meines Antrags mehrere Dienststellen eingebunden werden müssen, sodass es etwas Zeit beanspruchen kann. Das ist merkwürdig, da das LKA eigentlich nichts über mich haben dürfte, d.h. keine Vorstrafen/laufende Verfahren usw. Ich werde hier weiterschreiben, sobald sich etwas ergibt.

Wohne in NRW, habe folgende Antworten erhalten:

Verfassungsschutz NRW: keine Daten gespeichert Bundesamt für Justiz: Bearbeitung läuft, nach Abschluß kommt Bericht Zollkriminalamt: wollen beglaubigte Personalausweiskopie Bundespolizei: wollen Personalausweiskopie (ohne Beglaubigung) Bundeskriminalamt: beglaubigte Personalausweiskopie oder polizeilich bestätigte Kopie (waren die einzigen, die freundlicherweise auf die kostenlose polizeiliche Bestätigung hingewiesen haben)

Wenn nichts weiter dabei steht wurde die Auskunft ohne Personalausweiskopie (o.ä.) erteilt, ansonsten läuft die Sache noch, da ich mich noch um die Kopien kümmern muß.

Person G

Ich habe Auskunftsersuchen an alle verfügbaren Stellen, außer EU-Österreich und Schweiz, gestellt (da ja SIS und Prüm schon bei EU-BRD dabei ist).
Eine tabellarische Übersicht über meine Erfahrungen gibt es hier: http://auskunftsersuchen.info/verlaufsubersicht/
Den ausführlichen Verlauf habe ich hier gebloggt: auskunftersuchen.info

Person H

Anträge schon ein paar Jahre alt, aber vielleicht trotzdem interessant: Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg: Nichts gespeichert, allerdings solle ich doch nähere Auskünfte über Ereignisse machen, weil der Aufwand sonst zu groß sei (gemäß §23 Absatz 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz)

Polizei Hamburg: Nichts gespeichert. Es stellte sich allerdings heraus, dass Daten, die vom LKA Hamburg an das BKA weitergegeben wurden, beim BKA gespeichert waren. Ich habe mich darüber beim Datenschutzbeauftragten beschwert, der mir daraufhin mitteilte, das LKA Hamburg habe nun die Löschung der Daten beim BKA beantragt.

Bundespolizei: Nichts gespeichert, ich wurde allerdings darauf hingewiesen, dass ich doch noch bei anderen Behörden nachfragen sollte...

BKA: Wollte eine beglaubigte Kopie haben. Als Antwort wurde dann Einträge in INPOL, in der Verbunddatei Kriminalaktennachweis und Erkennungsdienst genannt sowie in der Verbunddatei „Innere Sicherheit”. Einem Antrag auf Löschung daraufhin wurde nach Rücksprache mit der Polizei Hamburg und dem Bayern. LKA angeblich entsprochen.

LKA Bayern: Es wurde eine beglaubigte Kopie verlangt. Zudem wurde ich aufgefordert, doch Ereignisse oder Verfahren anzugeben. In meiner Antwort (mit Kopie) habe ich das abgewiesen und nannte sämtliche mir bekannten Dateien, die für mich hätten relevant sein können. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass über mich Daten in zwei Kriminalakten sowie eine Erkennungsdienstliche Behandlung vorliegen würden. Die Ereignisse seien auch in der Staatsschutzdatei gespeichert. Zudem wurden noch anderweitige Dinge im „Integrationsverfahren Polizei (IGVP)” (Anmerkung: siehe auch Länderübergreifende Software) gespeichert, u.a. die Anmeldung von Infotischen und Mitteilung einer laufenden Alarmanlage (Ereignisse waren zu diesem Zeitpunkt bis zu 6 Jahre alt). Dem Löschantrag wurde entsprochen, was die ED-Behandlung und den Kriminalaktennachweis betrifft. Auf die Staatschutzdatei und die IGVP wurde keinen Bezug genommen, obwohl ich diese in meinem Löschantrag nicht ausgenommen hatte.

Person I

Über die Erfahrungen mit einem Auskunftsersuchen an das BKA und dessen Geheimniskrämerei wird hier berichtet: Begründungszusammenhänge

Die ganze kafkaeske Geschichte inklusive Klage beim Verwaltungsgericht wird übrigens hier beschrieben: https://netzpolitik.org/2014/informationelle-fremdbestimmung-kampf-gegen-eintrag-in-polizeidatenbank-wegen-demonstration-freiheit-statt-angst/

Person J

Antwort des VS Niedersachsen auf die Anfrage eines Mitglied der Grünen Jugend. jan-wienken.de/2012/07/ergebnisse-der-anfrage-an-den-verfassungsschutz/

Person K

Person K hat im Frühjahr 21 hier automatisch erstellte Auskunftsersuchen gestellt. Die Antworten stehen auf seinem Blog: blog.weezerle.de/2012/02/04/selbsttest-selbstauskunft

Person L

Ein ehemaliges Mitglied des Vorstands der Pareteijugendorganisation solid von der Linken hat dieses als Grund für sein Auskunftsersuchen beim BfV angegeben und als Antwort folgendes bekommen:

Gemäß § 15 Abs. 1 BVerfSchG erteilt das BfV dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Insoweit ist der Auskunftsanspruch von vorneherein gesetzlich beschränkt. Als Sachverhalt haben Sie auf Ihre frühere Mitgliedschaft im BundessprecherInnenrat Linksjugend ['solid] hingewiesen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, bis zum 21. September 2012 zu weiteren Sachverhalten Angaben im Sinne des § 15 Abs. 1 BVerfSchG nachzureichen und dadurch ihren Auskunftsanspruch zu erweitern

Quellle: http://fepix.wordpress.com/2012/09/03/nice-try/

Person M

Justizamt: Übersicht über laufende und eingestellte Verfahren.

Bundespolizei: Daten gespeichert, unter anderem ED-Daten von einer von der Bundespolizei selber als rechtswidrig anerkannten ED-Behandlung.

LKA Hessen: Hat Daten gespeichert, unter anderem Personenbeschreibungsdaten aus der (rechtswidrigen) ed-Behandlung.

LKA NRW: Hat einen Datensatz gespeichert. Darauf hingewiesen, dass das Verfahren eingestellt wurde. LKA NRW bestätigt das und die Löschung des Datensatzes. LKA NRW weigert sich beharrlich, das Schreiben an weitere Polizeibhörden in NRW die was eingestellt haben könnten ins INPOL, weiter zu leiten.

Polizeipräsidium am Heimatort (NRW): Hat verschiedene Datensätze gespeichert, auch willkürliche Personalienfeststellungen ohne jeden Vorwurf und absurde Vorwürfe und eine „Loseblattsammlung” (was auch immer drin ist).

LKA Niedersachsen: Hat Datensatz gespeichert, leitet weiter an eine Polizeibehörde. Die hat Daten, darunter auch Personalienfeststellungen, Platzverweise, Gefährderansprachen. Aufforderung zur Löschung wegen Verfahrenseinstellung. Antwort: Antrag wird abgelehnt, das Recht der Algemeinheit zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr überwiegt die persönlichen Rechte. Widerspruch eingelegt, Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet - Behörde und Datenschutzbeauftrager bestehen auf Rechtmäßigkeit der Speicherung. Nur Klage möglich.

BKA: Eindeutig das beste. Hat einen Datensatz aus Hessen, der in Hessen längst gelöscht ist - löschen wollen sie ihn nicht, weil da ist Hessen zuständig (die den Datensatz aber längst nicht mehr haben). Außerdem eine Kriminalakte, Einträge in der Verbunddatei Innere Sicherheit, im Automatisierten Fingerabdruck Identifizierungs System, in der Datei erkennungsdienst, im Kriminalaktennachweis und INPOL. Auf die Aufforderung die Daten aus der ed-Behandlung zu löschen, antworten sie, dass das nur geht, wenn die speichernde Behörde ihren Anspruch auf die Daten aufgibt und eine krimalpolizeiliche Prognose keinen Anlass gibt sie weiter zu speichern. Sie werfen vor mit verschiedenen Straftaten in Erscheinung getreten zu sein (wurden alle eingestellt) - deshalb werden die Daten nicht gelöscht. Das sie rechtswidrig erhoben wurden und sie sie also gar nicht hätten haben dürfen, spielt keine Rolle. Widerspruch eingelegt. Nach zwei Jahren Schreiben vom Bundesdatenschutzbeauftragten, dass ed-Daten gelöscht. Keine Bestätigung vom BKA.

Über die verschiedenen Erfahrungen, gerade auch mit Löschantragen wird gibt es verschiedene Artikel auf http://datenschutz.nirgendwo.info

Person N

Neben den bereits aufgeführten wollten Folgende eine Kopie des Persos:
LKA Bayern
LKA Berlin
Polizeipräsidium Land Brandenburg
Accumio Finance Services GmbH
Bürgel Wirtschaftsinformation

Sowie Folgende eine beglauligte Kopie (durch Polizei oder Amt):
LKA Thüringen
BKA

Person O

Das LfV Brandenburg hat bei einer Person u.a. den Besuch einer Weihnachtsparty in einem linken Zentrum gespeichert:

http://vsgeschichten.tumblr.com/

http://potsdamvibes.wordpress.com/2013/12/19/interview-mit-dem-betreiber-des-blogs-geschichten-um-den-verfassungsschutz/

Person P

Das LfV Baden-Württemberg hat ohne Hinweis auf einen konkreten Sachverhalt und Darlegung eines besonderen Interesses, was beides eigentlich gem. § 13 I 1 LVSG notwendig wäre, einer Person Auskunft erteilt unter Hinweis auf den Ermessensspielraum, der dem LfV zusteht. Die Auskunft beinhaltete jedoch, dass bisher nichts über diese Person gespeichert ist. Es lohnt sich jedenfalls auch in Baden-Württemberg, beim Verfassungsschutz anzufragen.

  • Welchen Anfragetext hast du verwendet? Wenn der zumindest in dem Sinn funktioniert hat, spricht sicher nichts dagegen, dass wir ihn verwenden. Schick ihn doch bitte an datenschutzgruppe@rote-hilfe.de. -- DSG

Person Q

Polizei Hamburg und Verfassungsschutz NRW wollten (unbeglaubigte) Kopien vom Perso

Person R

Das LKA Thüringen hat für mein Auskunftsersuchen (Nov. 2017) nur eine unbeglaubigte Kopie des Personalsausweis' verlangt und im Schreiben darauf hingewiesen, dass man irrelevante Teile schwärzen kann.

Person S

Zoll und Verteidigungsministerium erteilen erst Auskunft, wenn ich mein "Ersuchen konkretisiere" und angebe "in welchem Zusammenhang und an welcher Dienststelle" Daten von mir erhoben wurden, bzw. zu "welcher Zollbehörde ich in welcher Weise Kontakt" hatte. Verteidigungsministerium besteht übrigens auf einen Nachweis der Adresse (durch etwa Personalausweis-Kopie, Reisepass reicht nicht).

Person T

Mehrere Auskunftsersuchen Anfang 2021 gestellt.

Bundesamt für Justiz - Zentrales Verfahrensregister: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.

LKA Mecklenburg-Vorpommern: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.

LKA Schleswig-Holstein: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.

Bundespolizei: Auskunft kam innerhalb von etwa drei Wochen, keine beglaubigte Ausweiskopie nötig.

Person U

4 Auskunftsersuche Mitte 2021 gestellt:

LKA Sachsen: Antwort dauerte ca. 4 bis 5 Wochen. Haben keine Daten gespeichert. Machen mich aber darauf aufmerksam das sie mir keine Auskunft erteilen müssen wenn mein Ersuchen ".. die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der sächsischen Polizei, die öffentliche Sicherheit oder Rechtsgüter Dritter gefährdet würden.." Hinterlässt mindestens ein Geschmäckle.

Verfassungsschutz Sachsen: Antwort nach gut 3 Wochen. Haben keine Daten gespeichert und senden mir meine Ausweiskopie zurück mit der Info das keine Kopie angefertigt wurde.

Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Antwort nach gut 3 Wochen. Haben "keine Daten ... strukturiert gespeichert..". Bitten mich darum wenn mir "konkrete Sachverhalte" bekannt sind diese zu benennen um eine weitere Prüfung vorzunehmen. Der Satz mit "strukturierte Daten" verunsichert ein wenig.

LKA Sachsen-Anhalt: Hat mir nach gut 8 Wochen noch nicht geantwortet. Nicht mal eine Zwischenmeldung

Frage: Wäre es sinnvoll nochmal da hinzuschreiben um zu erfragen wie weit die Bearbeitung ist? Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich keine Antwort erhalte? Mich mit den Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen?

Person V

2021 habe ich durch eine Akteneinsicht in einem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die mich verletzt hatten, erfahren, dass die Polizei umfangreich ermittelt hat, was gegen mich vorliegt. Das LKA beschrieb in Prosa alle 25 Vorgänge, in denen ich irgendwie als Unschuldiger auftauchte, und zwar als Zeuge, als Opfer, als Anmelder von Demonstrationen, als Auskunftsperson, als Hinweisgeber. Strafrechtlich lag nichts gegen mich vor. Das weckte meine Neugier, was die Polizei alles aufgrund welcher Rechtsgrundlage über mich gespeichert hat. Ich fragte detaillierter nach und nutze auch den hiesigen Auskunftsgenerator, um Anfragen an weitere Behörden zu stellen, was diese über mich gespeichert haben. Weiter

Translations

We are trying to get Right of Access provide generators in languages other than German. Here, we want to collect translations of the introductory text (and similar material) until it is embedded into real generators.

Diskussion

Da es immer wieder dazu kommt, dass die Behörden unzulässig gespeicherte Daten einfach löschen anstatt dazu Auskunft zu erteilen, schlage ich vor, einen entsprechenden Passus in alle Briefvorlagen aufzunehmen: „Sollte sich im Rahmen der Auskunftserteilung ergeben, dass Daten zu meiner Person unzulässig gespeichert sind, so sind diese Daten für eine eventuelle gerichtliche Überprüfung zunächst zu sperren und es ist darüber Auskunft zu erteilen.”

  • Klingt eigentlich nicht schlecht, aber wir fürchten, dass es keine Rechtsgrundlage für diese Kiste gibt. Die Behörden werden sagen, dass du keine Ansprüche auf Daten anmelden kannst, die sie rechtlich nicht mehr haben. Reizvoll wäre, einen Auskunftsanspruch auf die zu Kontrollzwecken gespeicherten Archivdaten anmelden zu können (denn Löschungen werden zu Protokollzwecken gespeichert). Wer sowas durchklagen will, möge sich an uns wenden.

Quelltext

Wer nachsehen will, was hier hinter den Kulissen abläuft, kann den Quelltext des Generators haben. Bevor ihr eigene Projekte in der Richtung macht, sollten wir aber reden, denn das ursprüngliche Designziel („alles in einer Datei”) ist jetzt nicht mehr so relevant, und so könnten wir über eine Parametrisierung nachdenken („alles in einer Datei und einem Verzeichnis”).