Revision 3 vom 2011-10-09 16:10:02

Nachricht löschen

Zweckbindung

Die Zweckbindung ist eines der drei Grundprinizipien des aus dem Volkszählungsurteil hervorgegangenen Datenschutz von in Datenbanken gespeicherten Daten. Zweckbindung heißt, dass die Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie gespeichert wurden. Umschifft werden kann dieses Prinzip leicht, indem der Zweck relativ unkonkret definiert wird, wie bei der Polizei z.B. zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

Die EU-Kommission zur Zweckbindung

Eine besonders lasche Auslegung der Zweckbindung gibt es auf EU-Ebene. So meint die EU-Kommission meint im Rahmen des Berichtes zum Informationsmanagement in der EU (pdf) an das Parlament zur Zweckbindung der Daten folgendes:

Zweckbindung

Die meisten der oben dargestellten Instrumente haben eine einzige Zweckbestimmung: bei EURODAC geht es um eine verbesserte Funktionsweise des Dublin-Systems; mit API sollen die Grenzkontrollen verbessert werden; die schwedische Initiative dient der Verbesserung strafrechtlicher Ermittlungen und polizeilicher Erkenntnisgewinnungsverfahren; das Übereinkommen Neapel II dient der Verhinderung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung des Zollbetrugs; beim ZIS geht es um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerwiegender Verstöße gegen die nationalen Gesetze durch eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden; ECRIS, FIU und ARO sollen den grenzübergreifenden Datenaustausch in bestimmten Bereichen rationalisieren, und der Prüm- Beschluss, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, TFTP und PNR dienen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität. SIS, SIS II und VIS sind die wichtigsten Ausnahmen: Die ursprüngliche Zweckbestimmung des VIS war der grenzübergreifende Austausch von Visadaten, was später auf die Verhinderung und Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität ausgedehnt wurde. SIS und SIS II sollen ein hohes Sicherheitsniveau im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleisten und den Personenverkehr anhand der über dieses System ausgetauschten Informationen erleichtern. Mit Ausnahme dieser zentralisierten Informationssysteme ist die Zweckbindung anscheinend ein Hauptmerkmal des Informationsmanagements auf EU-Ebene.

Weitere Infos

Wikipedia-Artikel zur Zweckbindung beim Datenschutz