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Revision 1 vom 2011-03-09 11:08:36
Größe: 630
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Revision 2 vom 2011-03-09 11:09:52
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Zweckbindung heißt, dass die Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie gespeichert wurden. Umschifft werden kann dieses Prinzip leicht, indem der Zweck relativ unkonkret definiert wird, wie bei der [[Bundespolizein|Polizei]] z.B. zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Zweckbindung heißt, dass die Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie gespeichert wurden. Umschifft werden kann dieses Prinzip leicht, indem der Zweck relativ unkonkret definiert wird, wie bei der [[Bundespolizeien|Polizei]] z.B. zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

Zweckbindung

Die Zweckbindung ist eines der drei Grundprinizipien des aus dem Volkszählungsurteil hervorgegangenen Datenschutz von in Datenbanken gespeicherten Daten. Zweckbindung heißt, dass die Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, für den sie gespeichert wurden. Umschifft werden kann dieses Prinzip leicht, indem der Zweck relativ unkonkret definiert wird, wie bei der Polizei z.B. zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.

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Wikipedia-Artikel zur Zweckbindung beim Datenschutz