Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2022-11-17 19:27:16
Größe: 894
Autor: anonym
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Revision 3 vom 2022-11-17 19:27:18
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Über die Erteilung einer Auskunft entscheidet  Über die Erteilung einer Auskunft
entscheidet

Stand der Dinge ist, dass das ZStV in seinen Antworten

  • Über die Erteilung einer Auskunft

entscheidet die Registerbehörde im Einvernehmen mit der Stelle, die die personenbezogenen Daten zur Eintragung in das Verfahrensregister mitgeteilt hat. [...] Vor diesem Hintergrund teile ich folgenden Inhalt des ZStV mit: Keine Eintragung.

schreibt. Was das konkret heißt, können wir nicht beurteilen: Würde da ein anderer Text stehen, wenn sie was gespeichert hätten, das aber nicht sagen „dürfen“, weil die speichernde Staatsanwaltschaft das nicht zulässt? Angesichts der Paranoia von BMJ und StAen vor Transparenz gegenüber den Bürger_innen ist das jedenfalls denkbar (um das naheliegendere „wahrscheinlich“ zu vermeiden.

Mitte 2022 war die Laufzeit für eine Negativauskunft von Mitte August bis Mitte Oktober, als rund zwei Monate.