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Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich nicht wirklich eine Datenbank von BKA oder der Länderpolizeien, da die eigentliche Datenhaltung von privaten Stellen vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können.
Was wird gespeichert
Die Internetprovider sollen bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche IP-Verbindungen von allen Bürger_innen speichern. Die Mobilfunkbetreiber müssen sämtliche Verbindungsdaten (d.h. Funkzelle bei einem Gesprächm, wer mit wem telefoniert und wie lange, ansonsten die Stadt wo das handy gerade ist) von allen Bürger_innen speichern.
Die wesentlichen Infos gibt es auf AK Vorratsdatenspeicherung
Artikel in Rote Hilfe Zeitung
Es gab einen Artikel in der RHZ 2/07 zur Vorratsdatenspeicherung.
Weitere Infos
Laut BMJ wurde von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren auf Daten aus der VDS zugegriffen.
Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: Phyrrhussieg
Pressemitteilung des BVG zum Urteil: PM zum Urteil