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Revision 8 vom 2011-02-03 10:46:06
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Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in der EU (derzeit aber nicht in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen [[TK-Verkehrsdaten]] länger als nach Datenschutzgesetz erlaubt gespeichert.  Sie tun dies [[Privat-Öffentliche Datenbanken|für den Zugriff durch Behörden]]. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in der [[Datenbanken EU|EU]] (derzeit aber nicht in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen [[TK-Verkehrsdaten]] 6 Monate bis 2 Jahre gespeichert.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine der
[[Privat-Öffentliche Datenbanken]] welche für die Sicherheitsbehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung gestellt werden müssen.
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== Pläne des Justizministeriums 2011 ==

Zu den Plänen des Justizministeriums 2011 für die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung:

 * [[http://www.nrv-net.de/main.php?id=171&stellung_id=95&lv_id=88&fg_id=|Vorratsdatenspeicherung light" aus dem BMJ]]

Vorratsdatenspeicherung

Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in der EU (derzeit aber nicht in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen TK-Verkehrsdaten 6 Monate bis 2 Jahre gespeichert. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine der Privat-Öffentliche Datenbanken welche für die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder zur Verfügung gestellt werden müssen.

Begriffserklärung

Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikation-Verkehrsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden; zum Zugriff auf ohnehin gespeicherte Daten vgl. TK-Verkehrsdaten. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich keine Datenbank von BKA oder der Länderpolizeien, da die eigentliche Datenhaltung von privaten Stellen vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. Dieses geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die dieses für alle EU-Länder vorschreibt.

Was wird gespeichert

Die Internetprovider sollen bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche IP-Verbindungen von allen Bürger_innen speichern. Die Mobilfunkbetreiber müssen sämtliche Verbindungsdaten (d.h. Funkzelle bei einem Gesprächm, wer mit wem telefoniert und wie lange, ansonsten die Stadt wo das handy gerade ist) von allen Bürger_innen speichern. .

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Das BVerfG hat die Umsetzung der EU-Richtlinie beanstandet. Daher muss sie neu umgesetzt werden.

  • Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: Phyrrhussieg

  • Pressemitteilung des BVG zum Urteil: PM zum Urteil

Pläne des Justizministeriums 2011

Zu den Plänen des Justizministeriums 2011 für die Vorratsdatenspeicherung gibt es eine Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung:

Artikel in Rote Hilfe Zeitung

Es gab einen Artikel in der RHZ 2/07 zur Vorratsdatenspeicherung.

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