Im Rahmen der Rasterfahndung nach 9/11 haben die Landeskriminalämter laut Bundesverfassungsgericht 31988 Datensätze in INPOL gespeichert (Kriterien: männlich, Alter 18 bis 40 Jahre, Student oder ehemaliger Student, islamische Religionszugehörigkeit, Geburtsland oder Nationalität bestimmter, im Einzelnen benannter Länder mit überwiegend islamischer Bevölkerung).

Diese landeten in der Verbunddatei „Schläfer“. Das zitierte Urteil gibt auch Aufschluss über die abgefragten Daten. Aus dem AZR etwa wurde Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; zuständiges Ausländeramt; Datum Einreise; Status; andere Namen; Aliasnamen für alle männlichen Gespeicherten mit Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983 abgefragt, Die Unis gaben Name; Geburtsname; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; Geburtsland; Staatsangehörigkeit; Wohnort; Straße; Hausnr.; evtl. 2. Wohnsitz; Religion; Studienfachrichtung; Datum der Immatrikulation, Datum der Exmatrikulation für alle Männer mit Geburtsdatum zwischen 01.10.1960 und 01.10.1983 und Immatrikulation zwischen 01.01.1996 und 01.10.2001 an die Polizei weiter.

Die Daten wurden mit den Beständen des BKA abgeglichen, in den dabei entstehenden Dateien sollen etliche 100000 Personen gespeichert worden sein.

Die Verbunddateien sollen Mitte 2003 gelöscht worden sein. Ob sämtliche in diesem Zusammenhang in INPOL aufgenommene Daten gelöscht wurden, ist indes unklar. Die Rasterfahnung erbrachte kein relevantes Ergebnis.

Nebenbei zur Rasterfahndung: Das zitierte Urteil geht auch kurz auf die Erhebung selbst ein, allerdings nur für NRW: Um die von dort gelieferten Daten zu gewinnen, kamen 4.669.224 Datensätze von den Einwohnermeldeämtern (es ist etwas unklar, wie diese vorselektiert wurden, denn natürlich sind das weder alle Daten der 396 Meldeämter in NRW noch die der dort gemeldeten Ausländer_innen oder so), 474.517 von den Hochschulen (das dürften alle damals immatrikulierten Studis gewesen sein, in NRW liegt die Studizahl immer um die halbe Million rum) und 89.980 aus dem AZR. Aus diesen Daten wurden 11004 Menschen gerastert, wobei bei 1185 davon später noch festgestellt wurde, dass sie den Rasterkriterien doch nicht entsprechen.