Revision 3 vom 2011-01-31 10:05:29

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SWIFT Abkommen

Das SWIFT-Abkommen ist Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz für die Sicherheitsbehörden (in diesem Fall die USA) zu Verfügung gestellt werden müssen.

Begriffserkärung

Das Swift-Abkommen regelt den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und Europa. Für Banken weltweit verrechnet der belgische Dienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) Überweisungen und leitet Angaben wie Name, Betrag, Empfänger an Ermittler zur Terrorismusbekämpfung in den Vereinigten Staaten weiter.

Kritik

Das Abkommen selbst weise nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Darüber hinaus wurden weder das Europäische Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten an der Entscheidung über das Swift-Abkommen beteiligt. Für die Datenschutzkontrolle soll ausgerechnet Europol zuständig sein, da wird der Bock zum Gärtner gemacht.

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