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Revision 7 vom 2003-12-17 01:46:05
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Autor: p508C3BC9
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Revision 8 vom 2003-12-31 14:52:48
Größe: 14563
Autor: tucana
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BVerfG-Urteil Dezember 2001 -- GF dürfen nur von veruteilten
Straftätern entnommen und gepeichert werden. Es dürfen aber nur
nichtkodierende Bereiche verwendet werden, Persönlichkeitsprofile sind
unzulässig.

§§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 BKAG: Bundesweite Verfügbarkeit
personenbezogener Fallinformation nur bei Straftaten erheblicher
Bedeutung.

Finalitätsprinzip: Zweckbindung von der Erhebung der Daten bis zu
ihrer Löschung.

In der Regel Speicherung von Daten für fünf Jahre. Praktisch nur
Ausnahmen, bei Jugendlichen auch mal nach unten, z.B. für
"gewaltgeneigten Ausländerterrorismus" und "völkerrechtswidrige
Bestrebungen" beim VS 15 Jahre. Bei "Zuspeicherung" laufen diese
Fristen evtl. neu an.

Datenbanken der Polizei, die personenbezogene Daten speichern,
brauchen in der Regel eine Einrichtungsanordnung samt genauer
Zweckbestimmung. Diese kommt wohl jedenfalls mittelbar aus dem
Innenministerium. Eine parlamentarische Befassung scheint es dann und
wann auch zu geben.
Vgl. RechtsLage

Vorbemerkung: Wir sollten das Re-Faktorisieren. Ich würde vorschlagen, (mindestens) eine Seite zur RechtsLage zu machen (draufklicken und anlegen), und auch eine Seite InpolFragen ist wohl gerechtfertigt.

TableOfContents

BRD

Sekundäres

Gesetze

Vgl. RechtsLage

Ausmaß

http://www.intel.com/deutsch/eBusiness/casestudies/lowersaxonypolice/ spricht 11600 Arbeitsplätzen in Niedersachsen, die eine nicht näher beschriebene Polizeidatenbank abfragen können.

http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht von 25000 Benutzern in NRW

Hersteller

Datenaustausch

Es findet offenbar regelmäßiger Datenaustausch mit Fußballvereinen, Gesundheitsamt, Führerscheinbehörde statt. Weiter mit Kreisverwaltungsbehörde in Fragen der Erteilung von Waffenscheinen oder Gaststättenkonzessionen.

Einzeldatenbanken

NADIS

Datenbank des VS. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter

  • PZD (Personenzentraldatei)

Scheint auch irgendwie in INPOL integriert zu sein (ist das nicht verboten?)

ZStV

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister -- offenbar eine Datenbank, in der alle möglichen Verfahren ggf. auch noch nach ihrer Einstellung vor sich hin schimmeln.

HEPOLIS (Hessen)

Hessisches Polizei-Informationssystem

POLAS (Hamburg)

Polizei-Auskunftssystem

ISVB (Berlin)

Informationssystem Verbrechensbekämpfung Berlin

PIKAS (NRW)

Ebenfalls NRW: CEBI

PAD (BaWü)

Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü. Darin gibt es PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) z.B. für 1320 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2) Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Hinweisen aus INPOL.

PAD ist offenbar die Datenbank, die die hiesige Polizei abfragt, wenn sie eine Personalienkontrolle durchführt. Enthalten sind, wie es scheint, insbesondere auch eingestellte Verfahren und Anzeigen, die noch nicht mal zu einem Prozess geführt haben, ebenso wie Gewahrsamnahmen, auch wenn letztere eigentlich gelöscht werden sollten.

IVO (Sachsen)

Integrierte Vorgangsbearbeitung

Bayern

Der Datenschutzbeauftragte von Bayern berichtet unter http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb17/k5.htm von einer Vielzahl von Dateien in seinem Wirkungskreis:

  • PSV, PFAD -- Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung, Personen- und Fall-Auskunftsdatei.
  • AFB -- Anhaltedatei (Daten aus Polizeikontrollen im Innenstadtbereich)
  • AHM -- Kfz-Fahndung-Anhaltemitteilung
  • FIRMA -- Verantworlichendatei
  • OK/OBB -- Erkenntnisdatei
  • JUBAN -- delinquente Jugendliche
  • PROFU, PRORE/ZU -- Prostitution
  • ZEG -- Streifenbericht
  • POLVA -- polizeilich relevante Veranstaltungen
  • AKRI -- gruppentypische Aggressionsdelikte/kriminogene Gruppierungen
  • Kontaktbereich, "Ein- und Auslauf"

Angesichts dieses Wildwuchses ist nicht überraschend, dass der Datenschutzbeauftragte anmahnte, dass es "unzureichende Festlegungen zur Zweckbestimmung der Datei, Speicherungsdauer der Daten und zum betroffenen Personenkreis" festzustellen gab.

OFR-GEPE-S (Bayern)

Als Spudok-Datei bezeichnete "Gewaltbereite Personen aus den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, politisch motivierte Skinheads und Ausländergruppen". Neckischerweise war diese DB illegal, weil Spudok nur für einzelne Ermittlungsverfahren zulässig ist und OFR-GEPE-S deliktgruppenspezifisch ist. Sie wurde auf Initiative des Datenschutzbeauftragten 1996 gelöscht. Die Daten wurden allerdings in die SDBY übernommen...

SDBY (Bayern)

Staatsschutzdatei Bayern -- offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu löschender Daten angelegt. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher eingestellt wurden.

IBP (Bayern)

Informationssystem der Bayrischen Polizei (1996)

DITRALIS (Sachsen-Anhalt)

62000 Fotos und Personenbeschreibungen von Leuten, die in den letzten fünf Jahren ED-behandelt wurden. Ersetzt älteres System, das nur an einzelnen Stellen verwendet werden konnte. Kosten: 1 ME, http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1079004.html

ViCLAS (BKA)

"Violent Crime Linkage Analysis System", 7000 schwere Straftaten inkl. Angaben zu Sozialverhalten des Täters und Merkmalen des Opfers. Von der Kanadischen Polizei entwickelt, auch in UK, S, B, A, CS, NL.

http://www.zdnet.de/news/business/0,39023142,2120243,00.htm?l

Global (BKA)

Eine "Auswertedatei", die 2001 vor Göteborg angelegt wurde. In der Einrichtungsanordnung ist die Rede von Erkenntnissen, die dem Erkennen von Zusammenhängen in Bezug auf Ereignisse, Institutionen bzw. Gruppierungen sowie Personen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktionen und anderen Straftaten militanter Globalisierungsgegner dienen können: http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node119.html

Spezialdateien innerhalb von INPOL-alt

Insgesamt gibts wohl gegen 50 von denen

  • LACK
  • ISIS
  • COD (Computergestütztes Literatur-Dokumentationssystem)
  • GOLEM (Großspeicher-orientierte Listenmethode zur Dokumentation und Literaturbeschaffung)
  • PKS
  • PISA (Personenbezogene Info Sammlung = BeFas; Zielfahndung, Häftlingsüberwachung / Alibi-Überprüfung)

  • LISA (PISA-Ergänzung durch Länder)
  • SSD (Straftaten Straftäter Datei; Personen, Straftaten und Opfer)
  • DIEBSTAHLSDATEI (Gestohlene/verlorene Gegenstände inkl. Daten des Eigentümers)
  • HAFTDATEI (Haftort, Haftantritt, Entlassung)

Möglicherweise nicht über INPOL zugängliche BKA-Dateien

  • TESCH (Terrorismus- und extremismusbezogene Schriften)
  • FISH (Forensisches Informationssystem Handschriften)
  • FARS (Daktyloskopie, Sonogramme, Graphologie)

LIMO, REMO, AUMO

Spezialdateien innerhalb INPOL für Links-, Rechts-, und AusländerInnenkriminalität. Darin auch Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Personalienfeststellungen registriert. Vgl. http://www.diezeit.de/2001/37/Politik/200137_bka.html

Diese Daten sind im "offenen Bereich", d.h. sind für alle PolizistInnen zugänglich.

Spudok (BKA)

Teil von INPOL, Spurendokumentationsdateien -- http://www.cilip.de/ausgabe/64/spudok.htm

Zu Beginn der 80er Jahre m Rahmen von Terrorismus-Ermittlungen im Rahmen von INPOL (offenbar widerrechtlicherweise) angelegt, erfasst waren Mitglieder von BIs etc. unabhängig von Strafverdacht. Angeblich 1985 (wenigstens für Niedersachsen) gelöscht, berichtet der Artikel oben vom Wiederauftauchen der Daten 1998.

Im Wendland umfasste Spudok 2000 Personen, knapp 5% der Bevölkerung.

Spudok wurde offenbar nie wirklich eingestellt und läuft auch weiter. Die Datenbestände sollen auch nach INPOL-neu übernommen werden. Interessant ist, dass eine Einzelfalllöschung im Programm nicht vorgesehen ist. http://www.bka.de/pressemitteilungen/2001/pm201001.html (PM BKA) berichtet von Rolle von Spudok in der Post 911-Rasterfahndung: "Das System Spudok hat sich bereits in der Vergangenheit in vielen, auch umfangreichen Verfahren - insbesondere in der Terrorismusbekämpfung - bewährt und steht den Dienststellen in den Ländern ebenso für die Eingabe und Recherche zur Verfügung wie dem BKA."

INPOL-neu (BKA, Länder)

Neukonzeption von INPOL von 1972 (wichtigstes Prinzip: Anwendungsunabhängige Einfacherfassung im Gegensatz zur anwendungsbezogenen, potenziell mehrfachen Erfassung von INPOL-alt). Bundesweite Datenbank mit einheitlichem Bestand über alle Länder hinweg.

Teilnehmer: Länder, BKA, BGS, Zoll

"Grundinformation": Personen- und Sachfahndung, erkennungsdienstliche Daten, Haftdaten, Personenbeschreibungen sowie personenbezogene Hinweise plus Marker über separate Verfügbarkein von GF. Offenbar auch Speicherung von Tatvorwürfen.

"Weiche Daten" im Fallbereich.

Besonders abgeschottete Berechtigungsbereiche "Organisierte Kriminalität", "Geldwäsche" und "Innere Sicherheit".

"Komplexes Berechtigungssystem" -- Ausgestaltung obliegt Teilnehmern. Grundsätzlich hierarchische Berechtigungen, i.e. z.B. Zugriff auf OK umfasst auch gesamten Grundbereich.

Keine verbindlichen Fristen zur Löschung. Datenerhebung zum Zwecke künftiger Prozesse (§20 BKAG)

Neu: "Polizeiliche Führungsinformation" über Kriminalitätsstrukturdaten zur Prävention.

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/62/inpol.htm

http://www.datenschutzzentrum.de/somak/somak99/sa99rub.htm --

Das alte INPOL-System soll 1998 740000 Personenfahndungen enthalten haben, davon ca. 70% Abschiebungen. 3 Millionen Kriminalakten, 2.4 Millionen Fingerabdruckblätter.

INPOL-alt

Besteht aus KAN (Kriminalakten-Nachweis), Erkennungsdienst (5 Millionen Records), PIOS (Personen-Institutionen-Objekte-Sachen, wohl primäre Staatschutz-Kram, "ungesicherte Erkenntnisse")

In PIOS gibts rund 2000 Records über Landfriedensbruch ab Ermittlungsverfahren.

In KAN wird -- zumindest in Bayern -- auch Kram wie "geisteskrank" gespeichert ("zum Selbstschutz der Beamten"). Ebenfalls in Bayern muss inzwischen ein ärztliches Gutachten zur Vergabe dieses PHW vorliegen.

AZR

Ausländerzentralregister mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Legal mit INPOL gekoppelt.

MARIS

Migration Asyl ReIntegrationsSystem, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.

BZR

Bundeszentralregister. BAW-DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt.

ZEVIS

Zentrales Verkehrs-Informationssystem. Datenaustausch mit INPOL ist legal und wird praktiziert.

Gendatenbank

Wird seit April 1998 beim BKA aufgebaut. Anfang 2002: 150000 Datensätze. November 2002: 23600 Datensätze.

Schweiz

Überblick unter http://www.lorraine.ch/genua/datenbanken.shtml

Im Einzelnen ISI (präventiever Staatsschutz, 50000 Personen), JANUS (internationale Kriminalität, 120000 Personen), IPAS (alle Personen, die BAP-aktenkundig geworden sind, 650000), RIPOL (ungeklärte Straftaten, ansonsten offenbar analog SIS, 130000), AFIS (600000 Fingerabdrücke, durch im lokalen Zugriff), VOSTRA (Strafregister, 450000), ZAR (alle visumpflichtigen Ausländer, 4.8e6), IDK (offenbar Personalausweise, 4.2e6), AUPER (Asylkontrolle, 660000)

http://www.woz.ch/wozhomepage/24j02/dna24j02.htm (Juni 2002) spricht von 21000 gespeicherten GFs; zunächst ohne gesetzliche Grundlage eingeführt, GFs durften auch bei Diebstahl (Hausbesetzen sowieso) genommen werden. Der Artikel beschreibt Löschung eines GF.

Frankreich

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/14092/1.html -- STIC enthält 4.5 Millionen Personen und angeblich 25% fehlerhafte Daten, war zwischen 1995 und 2001 illegal in Betrieb.

UK

(2001) Nationale Gendatenbank im Aufbau, zunächst offenbar nur durch "Gelegenheit" gefüttert, aber kein Anspruch auf Löschung der Daten. http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/lis/4739/1.html 143 Millionen Pfund laut Jack Straw. Behauptung im Artikel: 1995-2001 134812 Identifikationen in Gendatenbank (95% Trivialkriminalität, http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/61/dna.htm), "viele Tausend" folgende Verurteilung. Polizeiverband möchte gerne mindestens GF der "drei Millionen aktiven Kriminellen" in UK.

EU

SIS

Bisher: Fahndungsdaten über Personen und Gegenstände, Kontrolle durch gemeinsame Kommission aus Datenschutzbehörden der Länder. Aber etwas unklar, Europaparlament hat vergeblich klare Regelung angemahnt.

2006 neuer Computer für 157 ME, für biometrische Daten konzipiert. http://archiv.vol.at/tmh/zr/national/newswelt/APS_News_Welt-149317.shtm

TECS

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/61/tecs.htm -- The Europol Computer Systems, DB des Europäischen Polizeiamts ("Dritte Säule der EU") -- 1 Million Records geplant. SIS ist demgegenüber "erste Säule", d.h. auf den "Schutz der Außengrenzen", Migration und Zivilrecht angelegt. De facto scheint SIS aber durchaus auch Daten von straffälligen EU-InländerInnen zu enthalten.

Zwei "Pfeiler"

  1. "Informationssystem", Registerdatenbank über Verurteilte, Verdächtige und potentiell verdächtige Personen
  2. "Analysesystem", zusätzlich Opfer, Kontaktpersonen, ZeugInnen, "andere Personen", Daten über Gesundheit, Sexualität u.a. erlaubt. Unmittelbarer Zugang hier nur durch Europol und ausgesuchte "ExpertInnen".

Eurodac

1999 offenbar eingefrorener Plan zur Erfassung von Fingerabdrücken von MigrantInnen, http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/62/europa62.htm, scheints jetzt aber [http://europa.eu.int/scadplus/leg/en/lvb/l33081.htm doch zu geben]. Lebensdauer der Daten 10 Jahre oder bis zur Einbürgerung. [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000 Wer kontrolliert Eurodac?]

EUCARIS

European Car Information System -- Europaweites KFZ-Register. Funktionsfähigkeit unbekannt.

IRENE

Datenbank von OLAF, offenbar vor allem gegen Wirtschaftskriminalität gerichtet.

Glossar

  • BAW -- Bundesanwaltschaft
  • GAST -- Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
  • GF -- Genetic Fingerprint
  • IS -- Innere Sicherheit
  • ME -- Millionen Euro
  • OK -- Organisierte Kriminalität
  • PHW -- personengebundener Hinweis, meist etwas wie "geisteskrank" o.ä.
  • VS -- Verfassungsschutz