Revision 16 vom 2011-02-09 20:53:05

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POLAS

(POLizeiAuskunftsSystem) ist der Quasistandard bei den Auskunftssystemen der Landespolizeien der BRD. POLAS bietet die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Schengener Informationssystem (SIS) einzuholen, sowie Direktanfragen an das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) und an das Ausländerzentralregister (AZR) zu stellen.

Geschichte

POLAS wurd 1999 von der Stadt Hamburg in Betrieb genommen wurde. Im Sommer 2001 wurde das System erweitert, um es dem Einsatz in Hessen anzupassen. Beide Länder arbeiteten an der Weiterentwicklung des Systems zusammen. 2003 übernimmt auch das Bundeskriminalamt das System und stellt es als INPOL-Land auch weiteren Landespolizeien zur Verfügung.

Inhalt der Daten

  • Nachname, Geburtsname, Vornamen, Spitzname, Geburtsort, Geburtsland, Staatsangehörigkeiten, Geschlecht
  • Haftdaten (Aufnahmedatum, Entlassung, Dauer der Strafe etc.), kriminalaktenführende Dienststelle
  • Personenbeschreibung (incl. körperlicher Merkmale und besonderem Aussehen) die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes erhoben werden durfte.
  • Personengebundene Hinweise (gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument, BtM-Konsument Konsument harter Drogen, Sexualtäter, geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Prostitution, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher, Straftäter rechts motiviert, Straftäter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, Ansteckungsgefahr)
  • Falldaten zu begangenen Straftaten

Verküpfung von POLAS und INPOL

Aus der Drucksache 13/1748 des Baden-Württembergischen Landtags (S. 28) geht hervor, dass Hamburg und Hessen hier Vorreiter waren. Inzwischen läuft es jedenfalls auch in NRW (siehe unten) und auch in BaWü. Eigenartig an der zitierten Drucksache ist übrigens, dass Polas als Ersatz für INPOL bezeichnet wird.

Bei den Anfragen der Beamten, die über Funk ablaufen, sprechen die Beamten in Hamburg zwar auch von einer "POLAS-Abfrage", aber das System oder der Begriff scheint für einen größeren Bereich verwendet zu werden.

Tatsächlich werden jedenfalls in Baden-Württemberg die Abfragen regelmäßig simultan bei POLAS-BW, INPOL (also vermutlich dem dortigen KAN) und SIS gestellt (28. TB LfD BaWü, 2.1/3).

Technics

Das Innenministerium NRW informiert auf einer eigenen Seite relativ freimütig über die Technik:

  • "Das Computernetz POLAS verbindet landesweit 26 000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen der nordrhein-westfälischen Polizei. Durch moderne Web-Technik sind Datenauskünfte an jedem PC möglich. Polizeibeamte können so an allen vernetzten Arbeitsplätzen mit POLAS schneller und effektiver ermitteln als bisher. Sie können sich schneller über aktuelle Fahndungsdaten informieren. Beispielsweise über gefährliche, gesuchte Personen oder gestohlene Fahrzeuge. [...] Die Internet-Technologie von POLAS ist auf einem Zentral-Rechner in Duisburg gespeichert. Notwendige Änderungen können dort eingegeben werden und sind sofort im ganzen Land verfügbar. Die Landesregierung hat für die Gesamtentwicklung von POLAS 2,6 Millionen Euro investiert. POLAS ist auf die zukünftigen Bedürfnisse der Polizei zugeschnitten. So kann es sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene mit benachbarten polizeilichen Fahndungs- und Auskunftssystemen verknüpft werden. Die Software ist zudem ausbaufähig und veränderbar. Technisch ist es möglich, Daten über drahtlose Verbindungen des Polizeinetzes abzufragen. Das neue Verfahren löst das System PIKAS (Polizeiliches Informations-, Kommunikations- und Auswertesystem) ab, das vor über 28 Jahren in NRW eingeführt wurde. Die Großrechnertechnik der 70er Jahre war schwer zu warten und musste bei Ausfällen kostspielig repariert werden. Die 2 000 speziellen Datenstationen für Fahndungsauskünfte konnten nur besonders geschulte Mitarbeiter nutzen. Diese mussten die Abfragen telefonisch oder über Funk beantworten."

Details

Im 29. TB LfD BaWü, 2.1, 2.2.3 wird von "PKS-Fällen" berichtet. Idee ist offenbar, dass die Auskunftssysteme auch zur Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik verwendet werden und die Polizei einfach alles reinschreibt, was ihre Arbeit dokumentiert. Die entsprechenden Eintragungen sind dann mit einer Löschfrist von 13 Monaten versehen. Dass hier Zweckbindung und (weil der Kram offenbar durchaus suchbar ist) Verhältnismäßigkeit völlig vor die Hunde gehen, ist der Polizei wurst. Ein konkreter Fall, den der LfD gefunden hat: Jemand hisst eine BRD-Fahne mit einer Banane drauf, der Staatsanwalt prüft und findet, das sei keine Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; das Resultat ist eine PKS-Speicherung in POLAS-BW.

29. TB LfD BaWü, 2.1, 2.2.4: Verkehrsdelikte werden nicht in POLAS-BW gespeichert.

Skandale

Diese Indymedia-Geschichte über kreative Verwendung des hessischen POLAS illustriert, weswegen man sehen sollte, was die Polizei so gespeichert hat.