Revision 35 vom 2011-04-26 20:34:23

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Passenger Name Records (PNR)

Passenger Name Records sind umfangreiche Datensätze über Flugpassagiere. Verschiedene Repressionsorgane haben in verschiedener Weise auf diese Privat-Öffentlichen Daten Zugriff. Direkt geliefert werden sie momentan an die USA und verschiedene weitere Staaten zur "Terrorismusbekämpfung". Sofern sich bei der Analyse dort "Ergebnisse" finden, wird Europol informiert. Die EU arbeitet aber einem eigenen Analysesystem.

Direkt und nur für 24 Stunden hat momentan die Bundespolizei Zugriff auf die Fluggastdaten im Rahmen von API.

Geschichte

In inverser chronologischer Reihenfolge

Im April 2011 stocken die Verhandlungen über die PNR-Übertragung in die USA, weil diese sich die Nutzung der PNR-Daten im Zusammenhang mit fast allen Verbrechen genehmigen wollen (statt bisher nur "Terrorismus") und dazu eine Speicherfrist von 22 Jahren vorsehen (statt bisher 15). Im Wissen, dass solche Maßnahmen in der EU kaum durchsetzbar sein werden, verweigert selbst die kaum als datenschutzfreundlich bekannte EU-Innenkommissarin "Zensilia" Malmström die Zustimmung.

Die Kommission hat am 2.2.2011 Kommissionsdokument 2011/0023 vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, zur Bekämpfung aller möglichen Sorten von Kriminalität (neben politischer auch Drogen u.ä) PNR-Daten von Flügen in die EU auszuwerten; das ist quasi das Gegenstück zu den PNR-Geschichten, die sonst auf dieser Seite stehen.

Nicht faul, hat die UK-Delegation Ratsdokument 6359/11 nachgelegt, in dem PNR-Daten "for the prevention, detection, investigation and prosecution of terrorist offences and serious crime" auch dann verwendet werden sollen, wenn die Flüge innerhalb der EU stattfinden -- das würde dann bedeuten, dass sämtliche Flug-Bewegungsdaten an irgendeinem Polizeicomputer vorbeilaufen würden.

USA, Kanada, Australien

Der Begriff PNR kam auf im Zusammenhang mit Übertragungen umfangreicher Datensätze in die USA (inzwischen auch anch Australien und Kannada). Im "Gegenzug" bekommen Europol und Eurojust Informationen aus den Erkenntnissen, welche die USA aus den PNR-Daten bekommen haben (siehe EU-Überblick von 2010). Die PNR-Daten werden von den Empfängerländern unter Umständen über viele Jahre gespeichert, in den USA etwa beim Department of Homeland Services.

API ("Advance Passenger Information") ist die Übertragung vergleichbarer Daten an Polizeien und Grenzbehörden beim Einchecken. Diese Daten sollten in der Regel binnen 24 Stunden nach der Landung gelöscht werden.

Datensatz

Für die USA umfasst der PNR-Datensatz (bei Flügen nach Kanada und Australien unterscheidet sich das ein wenig):

  • Ein Code zur Identifizierung des PNR
  • Datum von Reservierung und Ausgabe des Flugtickets
  • Die vorgesehenen Reisedaten
  • Passagiernamen
  • Verfügbare Informationen über Vielflieger- und andere Bonusprogramme sowie weitere Rabatte
  • Andere Namen innerhalb des PNR, einschließlich der Anzahl der Reisenden, die der PNR betrifft
  • Alle verfügbaren Kontaktinformationen
  • Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen, mit Ausnahme anderer Transaktionsdetails, die eine Kreditkarte betreffen und nicht mit den Reisetransaktionen zu tun haben
  • Reiseablauf für den jeweiligen PNR
  • Reisebüro, bei dem die Reise für den jeweiligen PNR gebucht wurde
  • Informatione zu eventuellem Code-Sharing
  • Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
  • Reisestatus des Passagiers, einschließlich von Buchungsbestätigungen und Informationen über den Check-in
  • Ticket-Informationen einschließlich Flugscheinnummer, Infos über One-Way-Tickets und zur automatischen Tarifabfrage
  • Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck
  • Informationen zum Sitzplatz einschließlich Sitzplatznummer
  • Allgemeine Informationen, einschließlich aller Angaben zu Service-Anforderungen wie OSI (Special Service Requests) und SSI/SSR (Sensitive Security Information/Special Service Requests)
  • Alle über API (Advance Passenger Information System) gesammelte Informationen

  • Alle vergangenen Änderungen an den PNR-Datenfeldern 1 bis 18

Speicherdauer

Die Daten werden in den USA generell 15 Jahre gespeichert, wobei nach sieben Jahre nur durch eine komplizierte Prozedur auf die Daten zugegriffen werden kann, da sie mit der Möglichket der Wiederherstellung anonymisiert wurden (d.h. Pseudonymization). Dieses wird passiver Zugang genannt. In Kannada werden die Daten dagegen nur 3,5 Jahre aktiv und passiv (pseudonymisiert) nur 72 Stunden gespeichert. In Australien werden die Daten 3,5 Jahre aktiv und zwei Jahre passiv (pesudonymisiert) gespeichert. (siehe EU-Überblick von 2010).

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Übermittlung an Drittstaaten sind EU-Maßnahmen und das entsprechende BRD-Gesetz mit dem schönen Titel "Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS)", abgedruckt in Bundestagsdrucksache 16/6750.

EU-Pläne

Im Stockholm-Programm von 2009 (vgl. Datenbanken EU#Fünfjahrespläne fordert der EU-Rat die Kommission auf, ein eigenes PNR-System aufzubauen und gleichzeitig die Übertragungen ins Ausland neu zu verhandeln. Mitte 2011 ist das noch heiß umkämpft, vlg. oben unter "Geschichte".

Der aktuelle Vorschlag (Kommissionsdokument 2011/0023) sieht in etwa vor:

  • Mitgliedsstaaten richten (gemeinsame oder getrennte) "Passenger Information Units" (PIU) ein, die die Daten von den Fluglinien über Flüge in oder aus nicht-AFSJ-Staaten von oder aus den nationalen Flughäfen sammelt, speichert, analyisert und die Analyseergebnisse an andere PIUs weitergibt. Auch pure Zwischenlandungen werden verarbeitet.
  • Die Fluglinien "pushen" ihren kompletten Datensatz an die PIUs, jeweils 24 bis 48 Stunden vor dem Start und nochmal nachdem das Gate geschlossen wurde. Wenn sie wollen, können PIUs auch Bedrohungen erfinden und dann zu beliebigen Zeiten von ein Fluglinien "pullen".
  • Die PIUs sollen die Daten beackern und mit nationalen Datenbanken abgleichen, um Menschen zu finden, die von den Repressionsorganen genauer untersucht werden sollen, weil sie irgendetwas ("involved in") zu tun haben könnten mit "Terrorismus" oder "serious crime" sowie im Kriterien zu erarbeiten, die die Identifikation solcher Menschen erlauben.

  • Die PIUs dürfen in überschaubarer Menge ("duly reasoned") PNR-Daten von anderen PIUs anfordern. Sie dürfen Analyseergebnisse fallweise an nationale Behörden übertragen und sollen PNR-Daten an andere PIUs weitergeben, wenn sie meinen, sie gingen diese etwas an.
  • Die PIUs dürfen PNR-Daten fallweise ins Ausland weitergeben.
  • Die Speicherfirst für die vollen PNR-Daten ist fünf Jahre, wobei aber bei Menschen, bei denen die PIU nichts findet, nach 30 Tagen Daten, die für die Kommission eine Identifkation ermöglichen (Namen, Adressen, Kontaktinformationen, Freitext, API-Daten), "maskiert" werden sollen. Diese "maskierten" Daten sollen nur einer "beschränkten Zahl" von MitarbeiterInnen zugänglich sein, deanonymisieren können soll nur der Chef der PIU. Personenbezogene Daten können drei Jahre gespeichert werden, um falsch positive Fälle bei späterem Antreffen schneller zu erkennen.

Der PNR selbst sieht nach 2011/0023 so aus:

  1. PNR record locator
  2. Date of reservation/issue of ticket
  3. Date(s) of intended travel
  4. Name(s)
  5. Address and contact information (telephone number, e-mail address)
  6. All forms of payment information, including billing address
  7. Complete travel itinerary for specific PNR
  8. Frequent flyer information
  9. Travel agency/travel agent
  10. Travel status of passenger, including confirmations, check-in status, no show or go show information
  11. Split/divided PNR information
  12. General remarks (including all available information on unaccompanied minors under 18 years, such as name and gender of the minor, age, language(s) spoken, name and contact details of guardian on departure and relationship to the minor, name and contact details of guardian on arrival and relationship to the minor, departure and arrival agent)
  13. Ticketing field information, including ticket number, date of ticket issuance and one-way tickets, Automated Ticket Fare Quote fields
  14. Seat number and other seat information
  15. Code share information
  16. All baggage information
  17. Number and other names of travellers on PNR
  18. Any Advance Passenger Information (API) data collected
  19. All historical changes to the PNR listed in numbers 1 to 18

Die Kommission sieht das als "fully in line with the overall objective of creating a European area of freedom, security and justice" (S. 8) -- dabei ist ihr kaum zu widersprechen.

Daneben gibt es Pläne für ein Entry-Exit-System für (biometrische) Flugastdaten in und aus Drittländer, welches die EU-Komission ganz offen als Mittel zur Detektion von illegaler Migration vorschlägt. Diese würde allerdings EU-BürgerInnen (im Gegensatz zu PNR EU und API) nicht betreffen.

Geheimdienste

Nach Regelungen aus dem Ottokatalog dürfen die Geheimdienste Fluglinien und Reeder nach ihren Passagieren befragen, was letztlich auch eine Art PNR-Verfahren (allerdings auf kleiner Flamme) ist. Laut Heise-Newsticker bekam das PKGr die Information über vier Anfragen des BfV an Fluglinien im Jahre 2009.

Weitere Infos

Skandale

TODO: Das sind beides Skandale zu den Terror-/No-Fly-Listen. Dafür bräuchte es eigentlich eine eigene Seite.

Mitnahmeverweigerung von Canadian Airlines wegen eines Jahre zurückliegenden Vorstellungsgespräch im Yemen

Ein Brite hatte sich vor Jahren für einen Job als Sprachlehrer im Yemen beworben. Angenommen hat er den Job nicht. Statt dessen führt er ein Leben zwischen seiner englischen Heimat Sheffield und dem kanadischen Toronto, woher seine Ehefrau stammt und wo auch die drei gemeinsamen Kinder leben.Kürzlich machte er sich wieder einmal mit seiner Familie auf den Weg von Toronto nach England, wo ein längerer Aufenthalt geplant war. Doch ein Mitarbeiter der Air Transat teilte ihm mit, er dürfe nicht an Bord. Auch Air Canada und British Airways verweigerten dem Briten in der Folge die Beförderung in seine englische Heimat. Hepplewhite führt das auf den seinerzeitigen Besuch im Yemen zurück. Schließlich hätten ihn – einen "weißen" Moslem – die britischen Behörden schon damals, nach seiner Rückkehr beiseite genommen und hochnotpeinlich zu seinem Besuch im Yemen befragt.

Unwatched:Die seltsamen Blüten der Terrorfahndung

Spitzeln um von der No-Fly-Liste entfernt zu werden

In den USA führen die PNR-Daten auch dazu, dass bestimmte Personen nicht mehr fliegen dürfen. Einer von ihnen ist ein Ex-Marine, der einen überwachten islamischen Geistlichen um Rat bei der Erziehung seiner Kinder gefragt hatte. Ihm wurde angeboten wieder fliegen zu dürfen, wenn er stattdessen für das FBI spitzeln würde.

gulli.com: FBI: Spioniere für uns und wir löschen dich von der No-Fly-Liste