Revision 17 vom 2011-02-03 11:20:23

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Passenger Name Records (PNR)

PNR-Daten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz bei Einreise in diese Länder den Sicherheitsbehörden der USA, Australien und Kannada zur Verfügung zu gestellt werden müssen.

EU-Pläne

Die EU-Komission möchte, dass die Fluggastdaten von Inlandsflügen den Europäischen Sicherheitsbehörden in einer [PNR EU]] automatisch zur Verfügung gestellt werden (siehe mygully.com). Daneben gibt es Pläne für eine Entry-Exit-System für (biometrische) Flugastdaten in und aus Drittländer, welches die EU-Komission ganz offen als Mittel zur Detektion von illegaler Migration vorschlägt.

Begriffserkärung

Die Fluggastdaten, die unter “Passenger Name Records” (PNR) gefasst werden. Hier bekommen die USA, Australien und Kannada hier Zugriff auf europäische Daten von Fluggästen. Zum dem bekommen im Gegenzug Europol und Eurojust Informationen aus den Erkenntnissen, welche die USA aus den PNR-Daten bekommen haben, zudem bekommt die EU im zweifelsfalle Informationen aus den PNR-Daten der USA und Kannada (siehe EU-Komission Papier).

Was wird gespeichert

Für die USA wird folgendes gespeichert (bei Flügen nach Kannada und Australien unterscheidet sich das ein wenig):

  • Ein Code zur Identifizierung des PNR
  • Datum von Reservierung und Ausgabe des Flugtickets
  • Die vorgesehenen Reisedaten
  • Passagiernamen
  • Verfügbare Informationen über Vielflieger- und andere Bonusprogramme sowie weitere Rabatte
  • Andere Namen innerhalb des PNR, einschließlich der Anzahl der Reisenden, die der PNR betrifft
  • Alle verfügbaren Kontaktinformationen
  • Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen, mit Ausnahme anderer Transaktionsdetails, die eine Kreditkarte betreffen und nicht mit den Reisetransaktionen zu tun haben
  • Reiseablauf für den jeweiligen PNR
  • Reisebüro, bei dem die Reise für den jeweiligen PNR gebucht wurde
  • Informatione zu eventuellem Code-Sharing
  • Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
  • Reisestatus des Passagiers, einschließlich von Buchungsbestätigungen und Informationen über den Check-in
  • Ticket-Informationen einschließlich Flugscheinnummer, Infos über One-Way-Tickets und zur automatischen Tarifabfrage
  • Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck
  • Informationen zum Sitzplatz einschließlich Sitzplatznummer
  • Allgemeine Informationen, einschließlich aller Angaben zu Service-Anforderungen wie OSI (Special Service Requests) und SSI/SSR (Sensitive Security Information/Special Service Requests)
  • Alle über API (Advance Passenger Information System) gesammelte Informationen

  • Alle vergangenen Änderungen an den PNR-Datenfeldern 1 bis 18

Speicherdauer

Die Daten werden in den USA generell 15 Jahre gespeichert, wobei nach einer sieben Jahre nur durch eine komplizierte Prozdeur auf die Daten zugeriffen werden kann, da sie mit der Möglichket der Wiederherstellunganonymisiert wurden. Dieses wird passiver Zugang genannt. In Kannada werden die Daten dagegen nur 3,5 Jahre aktiv und passiv nur 72 Stunden gespeichert. In Australien werden die Daten 3,5 Jahre aktiv und zwei Jahre passiv gespeichert. (siehe Paier zu Datensammlungen)

Übermittlung von Fluggastdaten an die Bundespolizei

Fluggastdaten von Reisenden, welche aus der BRD in Länder außerhalb der EU reisen, werden nach §31 a BPolG im Rahmen einer EU-Abmachung an die Bundespolizei weiter geleitet (siehe auch API). Hier beträgt die Speicherdauer allerdings nur 24 Stunden.

Quelle

* Papier der EU-Komission zu Datensammlungen (pdf)

Weitere Infos