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Revision 21 vom 2011-02-05 19:12:51
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Revision 22 vom 2011-02-05 19:21:31
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sieben Jahre nur durch eine komplizierte Prozedur auf die Daten zugeriffen sieben Jahre nur durch eine komplizierte Prozedur auf die Daten zugegriffen
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(siehe <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblick von 2010)>>) TODO: passiv<aktiv?? (siehe <<Doclink(2010-eu-overview.pdf,EU-Überblick von 2010)>>) ''TODO: passiv-aktiv??''

Passenger Name Records (PNR)

Passenger Name Records sind umfangreiche Datensätze über Flugpassagiere. Verschiedene Represseionsorgane haben in verschiedener Weise auf diese Privat-Öffentlichen Daten Zugriff. Direkt geliefert werden sie momentan an die USA, die EU wird im Zeifelfalle darüber informiert, plant aber auch einen eigenen Zugriff. Direkt und nur für 24 Stunden hat momentan die Bundespolizei Zugriff auf die Fluggastdaten im Rahmen von API.

Begriffserkärung

Der Begriff PNR kam auf im Zusammenhang mit Übertragungen umfangreicher Datensätze in die USA (inzwischen auch anch Australien und Kannada). Im "Gegenzug" bekommen Europol und Eurojust Informationen aus den Erkenntnissen, welche die USA aus den PNR-Daten bekommen haben. EU-Behörden sollen im Zweifelsfall auch Informationen aus den PNR-Daten der USA und Kannada (siehe EU-Überblick von 2010) bekommen. Die PNR-Daten werden von den Empfängerländern unter Umständen über viele Jahre gespeichert, in den USA etwa beim Department of Homeland Services.

API ("Advance Passenger Information") ist die Übertragung vergleichbarer Daten an Polizeien und Grenzbehörden beim Einchecken. Diese Daten sollten in der Regel binnen 24 Stunden nach der Landung gelöscht werden.

Für die USA umfasst der PNR-Datensatz (bei Flügen nach Kanada und Australien unterscheidet sich das ein wenig):

  • Ein Code zur Identifizierung des PNR
  • Datum von Reservierung und Ausgabe des Flugtickets
  • Die vorgesehenen Reisedaten
  • Passagiernamen
  • Verfügbare Informationen über Vielflieger- und andere Bonusprogramme sowie weitere Rabatte
  • Andere Namen innerhalb des PNR, einschließlich der Anzahl der Reisenden, die der PNR betrifft
  • Alle verfügbaren Kontaktinformationen
  • Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen, mit Ausnahme anderer Transaktionsdetails, die eine Kreditkarte betreffen und nicht mit den Reisetransaktionen zu tun haben
  • Reiseablauf für den jeweiligen PNR
  • Reisebüro, bei dem die Reise für den jeweiligen PNR gebucht wurde
  • Informatione zu eventuellem Code-Sharing
  • Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
  • Reisestatus des Passagiers, einschließlich von Buchungsbestätigungen und Informationen über den Check-in
  • Ticket-Informationen einschließlich Flugscheinnummer, Infos über One-Way-Tickets und zur automatischen Tarifabfrage
  • Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck
  • Informationen zum Sitzplatz einschließlich Sitzplatznummer
  • Allgemeine Informationen, einschließlich aller Angaben zu Service-Anforderungen wie OSI (Special Service Requests) und SSI/SSR (Sensitive Security Information/Special Service Requests)
  • Alle über API (Advance Passenger Information System) gesammelte Informationen

  • Alle vergangenen Änderungen an den PNR-Datenfeldern 1 bis 18

Aus einer gemeinsamen Auswertung der PNR-Transfers in die USA geht offenbar hervor, dass das DHS "Pull-Zugriff" auf die PNR-Bestände hat; damit müssen sie wohl immerhin grob sagen, was sie gern hätten.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Übermittlung an Drittstaaten sind EU-Maßnahmen.

EU-Pläne

Die EU-Komission möchte, dass die Fluggastdaten von Inlandsflügen den Europäischen Sicherheitsbehörden in einer Datenbank ("PNR EU") automatisch zur Verfügung gestellt werden (siehe mygully.com).

Daneben gibt es Pläne für ein Entry-Exit-System für (biometrische) Flugastdaten in und aus Drittländer, welches die EU-Komission ganz offen als Mittel zur Detektion von illegaler Migration vorschlägt. Diese würde allerdings EU-BürgerInnen (im Gegensatz zu PNR und API) nicht betreffen.

Speicherdauer

Die Daten werden in den USA generell 15 Jahre gespeichert, wobei nach einer sieben Jahre nur durch eine komplizierte Prozedur auf die Daten zugegriffen werden kann, da sie mit der Möglichket der Wiederherstellung anonymisiert wurden. Dieses wird passiver Zugang genannt. In Kannada werden die Daten dagegen nur 3,5 Jahre aktiv und passiv nur 72 Stunden gespeichert. In Australien werden die Daten 3,5 Jahre aktiv und zwei Jahre passiv gespeichert. (siehe EU-Überblick von 2010) TODO: passiv-aktiv??

Übermittlung von Fluggastdaten an die Bundespolizei

Fluggastdaten von Reisenden, welche aus der BRD in Länder außerhalb der EU reisen, werden nach §31 a BPolG im Rahmen einer EU-Abmachung an die Bundespolizei weiter geleitet (siehe auch API). Hier beträgt die Speicherdauer allerdings nur 24 Stunden.

Geheimdienste

Nach Regelungen aus dem Ottokatalog dürfen die Geheimdienste Fluglinien und Reeder nach ihren Passagieren befragen, was letztlich auch eine Art PNR-Verfahren (allerdings auf kleiner Flamme) ist. Laut PKGr: 2009 vier Anfragen des VS an Fluglinien (02-09 insgesamt neun).

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