Unterschiede zwischen den Revisionen 9 und 10
Revision 9 vom 2021-06-02 14:36:53
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Autor: LilaBlume
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Revision 10 vom 2021-06-02 14:36:55
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sollen. Laut <<BtDS(19/15446)>> war es tatsächlich im Juni 2018 soweit, auch wenn sollen. Laut <<BtDS(19/15346)>> war es tatsächlich im Juni 2018 soweit, auch wenn
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Im November 2019 hofft die Regierung in <<BtDS(19/15446)>> noch, bis Mitte 2020 Im November 2019 hofft die Regierung in <<BtDS(19/15346)>> noch, bis Mitte 2020
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<<BtDS(19/15446)>> vom November 2019 jedenfalls sagt dazu: <<BtDS(19/15346)>> vom November 2019 jedenfalls sagt dazu:

Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. Datenbanken BKA).

Im Unterschied zum klsssischen INPOL (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.

Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.

Stand der Einführungsphase

Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der Straftaten laut Artikel bei police-it.org) angeworfen, was nach Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern auch funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen sollen. Laut Bundestags-Drucksache 19/15346 war es tatsächlich im Juni 2018 soweit, auch wenn Datenbankseite des BKA hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.

Im November 2019 hofft die Regierung in Bundestags-Drucksache 19/15346 noch, bis Mitte 2020 »„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und „Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.

Eine Abhandlung Stand Ende 2016 sah die weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:

  • 2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
  • 2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
  • 2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
  • 2021: Politisch motivierte Kriminalität
  • 2022: Organisierte Kriminalität

Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten gravierende Mängel in der FDR gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal übernommen werden.“

Ein Artikel zu PIAV erschien in RHZ 4/17.

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: BKA-Erklärung von Nov 2018, White Paper von 2018.

Zu Polizei 2020 erzählt der BfDI in seinem 28. TB (2019) folgende Schnurre:

Anfang des Jahres wurde ich zu einer Veranstaltung des BKA eingeladen, um an der Erprobung des Datenhauses (sog. Proof of Concept/PoC Datenkonsolidierung) teilzunehmen. Konkret wurde mir eine Datenverarbeitung unterhalb der Schwelle der nach dem BKAG geforderten Verbundrelevanz dargestellt. Diese frühzeitige Initiative des BKA begrüße ich außerordentlich. Nachdem ich jedoch erhebliche Einwände gegen das der Erprobung zu Grunde liegende System geäußert hatte, wurde ich für künftige Termine vom BMI zu meinem Bedauern nicht mehr eingeladen. (S. 50)

Am gleichen Ort berichtet er, Teil von Polizei 2020 sei auch die Zentralisierung der Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungssysteme, während PIAV im Kern ja nur Nachweissysteme betraf; das reflektiert wohl unsere Einsicht aus dem oben zitierten Artikel in RHZ 4/17, allein die enge Integration von Vorgangsverwaltung und Nachweissystem in vielen Ländern dürfte PIAV problematisch machen.

In Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern ist einwenig zur Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit „bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als besondere Form von Ehrlichkeit gelten.

Strategische Komponente

Wie schon das originale INPOL-Neu mit seiner „dispositiven“ Komponente soll auch PIAV etwas wie „Data Mining“ (oder heute eher: KI können). In unserer <<Doclink: Ausführung fehlgeschlagen [Filename li/PIAV/skript.pdf does not match allowed pattern.] (siehe auch die Log-Datei)>> hatten wir folgendes Beispiel, wie das dann aussehen könnte, wobei W., Y. Z., A. und B. Personen bezeichnen, und jeder Klammerausdruck („RDF-Tripel“ im Jaron des Semantic Web) eine „Tatsache“ aus dem Polizeicomputer wäre:

(W,, ist-doof-weil, linksradikal)
(W., hatte-mal, Mobiltelefon 39932)
(Y., hat-verhehlt, Mobiltelefon 39932)
(Y., ist-bruder-von, Z.)
(Z., hat-dna-hinterlassen-auf, Gebetsteppich 231223)
(A., gehört, Gebetsteppich 231223)
(A., kifft-heimlich-mit, B.)
(B., ist-verurteilt-wegen, Terrorausbildung)

– auf diese Weise kann der Rechner auf Zusammenhänge zwischen Linksradikalen Und Islamisten schließen, wenn er und seine Bediener_innen das dann wollen.

Mensch ahnt aber, dass das leichter fantasiert als getan ist, schon, weil die „Prädikate“ in diesen Tripeln (das Ding in der Mitte) sorgfältig gewählt werden müssen (z.B. wird es sicherlich kein kifft-heimlich-mit geben) und, wenn das angesichts der generellen Sorgfalt der Computerleute der Polizei nicht in völligem Chaos enden soll, auch die Tyüen der Argumente einschränken sollten; so darf z.B. ein Gebetsteppich keinen Bruder haben, und während das Subjekt von hat-verhehlt sicher eine Person sein muss, ist nicht klar, ob die Semantik von dem Ding nicht verlorengeht, wenn mensch das auch im Objekt zulässt.

Die Regelsysteme, die sowas tun, heißen Ontologien, und am Schaffen von sinnvollen und funktionalen Ontologien sind schon viele Projekte dieser Art gescheitert..

Bundestags-Drucksache 19/15346 vom November 2019 jedenfalls sagt dazu:

Die strategische Komponente des PIAV schafft die Grundlagen sowohl für operative Schwerpunktsetzungen und Maßnahmenkonzepte als auch die Beratung der polizeilichen und politischen Führungs- und Entscheidungsebene. Der Start des Pilotbetriebs ist mit ersten Teilnehmern Anfang 2020 vorgesehen. Der Beginn des Wirkbetriebes wird für Sommer 2021 avisiert.