Unterschiede zwischen den Revisionen 7 und 8
Revision 7 vom 2020-10-10 13:04:55
Größe: 4749
Autor: anonym
Kommentar: BfDI-Material aus 28. TB
Revision 8 vom 2021-06-01 06:29:50
Größe: 5004
Autor: LilaBlume
Kommentar:
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aus Bayern funktioniert haben soll. aus Bayern auch funktioniert haben soll.
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sollen, was jedoch offenbar nicht passiert ist; zumindest gab es kein
Trara dazu, und die
sollen. Laut <<BtDS(19/15446)>> war es aber im Juni 2018 soweit, auch wenn
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hat auch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen;
dass es da zu Verzögerungen kommen würde, war vielleicht auch schon
deshalb erwartbar, weil im November 2016 die 92. Konferenz der
Datenschutzbeauftragten
[[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende Mängel in der FDR]]
gefunden hatte und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal
übernommen werden.“
hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.

Im November 2019 hofft die Regierung in <<BtDS(19/15446)>> noch, bis Mitte 2020
»„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“,
„Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und
„Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.
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weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm so: weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:
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Das ist mit Sicherheit von der Realität überholt.
Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn
noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
[[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende
Mängel in der FDR]] gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht
pauschal übernommen werden.“

Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. Datenbanken BKA).

Im Unterschied zum klsssischen INPOL (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.

Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.

Stand der Einführungsphase

Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der Straftaten laut Artikel bei police-it.org) angeworfen, was nach Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern auch funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen sollen. Laut Bundestags-Drucksache 19/15446 war es aber im Juni 2018 soweit, auch wenn Datenbankseite des BKA hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.

Im November 2019 hofft die Regierung in Bundestags-Drucksache 19/15446 noch, bis Mitte 2020 »„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und „Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.

Eine Abhandlung Stand Ende 2016 sah die weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:

  • 2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
  • 2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
  • 2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
  • 2021: Politisch motivierte Kriminalität
  • 2022: Organisierte Kriminalität

Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten [[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende Mängel in der FDR]] gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal übernommen werden.“

Ein Artikel zu PIAV erschien in RHZ 4/17.

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: BKA-Erklärung von Nov 2018, White Paper von 2018.

Zu Polizei 2020 erzählt der BfDI in seinem 28. TB (2019) folgende Schnurre:

Anfang des Jahres wurde ich zu einer Veranstaltung des BKA eingeladen, um an der Erprobung des Datenhauses (sog. Proof of Concept/PoC Datenkonsolidierung) teilzunehmen. Konkret wurde mir eine Datenverarbeitung unterhalb der Schwelle der nach dem BKAG geforderten Verbundrelevanz dargestellt. Diese frühzeitige Initiative des BKA begrüße ich außerordentlich. Nachdem ich jedoch erhebliche Einwände gegen das der Erprobung zu Grunde liegende System geäußert hatte, wurde ich für künftige Termine vom BMI zu meinem Bedauern nicht mehr eingeladen. (S. 50)

Am gleichen Ort berichtet er, Teil von Polizei 2020 sei auch die Zentralisierung der Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungssysteme, während PIAV im Kern ja nur Nachweissysteme betraf; das reflektiert wohl unsere Einsicht aus dem oben zitierten Artikel in RHZ 4/17, allein die enge Integration von Vorgangsverwaltung und Nachweissystem in vielen Ländern dürfte PIAV problematisch machen.

In Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern ist einwenig zur Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit „bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als besondere Form von Ehrlichkeit gelten.