Unterschiede zwischen den Revisionen 3 und 4
Revision 3 vom 2019-01-13 10:24:38
Größe: 1952
Autor: anonym
Kommentar: + BayLTDS 17/14863
Revision 4 vom 2019-01-13 11:01:53
Größe: 3059
Autor: anonym
Kommentar: Spekulation über Stand der Stufe 2, DSK-Beschluss zur FDR
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Im Unterschied zu [[INPOL]] (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Im Unterschied zum klsssischen [[INPOL]] (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes
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Mitte 2018 sollen bereits einige Deliktbereiche auf die
PIAV-Infrastruktur migriert sein. Wie gut das klappt und ob es wirklich
passiert – wer weiß?
Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den
Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der
Datenbestände) angeworfen, was nach [[https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%2520Anfragen/17_0014863.pdf|Landtagsdrucksache 17/14863]]
aus Bayern funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und
Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen
sollen, was jedoch offenbar nicht passiert ist; zumindest gab es kein
Trara dazu, und die
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/polizeilicheInformationssysteme_node.html|Datenbankseite des BKA]]
hat auch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen;
dass es da zu Verzögerungen kommen würde, war vielleicht auch schon
deshalb erwartbar, weil im November 2016 die 92. Konferenz der
Datenschutzbeauftragten
[[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende Mängel in der FDR]]
gefunden hatte und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal
übernommen werden.“

Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. Datenbanken BKA).

Im Unterschied zum klsssischen INPOL (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.

Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.

Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der Datenbestände) angeworfen, was nach Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen sollen, was jedoch offenbar nicht passiert ist; zumindest gab es kein Trara dazu, und die Datenbankseite des BKA hat auch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen; dass es da zu Verzögerungen kommen würde, war vielleicht auch schon deshalb erwartbar, weil im November 2016 die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten gravierende Mängel in der FDR gefunden hatte und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal übernommen werden.“

Ein Artikel zu PIAV erschien in RHZ 4/17.

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: BKA-Erklärung von Nov 2018, White Paper von 2018.

In Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern ist einwenig zur Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit „bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als besondere Form von Ehrlichkeit gelten.