Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 8 (über 7 Versionen hinweg)
Revision 1 vom 2018-05-15 08:18:56
Größe: 1066
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 8 vom 2021-06-01 06:29:50
Größe: 5004
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
aktuelle Neuauflage des Comutersystems des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]). aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]).
Zeile 5: Zeile 5:
Im Unterschied zu [[INPOL]] (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Im Unterschied zum klsssischen [[INPOL]] (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes
Zeile 17: Zeile 17:
Mitte 2018 sollen bereits einige Deliktbereiche auf die
PIAV-Infrastruktur migriert sein. Wie gut das klappt und ob es wirklich
passiert – wer weiß?
== Stand der Einführungsphase ==

Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den
Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der
Straftaten laut [[https://police-it.org/themenseiten_piav_uebersicht/aktueller-status-fertigstellungv-fertig-sein|Artikel bei police-it.org]]) angeworfen, was nach
[[https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%2520Anfragen/17_0014863.pdf|Landtagsdrucksache 17/14863]]
aus Bayern auch funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und
Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen
sollen. Laut <<BtDS(19/15446)>> war es aber im Juni 2018 soweit, auch wenn
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/polizeilicheInformationssysteme_node.html|Datenbankseite des BKA]]
hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.

Im November 2019 hofft die Regierung in <<BtDS(19/15446)>> noch, bis Mitte 2020
»„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“,
„Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und
„Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.


[[https://police-it.org/themenseiten_piav_uebersicht/aktueller-status-fertigstellungv-fertig-sein|Eine Abhandlung Stand Ende 2016]] sah die
weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:

 * 2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
 * 2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
 * 2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
 * 2021: Politisch motivierte Kriminalität
 * 2022: Organisierte Kriminalität


Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn
noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
[[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende
Mängel in der FDR]] gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht
pauschal übernommen werden.“
Zeile 23: Zeile 56:

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA
(jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“:
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|BKA-Erklärung von Nov 2018]],
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|White Paper von 2018]].

Zu Polizei 2020 erzählt der BfDI in seinem 28. TB (2019) folgende Schnurre:

{{{#!blockquote
Anfang des Jahres wurde ich zu einer Veranstaltung des BKA eingeladen, um an
der Erprobung des Datenhauses (sog. Proof of Concept/PoC Datenkonsolidierung)
teilzunehmen. Konkret wurde mir eine Datenverarbeitung unterhalb der Schwelle
der nach dem BKAG geforderten Verbundrelevanz dargestellt. Diese frühzeitige
Initiative des BKA begrüße ich außerordentlich. Nachdem ich jedoch erhebliche
Einwände gegen das der Erprobung zu Grunde liegende System geäußert hatte,
wurde ich für künftige Termine vom BMI zu meinem Bedauern nicht mehr
eingeladen. (S. 50)
}}}

Am gleichen Ort berichtet er, Teil von Polizei 2020 sei auch die
Zentralisierung der Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungssysteme,
während PIAV im Kern ja nur Nachweissysteme betraf; das reflektiert wohl
unsere Einsicht aus dem oben zitierten Artikel in RHZ 4/17, allein die
enge Integration von Vorgangsverwaltung und Nachweissystem in vielen
Ländern dürfte PIAV problematisch machen.

In [[https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%2520Anfragen/17_0014863.pdf|Landtagsdrucksache 17/14863]] aus Bayern ist einwenig zur
Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium
setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit
„bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als
besondere Form von Ehrlichkeit gelten.

Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. Datenbanken BKA).

Im Unterschied zum klsssischen INPOL (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.

Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.

Stand der Einführungsphase

Im Mai 2016 haben Bund und Länder die PIAV-Verfahren für den Deliktbereich „Waffen- und Sprengstoffkriminalität” (ca. 0.4% der Straftaten laut Artikel bei police-it.org) angeworfen, was nach Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern auch funktioniert haben soll.

Die zweite Stufe, „Gewaltdelikte / Gemeingefährliche Straftaten und Rauschgiftkriminalität“, hätte im Februar 2018 an den Start gehen sollen. Laut Bundestags-Drucksache 19/15446 war es aber im Juni 2018 soweit, auch wenn Datenbankseite des BKA hat noch im Januar 2019 nur von „Vorbereitungen” dazu gesprochen hat.

Im November 2019 hofft die Regierung in Bundestags-Drucksache 19/15446 noch, bis Mitte 2020 »„Cybercrime“, „Dokumentenkriminalität“, „Schleusung/Menschenhandel/Ausbeutung“, „Sexualdelikte“ und „Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte“« in PIAV umgesetzt zu haben.

Eine Abhandlung Stand Ende 2016 sah die weiteren Stufen nach Sprengstoff und Btm noch so:

  • 2018: Eigentumsdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime
  • 2019: Schleusung, Menschenhandel, Dokumente
  • 2020: Wirtschaftskriminalität, Falschgeld, Korruption
  • 2021: Politisch motivierte Kriminalität
  • 2022: Organisierte Kriminalität

Dass gerade Rauschgift relativ früh umgezogen wurde, überrascht etwas, denn noch November 2016 hatte die 92. Konferenz der Datenschutzbeauftragten [[https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/2016/2016-DSK-Falldatei-Rauschgift.pdf|gravierende Mängel in der FDR]] gefunden und schloss: „Die Daten aus der FDR dürfen nicht pauschal übernommen werden.“

Ein Artikel zu PIAV erschien in RHZ 4/17.

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: BKA-Erklärung von Nov 2018, White Paper von 2018.

Zu Polizei 2020 erzählt der BfDI in seinem 28. TB (2019) folgende Schnurre:

Anfang des Jahres wurde ich zu einer Veranstaltung des BKA eingeladen, um an der Erprobung des Datenhauses (sog. Proof of Concept/PoC Datenkonsolidierung) teilzunehmen. Konkret wurde mir eine Datenverarbeitung unterhalb der Schwelle der nach dem BKAG geforderten Verbundrelevanz dargestellt. Diese frühzeitige Initiative des BKA begrüße ich außerordentlich. Nachdem ich jedoch erhebliche Einwände gegen das der Erprobung zu Grunde liegende System geäußert hatte, wurde ich für künftige Termine vom BMI zu meinem Bedauern nicht mehr eingeladen. (S. 50)

Am gleichen Ort berichtet er, Teil von Polizei 2020 sei auch die Zentralisierung der Vorgangsverwaltungen und Fallbearbeitungssysteme, während PIAV im Kern ja nur Nachweissysteme betraf; das reflektiert wohl unsere Einsicht aus dem oben zitierten Artikel in RHZ 4/17, allein die enge Integration von Vorgangsverwaltung und Nachweissystem in vielen Ländern dürfte PIAV problematisch machen.

In Landtagsdrucksache 17/14863 aus Bayern ist einwenig zur Einführung von Stufe 1 in Bayern zu erfahren. Als Erfolgskriterium setzt die Bayrische Staatsregierung an, das die Nutzungshäufigkeit „bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert“ wurde; das kann wohl als besondere Form von Ehrlichkeit gelten.