Korpsgeist

Korpsgeist (oder auch Cop-Culture) bei der Polizei wird durch Kameraderie, innerpolizeilichen Druck, falscher Loyalität und gruppenpsychologische Aspekte erklärt. Mitunter findet sich ein solcher Korpsgeist bis hinauf zu Polizeiführung und Innenbehörden.

Ursachen von Korpsgeist

Ein Erklärungsansatz ist der, das die PolizistInnen sich als „Frontkämpfer“ im Einsatz gegen das gesellschaftliche Chaos fühlen und sich dabei aufeinander verlassen müssen. Dabei werden der Rahmen der legitimen Handlungen nicht nach offiziellen Vorgaben bestimmt, sondern werden intern von den PolizeibeamtInnen weitgehend selbst definiert. Korpsgeist entsteht dann, weil die Loyalität untereinander wichtiger empfunden wird als Integrität. Das Gruppengefühl der PolizistInnen untereinander artet so meist mehr in Gruppenzwang aus. Das zeigt sich darin, dass Polizeibeamte die sich dem Korpsgeist widersetzen und Fehlverahlten anprangern oder gar Anzeige erstatten innerhalb der Polizei mit Schikanen zu rechnen haben. Dieses beginnt bei Mobbing der gleichrangigen KollegInnen und geht teilweise bis zur Führungsebene und dem Innenministerium, was sich in beruflichen Bemachteiligung des unangepassten Polizeibeamten zeigt.

Anzeigen gegen Polizeibeamte

Der Korpsgeist zeigt sich regelmäßig bei Anzeigen gegen PolizistInnen. Es finden sich dann in der Regel keine Beamten, die bereit sind gegen die Kollegen auszusagen. Im Gegenteil lässt sich hingegen häufig beobachten, dass Polizisten zugunsten ihrer Kollegen aussagen und deren Fehlverhalten decken.

Auch die Staatsanwaltschaften sind in der Regel Teil dieses Kartells, oder sie können trotz guten Willens angesichts der Beweislage (nicht gekennzeichnete PolizistInnen in Robocop-Outfit) tatsächlich nur einstellen. Entsprechend sehen die Zahlen für 2008 in der BRD aus (vgl. Singelnstein (2010):

* es gab 2.314 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt (das sind also schon die argen Missbräuche) * es gab nur 94 Gerichtsverfahren aus diesem Bereich * es gab nur 32 Verurteilungen in diesem Bereich

Natürlich sind das verschiedene Verfahren, aber die Zahlen ändern sich nicht so stark von Jahr zu Jahr; Als Faustregel kann deshalb gelten, dass weit über 95% der Verfahren gegen gewalttätige PolizistInnen schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden und nur gut 1\% überhaupt zu einem Urteil führen.

Zu Bedenken ist noch, dass die KlägerInnen in der Regel mit reichlich beliebigen Gegenklagen überzogen werden (Widerstand, Körperverletzung etc). Diese Gegenklagen haben weit größere Aussichten, zu Verurteilungen zu führen. Insofern muss jede Klage gegen die Polizei sehr gut vorbereitet werden, wenn sie nicht dramatisch nach hinten losgehen soll.

Gegenmittel unabhängige Kontrolle

Als Mittel zur besserern Kontrolle und der Durchbrechung des Korpsgeistes empfehlen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren eine unabhängige Polizeikommission. In einigen Staaten, wie z.B. UK gibt es so etwas schon. In der BRD gab es dieses nur einmal kurzfristig in Hamburg.

Dringend nötig ist außerdem eine Kennzeichnung der PolizistInnen. Erste Schritte dazu wurden in Berlin gemacht, die entsprechende Verordnung scheint jedoch von der Polizei weitgehend ignoriert zu werden.

Weitere Infos