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Revision 1 vom 2011-01-30 18:02:37
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Revision 2 vom 2011-01-30 18:15:41
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), darf laut §24 c Kreditwesengesetz seit 2002 auf die Informationssysteme der Banken direkt zugreifen. Dies dürfen die Banken nicht bemerken. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), darf laut [[http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__24c.html|§24 c Kreditwesengesetz]] seit 2002 auf die Informationssysteme der Banken direkt zugreifen. Dies dürfen die Banken nicht bemerken.

Kontodaten

Kontodaten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die Geheimsdienste und der Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung zu stellen.

Schnittstelle für die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), darf laut §24 c Kreditwesengesetz seit 2002 auf die Informationssysteme der Banken direkt zugreifen. Dies dürfen die Banken nicht bemerken.