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Revision 23 vom 2004-04-16 14:20:13
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Autor: LilaBlume
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Revision 24 vom 2004-10-18 17:24:19
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Autor: kuba
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= INPOL-allgemein =

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INPOL-allgemein

INPOL heißt seit 1972 die zentrale Datenbank des BKA. Seit 1990 Projekt INPOL-neu zum kompletten Umbau, hätte 2000 INPOL ersetzen sollen, was aber nicht klappte. 2003 wurde jetzt INPOL-neu in Betrieb genommen (aber s.u.) 1972 ist wohl kein ganz zufälliges Jahr, der Sonnenstaats-Theoretiker Horst Herold war damals mit seinem Umbau des, freundlich gesagt, altbackenen Nachfolgeapparats des Reichssicherheitshauptamts zu einer Art kleinen großen Bruder in voller Fahrt.

Am polizeilichen Informationssystem (INPOL) sind das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der Länder, der Bundesgrenzschutz, Dienststellen der Zollverwaltung -– soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen –- und das ZKA beteiligt. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit es sich um Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung handelt. Bei den gespeicherten Daten handelt es sich zum überwiegenden Teil um Informationen der Landespolizeidienststellen -- das ist unter anderem deshalb pikant, weil sie, sobald sie in INPOL sind, dem BKAG und nicht den (eventuell ja restriktiveren) Landespolizeigesetzen unterliegen.

[http://www.nadir.org/nadir/initiativ/linksrhein/dokus/innen/inpol/index.htm Eine nette Übersicht] über Inpol und dessen Umgebung.

[http://www.bka.de/profil/profil5.html Halbwegs aktuelle Zahlen] dazu vom BKA

INPOL-alt

INPOL-alt bestand aus folgenden Dateien: Personenfahndung, Sachfahndung, Kriminalaktennachweis (KAN), Haftdatei, Erkennungsdienstliche Datei (5 Millionen Records), DNA-Analyse-Datei, Spurendokumentationssysteme (SPUDOK),und Arbeits- und Recherchedateien. In PIOS gibts rund 2000 Records über Landfriedensbruch ab Ermittlungsverfahren -- offenbar hat auch INPOL-neu noch Reste dieser Struktur.

In KAN wurde -- zumindest in Bayern -- auch Kram wie "geisteskrank" gespeichert ("zum Selbstschutz der Beamten"). Ebenfalls in Bayern muss inzwischen ein ärztliches Gutachten zur Vergabe dieses PHW vorliegen.

Spezialdateien innerhalb von INPOL-alt

Insgesamt gab es wohl gegen 50 von denen

  • LACK
  • ISIS
  • COD (Computergestütztes Literatur-Dokumentationssystem)
  • GOLEM (Großspeicher-orientierte Listenmethode zur Dokumentation und Literaturbeschaffung)
  • PKS
  • PISA (Personenbezogene Info Sammlung = BeFas; Zielfahndung, Häftlingsüberwachung / Alibi-Überprüfung)

  • LISA (PISA-Ergänzung durch Länder)
  • SSD (Straftaten Straftäter Datei; Personen, Straftaten und Opfer)
  • DIEBSTAHLSDATEI (Gestohlene/verlorene Gegenstände inkl. Daten des Eigentümers)
  • HAFTDATEI (Haftort, Haftantritt, Entlassung)
  • FDR (Falldatei Rauschgift -- wurde laut http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_1 bei jedem Drogendelikt, also auch schlichtem Besitz, gefüttert; hier wird auch erwähnt, dass 1997 von 51000 Personen aus dem Land Datensätze in FDR waren, wovon 33000 wegen nur eines einzigen Verdachts aufgenommen wurden)

  • PIOS: Personen, Institutionen, Objekte und Sachen: Wilde Sammlung von Spuren. Eine von sieben "Anwendungen" darin war APIS, "Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit" mit um die 50000 Personen, vermutlich vor allem aus dem linken Dunstkreis.

Möglicherweise nicht über INPOL zugängliche BKA-Dateien

  • TESCH (Terrorismus- und extremismusbezogene Schriften)
  • FISH (Forensisches Informationssystem Handschriften)
  • FARS (Daktyloskopie, Sonogramme, Graphologie)

LIMO, REMO, AUMO

Spezialdateien für Links-, Rechts-, und AusländerInnenkriminalität. Darin auch Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Personalienfeststellungen registriert. Vgl. http://www.diezeit.de/2001/37/Politik/200137_bka.html

Diese Daten waren im "offenen Bereich", d.h. waren für alle PolizistInnen zugänglich.

Spudok

Vgl. SpuDok

weitere Verknüpfungen nach außen

AFIS, AZR, BZR, EUCARIS, FARS, FINAS, KBA, MELDEBEHOERDE, NADIS, RAKK, SIS, SSD, ZEVIS...

INPOL-neu

Neukonzeption von INPOL (wichtigstes Prinzip: Anwendungsunabhängige Einfacherfassung im Gegensatz zur anwendungsbezogenen, potenziell mehrfachen Erfassung von INPOL-alt). Bundesweite Datenbank mit einheitlichem Bestand über alle Länder hinweg. Wurde von Debis implementiert, läuft offenbar auf einem Cluster von HP-UX-Systemen.

Umstellung auf INPOL-neu [http://www.gpec.de/pressemitteilung/01b1f493ed13d1816.html offenbar am 16.8.2003], nachdem es 2001 noch nach einem [http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9834/1.html Fehlschlag aussah], weil die angestrebte Antwortzeit von 3 s unrealistisch zu sein schien.

Als Reaktion auf Laufzeitprobleme offenbar Neukonzeption durch Trennung in "operativen" (Erkenntnisabfragen und Co) und "dispositiven" (Analyse, "Prävention") Bereich ([http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node125.html BFD TB2001/02])

Teilnehmer: Länder, BKA, BGS, Zoll -- besonders pikant dabei [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_01.html Auftrags-DV] des BKA für die Länder, d.h. Länderdaten werden für die Länder beim BKA gespeichert. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt ("Kostenersparnis").

Über INPOL-neu auch Zugriff auf "externe" Daten (bekannt: SIS, ZEVIS)

Kann offenbar über HTTP und proprietäre Polizeiprotokolle abgefragt werden.

"Grundinformation": Personen- und Sachfahndung, erkennungsdienstliche Daten, Haftdaten, Personenbeschreibungen sowie personenbezogene Hinweise plus [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_04.html Marker über separate Verfügbarkeit von GF]. Offenbar auch Speicherung von Tatvorwürfen.

"Weiche Daten" im Fallbereich.

Keine verbindlichen Fristen zur Löschung. Datenerhebung zum Zwecke künftiger Prozesse (§20 BKAG). Im KAN werden beliebige, insbesondere nur im Zusammenhang mit weiteren Informationen überhaupt potentiell polizeirelevante Daten gespeichert ([http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_02.html Kritik des BfD daran])

Neu: "Polizeiliche Führungsinformation" über Kriminalitätsstrukturdaten zur Prävention.

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/62/inpol.htm

http://www.datenschutzzentrum.de/somak/somak99/sa99rub.htm --

Das alte INPOL-System soll 1998 740000 Personenfahndungen enthalten haben, davon ca. 70% Abschiebungen. 3 Millionen Kriminalakten, 2.4 Millionen Fingerabdruckblätter.

Berechtigungssystem

INPOL-Neu hält alle Daten -- offenbar auch die der Länder -- in einer Datei. Wer Zugriff auf welche Daten hat, wird allein logisch entschieden, wobei offenbar die BenutzerInnen über LDAP autentifiziert und mit einem "Berechtigungsbereich" versehen werden.

Das BKA spricht hier von einem "komplexen Berechtigungssystem" -- die Ausgestaltung obliegt allerdings den Teilnehmern.

Grundsätzlich scheinen die Berechtigungen hierarchisch angelegt zu sein d.h. z.B. Zugriff auf OK umfasst auch gesamten Grundbereich. So viel zu komplex.

Bekannte Berechtiungsbereich (nach Datenschleuder 82):

  • Grundbereich: Personen-, Sachfahnung, ED-Behandelte, Haftdaten, PHWs und Personenbeschreibungen, KAN. Da dies der niedrigst priorisierte Bereich ist, haben alle NutzerInnen Zugriff auf diese Daten.

  • Fallbereich: Ex-PIOS-Daten, Fallanwendungen mit Ausnahme OK, Geldwäsche, "Innere Sicherheit". Hier insbesondere Daten "Unbeteiligter" (siehe unten). Partiell sollen diese Daten auch in den Grundbereich diffundieren können (etwa Auskünfte über die Straftaten, die eine Person begangen hat). Zugriff sollen "polizeiliche Ermittler" haben.
  • "Organisierte Kriminalität", "Geldwäsche" und "Innere Sicherheit": Analog Fallbereich, nur eben auf die genannten Felder bezogen.
  • Spukdok: Fallspezifische Daten. Mir ist unklar, wie hier Zugriffsrechte geregelt sein sollen.
  • Temporäre Fallanwendungen: Offenbar für Sonderkommissionen und ähnliches gedacht, um diesen weitergehende Rechte auf bestimmte Untermengen der Daten geben zu können.

Daten von Unbeteiligten

Schon Inpol-alt enthielt Daten von Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren lief. Aus dem [http://www.bfd.bund.de/information/tb9798/kap11/11_09.html 17. Tätigkeitsbericht des BfD]:

"In der Projektgruppe INPOL-neu gab es in Anlehnung an die bisherige INPOL-Praxis Überlegungen, auch personenbezogene Daten von nicht beschuldigten und nicht verdächtigen Personen im Rahmen der INPOL-Neukonzeption zu speichern. Das können Daten von Personen sein, die z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Notizbuches gefunden werden, die sich nicht auf die beschuldigte oder verdächtige Person beziehen, jedoch auch prima facie nicht eindeutig als irrelevant bewertet werden können."

[Der BfD sagt im weiteren, er hätte das BKA sehr eng festgelegt, was denn der in Frage kommende Personenkreis sei]

Aus der Einrichtungsanordnung für KAN in INPOL-Neu:

„Der KAN dient

  • dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind,
  • der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.

Der KAN kann Daten enthalten, die als solche selbst nicht ohne Weiteres die KAN-Zugangskriterien erfüllen, jedoch aufgrund einer Bewertung (Prognose) ergeben, dass diese zur Verhütung von Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beitragen können"

["Glossar"]