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Revision 5 vom 2011-06-15 19:29:55
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Revision 6 vom 2011-06-15 19:31:29
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Gefährder ist eine Bezeichnung für Personen von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Die Einschätzung einer Person als Gefährder ist mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte verbunden. So dürfen bei diesen Personen sämtliche heimliche [[Überwachungstechnik|Überwachungsmaßnahmen]] durchgeführt werden. Gefährder ist eine Bezeichnung für Personen von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Die Einschätzung einer Person als Gefährder ist mit erheblichen Einschränkungen der [[Grundrechte]] verbunden. So dürfen bei diesen Personen sämtliche heimliche [[Überwachungstechnik|Überwachungsmaßnahmen]] durchgeführt werden.
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In einem [[http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/%5Ces-existiert-kein-rechtsschutz%5C/|TAZ-Interviews]] vom Sommer 2010 kritisiert ein Ex-[[Staatsschutz|Staatsschützer}}, dass es keinen effektiven Rechtsschutz und keine gesetzlichen Befugnisse für die heimliche Einstufung als Gefährder existieren würden. Zudem warnt er vor den Ausbau-Bestrebungen innerhalb des [[EU]]-Datenaustausches. In einem [[http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/%5Ces-existiert-kein-rechtsschutz%5C/|TAZ-Interviews]] vom Sommer 2010 kritisiert ein Ex-[[Staatsschutz|Staatsschützer]], dass es keinen effektiven Rechtsschutz und keine gesetzlichen Befugnisse für die heimliche Einstufung als Gefährder existieren würden. Zudem warnt er vor den Ausbau-Bestrebungen innerhalb des [[EU]]-Datenaustausches.

Gefährder

Gefährder ist eine Bezeichnung für Personen von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Die Einschätzung einer Person als Gefährder ist mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte verbunden. So dürfen bei diesen Personen sämtliche heimliche Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Geschichte

Der Begriff Gefährder wurde von der AG Kripo im Jahre 2004 definiert. Die AG Kripo besteht aus Leitern des BKA sowie der LKAs. Ursprünglich wurde er nur auf potentielle islamische TerroristInnen angewand, wurde er inzwischen auch auf weitere Bereiche, wie z.B. ExtremistInnen (rechts und links) und Fußballfans ausgeweitert.

Kritik

Die Humanistische Union kristisiert an dem Gefährder Begriff, dass der Begriff des „Gefährders" ein rechtsfeindlicher Begriff sei, den die Polizei in rechtswidriger Weise anwendet. Dieses beginne bereits damit, dass sich in keinem Landespolizeigesetz eine Beschreibung des Begriffes Gefährder findet. Des weiteren kritisert die Humanistische Union, dass Rechtsschutz welcher durch Artikel 19 Abs. IV Grundgesetz gewährt würde, kaum möglich sei. Da kein Amtsrichter die Einstufung prüft. Da die Beobachtung Monate, wenn nicht sogar Jahre andauern kann, sei effektiver Rechtsschutz. vglwww.humanistische-union.de

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zudem festgestellt, dass eine spezialgesetzliche Ermächtigung für die Einstufung von „Gefährdern" fehle. vgl www.bundestag.de(pdf)

In einem TAZ-Interviews vom Sommer 2010 kritisiert ein Ex-Staatsschützer, dass es keinen effektiven Rechtsschutz und keine gesetzlichen Befugnisse für die heimliche Einstufung als Gefährder existieren würden. Zudem warnt er vor den Ausbau-Bestrebungen innerhalb des EU-Datenaustausches.