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''Anmerkung: Bemerkenswert ist das nur bei dieser Datenbank der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erwähnt wird. Desweiteren bezieht sich der Verbot der Verwendung der Daten zur Strafverfolgung vermutlich nur auf die BRD, da in der BRD der [[Zoll]] seine strafrechtlich relevanten auf Grund des Steuergeheimnisses nicht an die Polizeien und [[Staatsanwaltschaften]] weitergeben darf.'' | Bemerkenswert ist, dass in der Kommissions-Übersicht nur bei dieser Datenbank der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erwähnt wird. Das Verbot der Verwendung der Daten zur Strafverfolgung ergibt sich in der BRD auch aus nationalem Recht (vgl. [[http://www.anstageslicht.de/index.php?UP_ID=14&NAVZU_ID=57&STORY_ID=101&M_STORY_ID=725|antageslicht]] |
FIU.net
Dient dem Austausch von Financial Intelligent Units innerhalb der EU.
Die EU-Kommission über FIU
Die EU-Kommission erläutert die FIU.net folgendermaßen:
Finanzinformationen (Financial Intelligence Units - FIU) zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche und später des Terrorismus an50. FIU werden gewöhnlich innerhalb von Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden oder aber Verwaltungseinheiten eingerichtet, die an Finanzbehörden berichten. Sie tauschen mit ihren EU-Partnerstellen notwendige Finanz oder Strafverfolgungsdaten einschließlich der Einzelheiten von Finanztransaktionen aus; dies gilt nicht für Fälle, in denen die Weitergabe dieser Daten im Vergleich zu den Interessen natürlicher oder juristischer Personen unverhältnismäßig wäre. Die zum Zweck der Analyse oder Untersuchung der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zur Verfügung gestellten Informationen können auch für strafrechtliche Ermittlungen oder die strafrechtliche Verfolgung herangezogen werden, es sei denn, der bereitstellende Mitgliedstaat untersagt eine solche Verwendung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten muss im Einklang stehen mit dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates, dem Übereinkommen 108 des Europarats und der Empfehlung für die Polizei. 2002 führten mehrere Mitgliedstaaten FIU.net ein, eine dezentrale Anwendung, mit der die Daten zwischen den FIU ausgetauscht werden können, und die sich auf das sTesta-Netzwerk der Kommission stützt. Diese Initiative zählt 20 FIU als Mitglieder. Derzeit wird darüber diskutiert, SIENA, die sichere Anwendung von Europol, als Grundlage für das FIU.net zu verwenden. Nach Prüfung der Einhaltung der FIU-Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten ermächtigte der Rat die FIU in der dritten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche, verdächtige Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegenzunehmen, zu analysieren und zu verbreiten. Im Rahmen ihres Aktionsplans für Finanzdienstleistungen überprüft die Kommission seit 2009 die Umsetzung der dritten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Quelle: Übersicht der EU-Komission zum Informationsmanagement in der EU (pdf)
Bemerkenswert ist, dass in der Kommissions-Übersicht nur bei dieser Datenbank der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erwähnt wird. Das Verbot der Verwendung der Daten zur Strafverfolgung ergibt sich in der BRD auch aus nationalem Recht (vgl. antageslicht