<> = Datenbanken auf Länderebene = Auch nach dem Föderalismuskompromiss ist Polizei in der BRD nach wie vor in erster Linie Ländersache – insbesondere kommt der Großteil dessen, was das BKA verarbeitet, auf verschiedenen Wegen aus Länderdatenbanken. Auf den folgenden Länderseiten gibt es jeweils Abschnitte zur Rechtslage, zu Auskunftssystemen und Vorgangsverwaltungen, zu den Systemen der Landesämter für Verfassungsschutz und schließlich zu Anekdoten aus den Ländern (die, die es nicht nach [[Irre Geschichten]] geschafft haben). * [[Datenbanken Baden-Württemberg]] * [[Datenbanken Bayern]] * [[Datenbanken Berlin]] * [[Datenbanken Brandenburg]] * [[Datenbanken Bremen]] * [[Datenbanken Hamburg]] * [[Datenbanken Hessen]] * [[Datenbanken Mecklenburg-Vorpommern]] * [[Datenbanken Niedersachsen]] * [[Datenbanken NRW]] * [[Datenbanken Rheinland-Pfalz]] * [[Datenbanken Saarland]] * [[Datenbanken Sachsen]] * [[Datenbanken Sachsen-Anhalt]] * [[Datenbanken Schleswig-Holstein]] * [[Datenbanken Thüringen]] ''Es wäre besonders schön, wenn sich Leute fänden, die einzelne Länder übernehmen könnten und sich drum kümmern, dass die Infos aktuell sind und bleiben. Wer sowas machen will: Tut es einfach...'' == Allgemeines zu den Länderdatenbanken == === Polizeien === Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem, also eine Datei, in der Straftäter, Verdächtige und "Gefährder" gespeichert werden. Beginnend in den 1990er Jahren haben die Polizeien die alten schreibmaschinenbasierten Verfahren (z.B. Anzeigenaufnahme) durch EDV-Verfahren ersetzt ("[[Vorgangsverwaltung]]"). Mehr dazu unter [[Länderübergreifende Software]]. Für Kriminalität besonderer oder länderübergreifender Bedeutung (was sehr großzügig definiert wird) werden Daten weiter in Verbunddateien innerhalb von [[INPOL]] übertragen; lesend greifen die Landesbehörden auch auf INPOL-Zentraldateien. Auf das Informations System [[IS]] von [[Europol]] haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für [[Staatsschutz]] und [[OK]] der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf [[SIS]] zugreifen und im Rahmen des [[Vertrag von Prüm]] Ermittlungsdaten austauschen. === Polizeigesetze === Soweit sie nicht im Strafverfahren auftritt, wird die Arbeit der Polizei von Landesgesetzen geregelt. Diese unterscheiden sich in Eingriffsbefugnissen, wobei die jeweils zuletzt verabschiedeten Gesetze die schärfsten Einschränkungen von Bürgerrechten vorsehen und andere Länder im Laufe der Zeit nachziehen. Die Polizeigesetze heißen dann und wann auch "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" oder ähnlich. Vgl. [[Polizeigesetze]]. === Verfassungsschutz === Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]]. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt. === Antiterrordatei === Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle [[LKA]]s und [[LfV]]s Zugriff.