Unterschiede zwischen den Revisionen 14 und 15
Revision 14 vom 2011-07-01 13:59:16
Größe: 2915
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 15 vom 2012-01-16 09:11:17
Größe: 3254
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 6: Zeile 6:

== Generelles ==

=== Polizei ===

Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem oder umgangssprachlich Verdächtigenkartei. Dazu haben die Polizeibehörden eine [[Vorgangsverwaltung]], wo steht alles drin, was im Polizeialltag so anfällt (d.h. auch Lappalien). Mehr dazu steht unter [[Länderübergreifende Software]].

Daneben geben die Landekriminalämter (LKAs) und Polizeibehörden der Länder noch Daten in die Nachweisdateien von [[INPOL]] (die bundesweite Verbunndatei beim [[Datenbanken BKA|BKA]]) ein. Auf das Informations System [[IS]] von [[Europol]] haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für [[Staatsschutz]] und [[OK]] der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf [[SIS]] zugreifen und im Rahmen des [[Vertrag von Prüm]] Ermittlungsdaten austauschen.

==== Polizeigesetze ====

Jedes Land hat ein eigenes Polizeigesetz in denen es die gleichen Tendenzen zu mehr Kontrolle und präventiven Befugnissen gibt. Von der Schärfe und Kontrolle der Befugnisse gibt es allerdings leichte Unterschiede (Siehe auch [[Polizeigesetze]]).

=== Verfassungsschutz ===

Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]]. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt.

=== Antiterrordatei ===

Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle [[LKA]]s und [[LfV]]s Zugriff.

== Die Bundesländer ==
Zeile 50: Zeile 28:

== Allgemeines zu den Länderdatenbanken ==

=== Polizeien ===

Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem, also eine Datei,
in der Straftäter, Verdächtige und "Gefährder" gespeichert werden.
Beginnend in den 1990er Jahren haben die Polizeien die alten
schreibmaschinenbasierten Verfahren (z.B. Anzeigenaufnahme) durch
EDV-Verfahren ersetzt ("[[Vorgangsverwaltung]]"). Mehr dazu
unter [[Länderübergreifende Software]].

Für Kriminalität besonderer oder länderübergreifender Bedeutung
(was sehr großzügig definiert wird) werden Daten weiter in Verbunddateien
innerhalb von [[INPOL]] übertragen; lesend greifen die Landesbehörden
auch auf INPOL-Zentraldateien. Auf das Informations System [[IS]] von
[[Europol]] haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für
[[Staatsschutz]] und [[OK]] der lokalen Polizeibehörden direkten
Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf [[SIS]] zugreifen und
im Rahmen des [[Vertrag von Prüm]] Ermittlungsdaten austauschen.

=== Polizeigesetze ===

Soweit sie nicht im Strafverfahren auftritt, wird die Arbeit der Polizei
von Landesgesetzen geregelt. Diese unterscheiden sich in
Eingriffsbefugnissen, wobei die jeweils zuletzt verabschiedeten Gesetze
die schärfsten Einschränkungen von Bürgerrechten vorsehen und andere
Länder im Laufe der Zeit nachziehen. Die Polizeigesetze heißen dann und
wann auch "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" oder ähnlich.
Vgl. [[Polizeigesetze]].

=== Verfassungsschutz ===

Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]]. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt.

=== Antiterrordatei ===

Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle [[LKA]]s und [[LfV]]s Zugriff.

Datenbanken auf Länderebene

Auch nach dem Föderalismuskompromiss und trotz aller Ruderei von Schily, Schäuble und Zierke ist Polizei in der BRD nach wie vor in erster Linie Ländersache.

Auf den Länderseiten gibt es jeweils Abschnitte zur Rechtslage, zu Auskunftssystemen und Vorgangsverwaltungen, zu den Systemen der Landesämter für Verfassungsschutz (über die wir nicht viel wissen) und schließlich zu Anekdoten aus den Ländern.

Es wäre besonders schön, wenn sich Leute fänden, die einzelne Länder übernehmen könnten und sich drum kümmern, dass die Infos aktuell sind und bleiben. Wer sowas machen will: Tut es einfach...

Allgemeines zu den Länderdatenbanken

Polizeien

Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem, also eine Datei, in der Straftäter, Verdächtige und "Gefährder" gespeichert werden. Beginnend in den 1990er Jahren haben die Polizeien die alten schreibmaschinenbasierten Verfahren (z.B. Anzeigenaufnahme) durch EDV-Verfahren ersetzt ("Vorgangsverwaltung"). Mehr dazu unter Länderübergreifende Software.

Für Kriminalität besonderer oder länderübergreifender Bedeutung (was sehr großzügig definiert wird) werden Daten weiter in Verbunddateien innerhalb von INPOL übertragen; lesend greifen die Landesbehörden auch auf INPOL-Zentraldateien. Auf das Informations System IS von Europol haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für Staatsschutz und OK der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf SIS zugreifen und im Rahmen des Vertrag von Prüm Ermittlungsdaten austauschen.

Polizeigesetze

Soweit sie nicht im Strafverfahren auftritt, wird die Arbeit der Polizei von Landesgesetzen geregelt. Diese unterscheiden sich in Eingriffsbefugnissen, wobei die jeweils zuletzt verabschiedeten Gesetze die schärfsten Einschränkungen von Bürgerrechten vorsehen und andere Länder im Laufe der Zeit nachziehen. Die Polizeigesetze heißen dann und wann auch "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" oder ähnlich. Vgl. Polizeigesetze.

Verfassungsschutz

Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei NADIS. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt.

Antiterrordatei

Auf die "Anti-Terror-Datenbank" haben neben den Polizeibehörden und den Geheimdiensten des Bundes alle LKAs und LfVs Zugriff.