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Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem oder umgangssprachlich Verdächtigenkartei. Dazu haben die Polizeibehörden eine Vorgangsverwaltung, wo steht alles drin, was im Polizeialltag so anfällt (d.h. auch Lappalien). Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem oder umgangssprachlich Verdächtigenkartei. Dazu haben die Polizeibehörden eine [[Vorgangsverwaltung]], wo steht alles drin, was im Polizeialltag so anfällt (d.h. auch Lappalien). Mehr dazu steht unter [[Länderübergreifende Software]].
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Mehr dazu unter [[Länderübergreifende Software]]. Daneben geben die Landekriminalämter (LKAs) und Polizeibehörden der Länder noch Daten in die Nachweisdateien von [[INPOL]] (die bundesweite Verbunndatei beim [[Datenbanken BKA|BKA]]) ein. Auf das Informations System [[IS]] von [[Europol]] haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für [[Staatsschutz]] und [[OK]] der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf [[SIS]] zugreifen und im Rahmen des [[Vertrag von Prüm]] Ermittlungsdaten austauschen.
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Daneben geben die Landekriminalämter (LKAs) und Polizeibehörden der Länder noch Daten in die Nachweisdateien von [[INPOL]] (die bundesweite Verbunndatei beim [[Datenbanken BKA|BKA]]) ein. Auf [[Europol]] haben die LKAs der Länder Zugriff. ==== Polizeigesetze ====

Jedes Land hat ein eigenes Polizeigesetz in denen es die gleichen Tendenzen zu mehr Kontrolle und präventiven Befugnissen gibt. Von der Schärfe und Kontrolle der Befugnisse gibt es allerdings leichte Unterschiede (Siehe auch [[Polizeigesetze]]).
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Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle LKAs und LfVs Zugriff. Auf die [["Anti-Terror-Datenbank"]] haben neben den [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeibehörden]] und den [[Datenbanken der Dienste|Geheimdiensten]] des Bundes alle [[LKA]]s und [[LfV]]s Zugriff.

Datenbanken auf Länderebene

Auch nach dem Föderalismuskompromiss und trotz aller Ruderei von Schily, Schäuble und Zierke ist Polizei in der BRD nach wie vor in erster Linie Ländersache.

Generelles

Polizei

Alle Länder haben für die Polizei ein Nachweissystem oder umgangssprachlich Verdächtigenkartei. Dazu haben die Polizeibehörden eine Vorgangsverwaltung, wo steht alles drin, was im Polizeialltag so anfällt (d.h. auch Lappalien). Mehr dazu steht unter Länderübergreifende Software.

Daneben geben die Landekriminalämter (LKAs) und Polizeibehörden der Länder noch Daten in die Nachweisdateien von INPOL (die bundesweite Verbunndatei beim BKA) ein. Auf das Informations System IS von Europol haben die LKAs der Länder und befugte Spezialabteilungen für Staatsschutz und OK der lokalen Polizeibehörden direkten Zugriff. Zudem können die Polizeien der Länder auf SIS zugreifen und im Rahmen des Vertrag von Prüm Ermittlungsdaten austauschen.

Polizeigesetze

Jedes Land hat ein eigenes Polizeigesetz in denen es die gleichen Tendenzen zu mehr Kontrolle und präventiven Befugnissen gibt. Von der Schärfe und Kontrolle der Befugnisse gibt es allerdings leichte Unterschiede (Siehe auch Polizeigesetze).

Verfassungsschutz

Die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) speisen Daten zusammen mit den Geheimdiensten des Bundes in die Nachweisdatei NADIS. Daneben haben die Geheimdienste wohl noch eigene Amtsdateien, aber dazu ist nicht viel bekannt.

Antiterrordatei

Auf die "Anti-Terror-Datenbank" haben neben den Polizeibehörden und den Geheimdiensten des Bundes alle LKAs und LfVs Zugriff.

Die Bundesländer

Auf den Länderseiten gibt es jeweils Abschnitte zur Rechtslage, zu Auskunftssystemen und Vorgangsverwaltungen, zu den Systemen der Landesämter für Verfassungsschutz (über die wir nicht viel wissen) und schließlich zu Anekdoten aus den Ländern.

Es wäre besonders schön, wenn sich Leute fänden, die einzelne Länder übernehmen könnten und sich drum kümmern, dass die Infos aktuell sind und bleiben. Wer sowas machen will: Tut es einfach...