Unterschiede zwischen den Revisionen 13 und 14
Revision 13 vom 2012-06-01 12:54:19
Größe: 4005
Autor: anonym
Kommentar: +CoLei
Revision 14 vom 2012-07-05 11:01:14
Größe: 4935
Autor: anonym
Kommentar: +Sozialgeheimnis
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Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die für Repressionsbehörden von Interesse sind. ''TODO: Regelungen? Beispiele?'' Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. ''TODO: Regelungen? Beispiele?''

Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten ("Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.") dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den datenverarbeitenden Stellen sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden.

Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die Zugriffsbefugnisse verschiedener staatlicher Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. TODO: Regelungen? Beispiele?

Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten ("Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.") dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den datenverarbeitenden Stellen sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden.

Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die Zugriffsbefugnisse verschiedener staatlicher Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:

zPDV

In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:

  1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
    • Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
    • Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
    • Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
    • Familienstand, Nationalität, Geschlecht
    • Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
  2. Kontakt: (Kategorie)
    • Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
    • Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
  3. Fachdatensätze: (Kategorie)
    • Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
    • VerBIS
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
  4. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
    • MAZ (Anzahl)
    • eAkte (Ja/Nein)
    • ATV (Ja/Nein)
    • coLeiPC (Ja/Nein)
    • ELENA-BA (Anzahl)
  5. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
    • Anschriften (Kategorie)
      • Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
    • Kommunikationswege (Kategorie)
      • E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
    • Rangfolge
  6. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
    • Zahlungsverbindung
      • Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
      • BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
      • Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
      • Inhaber, Bemerkung
  7. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
  8. Markt: (Kategorie/Reiter)
  9. Leistung: (Kategorie/Reiter)
  10. Förderung: (Kategorie/Reiter)

VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz)

Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.

Beispiele/Meldungen

  • "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung

Die Anwendung CoLei-ElBa (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html