Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 16 (über 15 Versionen hinweg)
Revision 1 vom 2011-01-30 17:42:56
Größe: 1703
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 16 vom 2012-07-05 11:10:41
Größe: 5778
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
== Arbeitslosendatenbank == Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. ''TODO: Regelungen? Beispiele?''
Zeile 5: Zeile 5:
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Datenbank in welcher auch persönliche Details der Arbeitssuchenden nach ALGII zu Wohn, Vermögens und Familiverhältnissen , insbesondere der ALGII-Empfänger gespeichert werden.
Wie z.B:
Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes ''"Sozialgeheimnis"'' nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten ("Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden."; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich) dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen (Verbände der Leistungsträger; Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger; Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung; gemeinsame Servicestellen; Integrationsfachdienste; die Künstlersozialkasse; die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist; Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen; die Versicherungsämter und Gemeindebehörden; anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen; Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen) sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Zeile 8: Zeile 7:
 '' Haben ... die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere..., Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?" oder "Kann [Ihr Angehöriger] ... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ... nachgehen? '' Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die Zugriffsbefugnisse verschiedener staatlicher Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:
Zeile 10: Zeile 9:
 * [[Arbeitslosendatenbank]]
 * [[Jobbörse]]
Zeile 11: Zeile 12:
=== Big Brother Award === == zPDV ==
Zeile 13: Zeile 14:
Nach der Einführung von HartzIV hatten zuerst sämtliche SachbearbeiterInnen Zugang zu sämtlichen Personendaten.
Inzwischen ist das Zugangssystem ein wenig datenschutzgerechter. Skandalös bleibt die Speicherung von persönlichen teils intimen Daten. Für die Datenbank gab es 2005 einen [[http://www.bigbrotherawards.de/2004/.gov|Big Brother Award]].
In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:
Zeile 16: Zeile 16:
== Jobbörsen Datenbank ==
In der Jobbörse können sich Unternehmen anmelden, die Stellen anbieten. Für die Stellen bekommen sie entsprechende Personendaten von arbeitssuchenden.
 1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
  * Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
  * Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
  * Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
  * Familienstand, Nationalität, Geschlecht
  * Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
 2. Kontakt: (Kategorie)
  * Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
  * Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
 3. Fachdatensätze: (Kategorie)
  * Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
     * Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
  * VerBIS
     * Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
 3. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
  * MAZ (Anzahl)
  * eAkte (Ja/Nein)
  * ATV (Ja/Nein)
  * coLeiPC (Ja/Nein)
  * ELENA-BA (Anzahl)
 4. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
  * Anschriften (Kategorie)
     * Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
  * Kommunikationswege (Kategorie)
     * E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
  * Rangfolge
 5. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
  * Zahlungsverbindung
     * Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
     * BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
     * Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
     * Inhaber, Bemerkung
 6. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
 7. Markt: (Kategorie/Reiter)
 8. Leistung: (Kategorie/Reiter)
 9. Förderung: (Kategorie/Reiter)
Zeile 19: Zeile 53:
=== Missbrauch der Jobbörse zur Datensammlung === == VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz) ==
Zeile 21: Zeile 55:
2009 kam heraus, dass mehrere Unternehmen falsche Stellenangebote in die Datenbank gestellt hatten, um an die Daten der Arbeitssuchenden heranzukommen. Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.
Zeile 23: Zeile 57:
 * [[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,660325,00.html| Spiegel-Artikel ]] Datensammler unterwandern Online-Stellenbörse === Beispiele/Meldungen ===
 * "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

== CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung ==

Die Anwendung ''CoLei-ElBa'' (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält etliche Datenbanken, die auch für Repressionsbehörden von Interesse sind. TODO: Regelungen? Beispiele?

Grundsätzlich gilt für alle Menschen ein so genanntes "Sozialgeheimnis" nach § 35 SGB I, d.h. die betreffenden Sozialdaten ("Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erhoben, verarbeitet oder genutzt werden."; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich) dürfen von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Daher ist von den entsprechenden Stellen (Verbände der Leistungsträger; Arbeitsgemeinschaften der Leistungsträger; Datenstelle der Träger der Deutschen Rentenversicherung; gemeinsame Servicestellen; Integrationsfachdienste; die Künstlersozialkasse; die Deutsche Post AG, soweit sie mit der Berechnung oder Auszahlung von Sozialleistungen betraut ist; Behörden der Zollverwaltung, soweit sie Aufgaben nach SchwarzArbG und § 66 SGB X durchführen; die Versicherungsämter und Gemeindebehörden; anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen; Stellen, die Aufgaben nach § 67 c Abs. 3 SGB X wahrnehmen) sicherzustellen, dass solche Daten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergeben werden. Insbesondere ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten nur unter den Voraussetzungen des 2. Kapitels des SGB X zulässig. Verstöße dagegen werden ggf. als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

Leider ist das "Sozialgeheimnis" durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen kaum mehr als wirkungsvolles Instrument zum Schutz persönlicher Daten zu gebrauchen. Die Zugriffsbefugnisse verschiedener staatlicher Repressionsbehörden sind beispielsweise in der folgenden Tabelle dargestellt:

zPDV

In zPDV werden die Stammdaten ("Kundendaten") der arbeitssuchenden bzw. arbeitslosen Menschen (bzw. jenen, die es mal waren) zentral erfasst und es existieren Querverweise zu weiteren fachspezifischen Datenbanken ("Fachdatensätze"). Es gibt diverse Eingabefelder u.a. für folgende Datenkategorien:

  1. Allgemeines: (Kategorie/Reiter)
    • Kundennummer, RV-Nummer, Steuer-ID (sind u.a. bedeutende Such- und Verknüpfungsschlüssel)
    • Nachname, Vorname, Titel, Vorsatzwort, letzter Name
    • Geboren/Alter (Geburtsdatum), Geburtsname, Geburtsort
    • Familienstand, Nationalität, Geschlecht
    • Status, Zuweisung (Ja/Nein), Anzahl abhängiger Datensätze, Betreuer/Gesetzl. Vertreter in Personendatensätzen, Wichtiger Gläubiger (Ja/Nein), Ist Rechtsbeistand (Ja/Nein)
  2. Kontakt: (Kategorie)
    • Wohnsitz, Zusatz, Bemerkung
    • Festnetz, Privat/Firma, Bemerkung
  3. Fachdatensätze: (Kategorie)
    • Leistung: coLei/COLIBRI/A2LL/Zerberus Insg/Zerberus Sonst
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Verfahren, Prozess-ID (BG-Nr.), OrgZ, Laufende Leistung (Ja/Nein)
    • VerBIS
      • Nr., Agentur für Arbeit (Ort), Dienststelle/Trägerschaft (z.B. in der Form "Nummer SGBII Jobcenter XYZ")
  4. Zusätzliche Fachdatenzähler: (Kategorie)
    • MAZ (Anzahl)
    • eAkte (Ja/Nein)
    • ATV (Ja/Nein)
    • coLeiPC (Ja/Nein)
    • ELENA-BA (Anzahl)
  5. Kommunikation: (Kategorie/Reiter)
    • Anschriften (Kategorie)
      • Art, Adresse, Zusatz, Bemerkung (z.B. 2. Wohnsitz), Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
    • Kommunikationswege (Kategorie)
      • E-Mail (Ja/Nein), Fax (Ja/Nein), Festnetz, Homepage (Ja/Nein), Mobil (SMS) (Ja/Nein)
    • Rangfolge
  6. Finanzielles: (Kategorie/Reiter)
    • Zahlungsverbindung
      • Verwendungszweck (z.B. Normalzahlung), Art (z.B. Bankverbindung)
      • BIC, BLZ, Geldinstitut, IBAN, Konto-Nr.
      • Gültig ab (Datum), Gültig bis (Datum)
      • Inhaber, Bemerkung
  7. Vertretung: (Kategorie/Reiter)
  8. Markt: (Kategorie/Reiter)
  9. Leistung: (Kategorie/Reiter)
  10. Förderung: (Kategorie/Reiter)

VerBIS (z.Z. Version VB P12.0.0.372 im Einsatz)

Ein wichtiger Schlüssel in VerBIS ist die Kundenummer, über welche u.a. die Verknüpfung zu zPDV erfolgt. Außerdem gibt es eine "Kundenhistorie" (Format bzw. Felder: Datum/Typ/Betreff/Text), die relevante "Ereignisse" abbildet. Beispielsweise wird detailreich erfasst, wann sich der "Kunde" im Jobcenter angemeldet/registriert d.h. vorgesprochen hat.

Beispiele/Meldungen

  • "Status: Für diesen Bewerber wurden noch keine Informationen zum Migrationshintergrund hinterlegt. Bitte erfassen Sie die Daten in zPDV."

CoLei - Computerunterstütze Leistungsgewährung

Die Anwendung CoLei-ElBa (Elektronische Berechnungsassistenten) dient der Berechnung von Ansprüchen/Leistungen und deren Dokumentation. Über eine Serie von Eingabemasken (Grunddaten, Entgelte, Vorbezug, Arbeitszeit) werden viele personenbezogenen Daten der Betroffenen erfasst, z.B. Zeiten des Beschäftigungs-/Ausbildungsverhältnis, das Ende des letzten Versicherungszeitraums, Zeiten mit gleichzeitig mehreren (parallelen) versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, maßgebliche Entgelte, unbillige Härte etc. Über die Kundennummer, Nachname, Vorname, Geburtsdatum und Aktenzeichen des Antrags erfolgt eine Zuordnung bzw. Suche der erfassten Informationen.

Es existieren ein Benutzerberechtigungskonzept und entsprechende Zugriffsmatrizen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-09-2009-coLei-BBerechtigungskonzept.html