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 * [http://www.verfassungsschutz.bayern.de/ Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) > Zugang zum pdf > "Befugnisse Aufgaben Kontrolle" anklicken, dann "Rechtsgrundlagen" und "BayVSG"]  * [[http://www.verfassungsschutz.bayern.de/|Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) > Zugang zum pdf > "Befugnisse Aufgaben Kontrolle" anklicken, dann "Rechtsgrundlagen" und "BayVSG"]]
 * [[http://by.juris.de/by/gesamt/PolAufgG_BY_1990.htm|Polizeiaufgabengesetz Bayern]]
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Die zentrale Datei in Bayern ist wohl der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.

== Vorgangsbearbeitung ==

Die Vorgangsbearbeitung in Bayern heißt IGVP und wird auch in Thüringen und NRW eingesetzt. Ob diese noch betrieben wird oder durch die privatwirtschaftliche entwickelte Software rsCase (in Bayern unter dem Namen Easy) komplett ersetzt ist, ist unbekannt.

== Verfassungsschutz ==

Außer NADIS nichts bekannt.

== Weiteres ==
Die zentrale Datei in Bayern ist der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen in anderen Ländern. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.
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 * PSV, PFAD -- Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung, Personen- und Fall-Auskunftsdatei.
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 * FIRMA -- Verantwortlichendatei  * DiPlaZ -- Dienstplangestaltung [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/82125|Heise-Meldung zu DiPlaZ]]
 * FIRMA -- Verantwortlichendatei
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 * ADKV - Arbeitsdatei "Kfz-Verschiebung" zur repressiven und präventiven Bekämpfung vom Handel mit gestohlenen Kfz. Auch Beifahrer sollen 5 Jahre gepeichert werden, egal ob sie irgendwas ahnen ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.3|21. TB LfD]])
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Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) -- offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu löschender Daten angelegt. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher eingestellt wurden.
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=== Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) ==

Offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu löschender Daten angelegt. In diese
Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen
Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber
nachher eingestellt wurden.

Natürlich war auch bei der 2002 "Sicherheits"konferenz wieder Zugang. Der LfD
fand 2005 ([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.4|21. TB, 7.4]]) 500 Menschen mit Si``Ko-Speicherungen, davon 457, die vorher nicht gespeichert waren. Das Innenministerium erklärte auf einen Hinweis des LfD, das könne ja wohl nicht sein, die Speicherungen seien "unerlässlich für das Erkennen und Abbilden von staatsschutzrelevanten möglichen kriminellen Karrieren".



=== HEADS ===

Die Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei Sexualstraftäter (entwickelt 2006/07) erfasst Menschen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und von der Staatsanwaltschaft als rückfallgefährdet eingestuft wurden. Der [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb22/k3.html|LfD Bayern berichtet]], es gebe Pläne (oder habe sie gegeben), aus der Datei Infos für das Wohnumfeld der Betroffenen zu ziehen.

Zum Betrieb der Datei gibt es mittlerweile eine Zentralstelle Heads beim Polizeipräsidium München. Sie soll u.a. Bewegungsprofile der Gespeicherten erstellen.

 * http://www.heise.de/newsticker/meldung/90016

=== Systeme abseits des LKA ===

In Bayern betreibt nicht nur das LKA offiziell datenbankähnliche Systeme,
sondern auch allerlei lokale Präsidien. Der LfD berichtet im [[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.3|21. TB, 7.3]] von
 * einer Datei zur "systematischen Auswertung von Printmedien im Hinblick auf Anlage- und Kreditvermittlungsbetrug"
 * Dateien zur "Unterstützung der Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Gewalt an Schulen, sowie der Straßenkriminalität" mit Schulschwänzern. In einer solchen fand der LfD z.B. ein 5-jährigen Jungen, dem bei Spielen mit einer Kerze ein Unglück passiert ist und ein 8-jähriger, der auf einer Grasfläche "gezündelt" haben soll.
 * GAST-Dateien (Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten).

Die GAST-Dateien sind besonders bemerkenswert, weil bei ihnen durch Erlass
einer "Rahmenerrichtungsanordnung etwas Rechtsstaatlichkeit simuliert werden
soll. Einzelne Dateien werden aber lokal geführt. Insbesondere werden dort
"polizeilich Tatverdächtige" gespeichert, also einfach Vermutungen der Polizei,
ohne dass je auch nur ein Verfahren eröffnet würde. Der LfD findet das
schlecht, zumal die Polizei ja genug Alternativen hätte ("Kontaktperson",
"Gefährder"). In GAST-Dateien wird regelmäßig 10 Jahre gespeichert, 5 Jahre
sind schon kulanter Ausnahmefall.

== Vorgangsbearbeitung ==

Die Situation zur Vorgangsbearbeitung in Bayern ist nicht leicht zu durchschauen. Sie hatten mal IGVP am Start und exportierten das auch nach Thüringen und NRW. Später kam dann das von rola entwickelte rsCase unter dem Namen Easy zum Einsatz, möglicherweise aber auch nur als Komponente für das, was die bayrische Polizei für Data Mining hält.

Inzwischen läuft das System ziemlich sicher als Polizeiliche
Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung (PSV). Im
[[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k7.html#7.2|21. TB des LfD, Kap. 7.2]]
stehen dazu folgende Klagen:

 * Zu lange Aussonderungsprüffristen (der LfD ist besonders bei Zeug``Innen und ähnlichen besorgt; offenbar speichert die bayrische Polizei regelmäßig 5 Jahre, was für eine Vorgangsverwaltung tatsächlich spektakulär ist, ob Zeug``In oder BeschuldigteR; normal sind hier 6 bis 24 Monate.)
 * Zu lockere Vergabe von Zugriffsrechten, d.h. Beamte haben regelmäßig Zugang zu Daten, die bei ihnen wirklich nichts verloren haben (Beispiel: Namen der bei der "Si"Ko 2002 in Gewahrsam genommenen Personen).
 * Speicherfristen verlängern sich bei "erneuter Sachbearbeitung" in vielen Fällen durchweg um fünf (!) Jahre.

Bei den in PSV verfügbaren Namen der "Si"Ko-DemonstrantInnen war besonders
pikant, dass sechs der Gespeicherten durchgeklagt hatten, dass ihre
ganze Gewahrsamnahme rechtswidrig war. Es wurde nicht nur an der Speicherung
festgehalten (denn die Leute waren ja in Gewahrsam), die Polizei weigerte
sich auch, die Speicherungen irgendwie als Artefakte eines Rechtsbruchs
ihrerseits zu markieren.


== Verfassungsschutz ==

Über NADIS hinaus unterhält der Bayrische VS eigene Datei namens IBA, in der
insbesondere auch "einfache Mitglieder" "extremistischer Organisationen"
gespeichert werden. Der LfD konnte häufig nicht nachvollziehen
([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k8.html#8.3|21. TB, 2005]]),
wie der VS zur Einschätzung der Mitgliedschaft kommt. Er war aber erfreut,
dass der VS 2004 ein Drittel gegen Aussonderung geprüften Datensätze
gelöscht hat und hält das für ein Zeichen ausreichender Prüfung anhaltender
Notwendigkeit.

Der VS unterhält auch ein "Dokumentenmanagementsystem" namens DOMEA, das nach
VG-Gesetz auch personenbezogene Daten enthalten darf
([[http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb21/k8.html#8.5|21. TB, Kap. 8.5, 2005]]). Details wären recht.
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2005 gab es einen [http://www.taz.de/pt/2005/05/02/a0145.nf/text kleinen Skandal], als die Daten von über 500 von 816 am Rande der "Sicherheits"konferenzen 2002/03 in Gewahrsam genommenen Menschen in der SDBY auftauchten, darunter auch von 14jährigen Jugendlichen. 2005 gab es einen [[http://www.taz.de/pt/2005/05/02/a0145.nf/text|kleinen Skandal]], als die Daten von über 500 von 816 am Rande der "Sicherheits"konferenzen 2002/03 in Gewahrsam genommenen Menschen in der SDBY auftauchten, darunter auch von 14jährigen Jugendlichen.
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["Glossar"]

Datenbanken in Bayern

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Die zentrale Datei in Bayern ist der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen in anderen Ländern. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.

Der Datenschutzbeauftragte von Bayern berichtet unter http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb17/k5.htm von einer Vielzahl von Dateien in seinem Wirkungskreis:

  • AFB -- Anhaltedatei (Daten aus Polizeikontrollen im Innenstadtbereich)
  • AHM -- Kfz-Fahndung-Anhaltemitteilung
  • DiPlaZ -- Dienstplangestaltung Heise-Meldung zu DiPlaZ

  • FIRMA -- Verantwortlichendatei
  • OK/OBB -- Erkenntnisdatei
  • JUBAN -- delinquente Jugendliche
  • PROFU, PRORE/ZU -- Prostitution
  • ZEG -- Streifenbericht
  • POLVA -- polizeilich relevante Veranstaltungen
  • AKRI -- gruppentypische Aggressionsdelikte/kriminogene Gruppierungen
  • Kontaktbereich, "Ein- und Auslauf"
  • ADKV - Arbeitsdatei "Kfz-Verschiebung" zur repressiven und präventiven Bekämpfung vom Handel mit gestohlenen Kfz. Auch Beifahrer sollen 5 Jahre gepeichert werden, egal ob sie irgendwas ahnen (21. TB LfD)

Angesichts dieses Wildwuchses ist nicht überraschend, dass der Datenschutzbeauftragte anmahnte, dass es "unzureichende Festlegungen zur Zweckbestimmung der Datei, Speicherungsdauer der Daten und zum betroffenen Personenkreis" festzustellen gab.

Die Spudok-Datei "Gewaltbereite Personen aus den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, politisch motivierte Skinheads und Ausländergruppen" (OFR-GEPE-S) wurde 1996 aufgehoben (aber vgl. Skandale).

Bayern verfügt auch über ein eigenes Viclas-System (vgl. BKA) sowie über eine eigene Datei zu Prostitution.

Informationssystem der Bayrischen Polizei (IBP, 1996). Status unbekannt.

=== Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) ==

Offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu löschender Daten angelegt. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher eingestellt wurden.

Natürlich war auch bei der 2002 "Sicherheits"konferenz wieder Zugang. Der LfD fand 2005 (21. TB, 7.4) 500 Menschen mit SiKo-Speicherungen, davon 457, die vorher nicht gespeichert waren. Das Innenministerium erklärte auf einen Hinweis des LfD, das könne ja wohl nicht sein, die Speicherungen seien "unerlässlich für das Erkennen und Abbilden von staatsschutzrelevanten möglichen kriminellen Karrieren".

HEADS

Die Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei Sexualstraftäter (entwickelt 2006/07) erfasst Menschen, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden und von der Staatsanwaltschaft als rückfallgefährdet eingestuft wurden. Der LfD Bayern berichtet, es gebe Pläne (oder habe sie gegeben), aus der Datei Infos für das Wohnumfeld der Betroffenen zu ziehen.

Zum Betrieb der Datei gibt es mittlerweile eine Zentralstelle Heads beim Polizeipräsidium München. Sie soll u.a. Bewegungsprofile der Gespeicherten erstellen.

Systeme abseits des LKA

In Bayern betreibt nicht nur das LKA offiziell datenbankähnliche Systeme, sondern auch allerlei lokale Präsidien. Der LfD berichtet im 21. TB, 7.3 von

  • einer Datei zur "systematischen Auswertung von Printmedien im Hinblick auf Anlage- und Kreditvermittlungsbetrug"
  • Dateien zur "Unterstützung der Bekämpfung der Jugendkriminalität, insbesondere der Gewalt an Schulen, sowie der Straßenkriminalität" mit Schulschwänzern. In einer solchen fand der LfD z.B. ein 5-jährigen Jungen, dem bei Spielen mit einer Kerze ein Unglück passiert ist und ein 8-jähriger, der auf einer Grasfläche "gezündelt" haben soll.
  • GAST-Dateien (Gefahrenabwehr und Verfolgung von Straftaten und

Ordnungswidrigkeiten).

Die GAST-Dateien sind besonders bemerkenswert, weil bei ihnen durch Erlass einer "Rahmenerrichtungsanordnung etwas Rechtsstaatlichkeit simuliert werden soll. Einzelne Dateien werden aber lokal geführt. Insbesondere werden dort "polizeilich Tatverdächtige" gespeichert, also einfach Vermutungen der Polizei, ohne dass je auch nur ein Verfahren eröffnet würde. Der LfD findet das schlecht, zumal die Polizei ja genug Alternativen hätte ("Kontaktperson", "Gefährder"). In GAST-Dateien wird regelmäßig 10 Jahre gespeichert, 5 Jahre sind schon kulanter Ausnahmefall.

Vorgangsbearbeitung

Die Situation zur Vorgangsbearbeitung in Bayern ist nicht leicht zu durchschauen. Sie hatten mal IGVP am Start und exportierten das auch nach Thüringen und NRW. Später kam dann das von rola entwickelte rsCase unter dem Namen Easy zum Einsatz, möglicherweise aber auch nur als Komponente für das, was die bayrische Polizei für Data Mining hält.

Inzwischen läuft das System ziemlich sicher als Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung (PSV). Im 21. TB des LfD, Kap. 7.2 stehen dazu folgende Klagen:

  • Zu lange Aussonderungsprüffristen (der LfD ist besonders bei ZeugInnen und ähnlichen besorgt; offenbar speichert die bayrische Polizei regelmäßig 5 Jahre, was für eine Vorgangsverwaltung tatsächlich spektakulär ist, ob ZeugIn oder BeschuldigteR; normal sind hier 6 bis 24 Monate.)

  • Zu lockere Vergabe von Zugriffsrechten, d.h. Beamte haben regelmäßig Zugang zu Daten, die bei ihnen wirklich nichts verloren haben (Beispiel: Namen der bei der "Si"Ko 2002 in Gewahrsam genommenen Personen).
  • Speicherfristen verlängern sich bei "erneuter Sachbearbeitung" in vielen Fällen durchweg um fünf (!) Jahre.

Bei den in PSV verfügbaren Namen der "Si"Ko-DemonstrantInnen war besonders pikant, dass sechs der Gespeicherten durchgeklagt hatten, dass ihre ganze Gewahrsamnahme rechtswidrig war. Es wurde nicht nur an der Speicherung festgehalten (denn die Leute waren ja in Gewahrsam), die Polizei weigerte sich auch, die Speicherungen irgendwie als Artefakte eines Rechtsbruchs ihrerseits zu markieren.

Verfassungsschutz

Über NADIS hinaus unterhält der Bayrische VS eigene Datei namens IBA, in der insbesondere auch "einfache Mitglieder" "extremistischer Organisationen" gespeichert werden. Der LfD konnte häufig nicht nachvollziehen (21. TB, 2005), wie der VS zur Einschätzung der Mitgliedschaft kommt. Er war aber erfreut, dass der VS 2004 ein Drittel gegen Aussonderung geprüften Datensätze gelöscht hat und hält das für ein Zeichen ausreichender Prüfung anhaltender Notwendigkeit.

Der VS unterhält auch ein "Dokumentenmanagementsystem" namens DOMEA, das nach VG-Gesetz auch personenbezogene Daten enthalten darf (21. TB, Kap. 8.5, 2005). Details wären recht.

Skandale

Grundsätzlich hat sich Bayern sicher eine unumstrittene Spitzenposition auf dem Feld des Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verdient.

Code 901

http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml -- in der von Bayern entwickelten und von diversen anderen Ländern eingesetzten Vorgangsverwaltung IGVP gibt es noch 2005 eine Schlüsselnummer (nämlich 901) für Angaben zum "Aufenthalt von Homosexuellen", zwischen 900 (Überwachung von Plätzen, an denen Prostitution stattfindet) und 902 "Aufenthalt von Dirnen".

500 Schwerkriminelle auf Demo

2005 gab es einen kleinen Skandal, als die Daten von über 500 von 816 am Rande der "Sicherheits"konferenzen 2002/03 in Gewahrsam genommenen Menschen in der SDBY auftauchten, darunter auch von 14jährigen Jugendlichen.

Legalize them

Die Datei OFR-GEPE-S war illegal, weil Spudok nur für einzelne Ermittlungsverfahren zulässig ist und OFR-GEPE-S deliktgruppenspezifisch ist. Die Datei wurde in der Konsequenz auf Initiative des Datenschutzbeauftragten 1996 gelöscht. Die Daten fanden sich allerdings später in der SDBY.