Revision 6 vom 2013-12-31 12:26:46

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Eine Verbunddatei von INPOL (vgl. Datenbanken BKA) zur Speicherung von Daten aus dem Staatssicherheits-Bereich, auch als IFIS bekannt. Bt-DS 16/13563 zählt auf, gespeichert werden sollten Daten von:

  • Beschuldigten und Verdächtigen (§ 8 Absatz 1 und 2 BKAG),
  • ­Kontakt- und Begleitpersonen von Beschuldigten oder Verdächtigen, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 BKAG),
  • sonstigen Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 8 Absatz 5 BKAG),
  • Häftlingen (soweit die richterliche Häftlingsüberwachung angeordnet ist),
  • Personen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie Opfer einer künftigen Straftat werden können, soweit dies zur Verhütung oder Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist (grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Person, § 8 Absatz 4 BKAG),
  • Opfern einer Straftat, soweit sie der Speicherung zugestimmt haben (§§ 4, 4a BKAG),
  • Opfern von Tötungsdelikten,
  • Deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland eine Straftat begangen haben oder einer Straftat verdächtig sind, die auch im Inland zu einer Speicherung in der Datei geführt hätte,
  • ­ Personen, die Besuchs-, Post- oder Telefonkontakt zu den unter Spiegelstrich 4 genannten Personen haben, soweit dies zur Verhütung oder zur Vorsorge für die künftige Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist (§ 8 Absatz 4 Satz 1 BKAG).

Die Datei wurde 1980 als APIS eingerichtet und ist also eine der ältesten Spezialdateien überhaupt.

2006 enthielt sie fast 1.5 Millionen Datensätze (Bt-DS 16/2875), am 10.6.2009 dann 1572915 Datensätze (Bt-DS 16/13563) incl. Sachdaten.

Ende 2011 waren nach Bundestags-Drucksache 17/7307 86955 Personen erfasst, Anfang 2012 nach Bundestags-Drucksache 17/8263 (S. 21) dann 84374, davon 45196 (also demnach über die Hälfte!) aus dem "Phänomenbereich PMK rechts".

Laut 28. TB LfD BaWü, 2.1/1.1 war sie die Hauptquelle für Daten, die das BKA an die "Anti-Terror-Datenbank" geliefert hat.

Vor der Umstellung auf INPOL-neu hieß diese Daten APIS und war für zahlreiche Skandale gut.

Ex-APIS

In INPOL-Alt hieß der Datenbestand noch "Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit" (APIS; das ist von der Bundesregierung in Bt-DS 16/13563 bestätigt) und war in diesem Zusammenhang für zahlreiche Skandale gut (TODO: ein paar sammeln, google müsste reichen).

Der Datenschutzbeauftragte von Berlin kritisiert in seinem 2003er TB u.a. die willkürliche Speicherung der Daten eines Robin-Wood-Aktivisten, der an Medienaktionen gegen den Castor und ein Staudammprojekt teilgenommen hatte.

Ein ähnlicher Fall der Speicherung recht nebensächlicher Daten aus dieser Zeit wird im [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf|17. TB des LfD NRW (2003/04)] (PDF-Seite 90) referiert:

Um auf eine umweltpolitische Forderung aufmerksam zu machen, entrollten fünf Personen auf einer Rheinbrücke ein Transparent. Zu diesem Zweck seilten sich drei von ihnen von der Brücke ab. Ein Vorgang, der einem Beteiligten nicht nur eine Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz einbrachte, sondern auch eine vom Landeskriminalamt veranlasste Erfassung in der beim Bundeskriminalamt bundesweit geführten Verbunddatei APIS (Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit) als politisch motivierter Straftäter. [...]

Auch die nur zwei Wochen später erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft änderte nichts an dessen Erfassung in APIS. Hier ist nicht nur ein Betroffener vorschnell mit dem Etikett eines politischen Straftäters versehen worden. Vielmehr offenbarte der Einzelfall gleichzeitig erhebliche organisatorische Mängel, da die zuständige Polizeibehörde einräumen musste, es sei nicht mehr nachzuvollziehen, wann und wie der Sachverhalt an wen mit der Folge der Erfassung in der beim Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datei gemeldet worden sei.