Revision 1 vom 2011-07-14 14:36:43

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DNA

Die Desoxyribonukleinsäure (Des|oxy|ribo|nukle|in|säure; kurz DNS, englisch DNA) (lat.-fr.-gr. Kunstwort) ist ein in allen Lebewesen und DNA-Viren vorkommendes Biomolekül und die Trägerin der Erbinformation.

Gewinnung der DNA

Die DNA kann aus Proben von Speichel oder Blut von einem Tatort, oder eventuell auch aus Mikrospuren gewonnen werden, die beim Anfassen von Objekten haften geblieben sind.

Datenbanken für DNA

Bundesweit werden die DNA-Profile in der beim BKA angesiedelten INPOL-Teildatenbank DAD gespeichert. Daneben habe einige Länder auch eigene Datenbanken.

Inhalt der DNA-Datenbanken

Laut fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu werden in polizeilichen DNA-Datenbanken DNA-Profile von einzelnen Personen oder von Körperspuren gespeichert, für die nicht bekannt ist, wem sie zuzuordnen sind. Die Datenbanken enthalten nicht die Informationen über die Basensequenz der kompletten DNA; gespeichert werden nur sogenannte DNA-Profile. Die Profile sind das Ergebnis einer molekularen DNA-Analyse bestimmter, fest definierter Abschnitte auf der DNA, die sich von Mensch zu Mensch unterscheiden. Zusammengenommen ergeben die Informationen aus diesen Abschnitten – in Analogie zum ebenfalls individuellen Fingerabdruck – den sogenannten DNA-Fingerabdruck. Welche und wie viele Abschnitte für die Erstellung eines DNA-Fingerabdrucks einbezogen werden, unterscheidet sich von Land zu Land. Deutsche Polizeibehörden erfassen jeweils acht solcher DNA-Abschnitte, geplant ist eine Erweiterung auf zwölf Stellen. Außerdem wird die Angabe des chromosomalen Geschlechts der Person gespeichert.

Rechtsgrundlage der Speicherung

Laut fingerwegvonmeinerdna.blogsport.eu durften bis 2005 durften in der DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) nur DNA-Profile von Personen erfasst werden, die eine erhebliche Straftat begangen haben. Was als erheblich galt, wurde in einem Straftatenkatalog festgelegt. Die Speicherung musste in jedem Fall durch einen Richter/eine Richterin angeordnet werden. Mit der Änderung der Strafprozessordnung im Jahr 2005 ist die Beschränkung auf den Straftatenkatalog weggefallen. Nach der derzeitig gültigen Fassung ist Voraussetzung für eine solche richterliche Anordnung, dass eine Straftat insgesamt als „erheblich“ beurteilt wird und für die Zukunft Wiederholungstaten angenommen werden. Wenn bereits wiederholt eine Straftat begangen wurde, reichen auch geringe Vergehen wie Diebstahl oder Beleidigung für eine Speicherung aus (§ 81g StPO). Ebenfalls seit 2005 kann die Polizei die DNA-Untersuchung und Speicherung von DNA-Profilen ohne richterliche Anordnung veranlassen, wenn die Person freiwillig zustimmt. Für die Speicherung müssen zwar immer noch die rechtlichen Mindestkriterien gegeben sein.

Europäischer Austausch

Im Rahmen des Vertrages von Prüm können europäische Polizeibehörden DNA-Profile von Verdächtigen und Tatorten austauschen.

== Weitere Infos ===