Revision 3 vom 2010-12-08 19:17:09

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Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden-Württemberg, Brandenburg (ab 2007) Hamburg und Hessen eingesetzt wird. Infos über ComVor vom Hersteller dataport.

ComVor klingt nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

Typische Regelung zu ComVor in Hamburgischen PolDVG: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf, § 24: 5 Jahre für Beschuldigte (i.e., Straftat), 3 Jahre für Betroffene (i.e., OWi), 3 Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste etc., 1 Jahr für Sonstige, 3 Monate für Angehaltene (i.e., Personenkontrollen)

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) auskunftspflichtig sind. Der 37. TB LfD Hessen, 4.3.3 stellt die Dinge hier klar.

Weil Vorgangsverwaltungen unglaubliche Datengräber sind, überrascht die Mitteilung im 29. TB LfD BaWü, 2.1/2.2.5 nicht, die dortige ComVor-Instanz solle "Quelldatenbank für die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme werden", also nachher POLAS füttern.

Vorgangsverwaltungen werden mit Hilfe von Data Mining Programmen dazu benutzt verschiedene Daten mit einander zu kombinieren. Z.B. werden Telefondaten mit der Vorgangsdatenspeicherung kombiert, wobei auch nicht suchfähig geseicherte Namen (die nur in dem zugehörigen Text stehen) benutzt werden.