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Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]], die in jedem Fall mal in [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]],[[Datenbanken Brandenburg|Brandenburg]], [Datenbanken Hamburg|Hamburg]] und [[Datenbanken Hessen|Hessen] eingesetzt wird. Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]], die in jedem Fall mal in [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]],[[Datenbanken Brandenburg|Brandenburg]], [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] und [[Datenbanken Hessen|Hessen] eingesetzt wird.
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== Auskunftsrecht zu Vorgangsverwaltungen == == Auskunftsrecht ==
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Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) auskunftspflichtig sind. Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 4.3.3 stellt die Dinge hier klar. Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 4.3.3 stellt die Dinge hier klar.

<TableOfContents>>

ComVor

Was ist Comvor

Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden Württemberg,Brandenburg, Hamburg und [[Datenbanken Hessen|Hessen] eingesetzt wird.

siehe auch:

ComVor klingt nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

Gesetzliche Speicherfristen

Typische Regelung zu ComVor in Hamburgischen PolDVG: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf, § 24: 5 Jahre für Beschuldigte (i.e., Straftat), 3 Jahre für Betroffene (i.e., OWi), 3 Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste etc., 1 Jahr für Sonstige, 3 Monate für Angehaltene (i.e., Personenkontrollen)

Auskunftsrecht

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der 37. TB LfD Hessen, 4.3.3 stellt die Dinge hier klar.

Weil Vorgangsverwaltungen unglaubliche Datengräber sind, überrascht die Mitteilung im 29. TB LfD BaWü, 2.1/2.2.5 nicht, die dortige ComVor-Instanz solle "Quelldatenbank für die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme werden", also nachher POLAS füttern.

Probleme durch Vorgangsverwaltungen

Vorgangsverwaltungen werden mit Hilfe von Data Mining Programmen dazu benutzt verschiedene Daten mit einander zu kombinieren. Z.B. werden Telefondaten mit der Vorgangsdatenspeicherung kombiert, wobei auch nicht suchfähig geseicherte Namen (die nur in dem zugehörigen Text stehen) benutzt werden.