Unterschiede zwischen den Revisionen 11 und 12
Revision 11 vom 2013-07-01 07:58:10
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Autor: anonym
Kommentar: Redaktion
Revision 12 vom 2014-01-02 07:29:35
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Autor: anonym
Kommentar: Zeug von allgemeiner Relevanz für Vorgangsverwaltungen -> Seite dort
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== Gesetzliche Speicherfristen ==

Typische Regelung zu Com``Vor stehen im Hamburgischen PolDVG:

[[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf|PolDvG]] (pdf)

Danach ist nach § 24 die Speicherfrist fünf Jahre für Beschuldigte (d.h. eine Straftat), drei Jahre für Betroffene (d.h. eine Begeher einer Ordnungswidrigkeit), drei Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste und drei Monate für Angehaltene (i.a. Personenkontrollen).

== Auskunftsrecht ==

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der [[LfdI]] von [[Hessen]] stellt in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37 Tätitigkeitsbericht]] klar, dass auch für Vorgangsdaten eine Auskunftspflicht besteht.

== Probleme durch Vorgangsverwaltungen ==

Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. Tätigkeitsbericht LfDI BaWü)>> (2008)
illustriert recht schön, dass die übliche Argumentation,
Vorgangsverwaltungen wären vergleichsweise harmlos, weil sie nicht zur
Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung eingesetzt werden, auch dann
unsinnig wäre, wenn sie tatsächlich nicht nach Namen oder anderen
personenbezogenen Eigenschaften durchsuchbar wären:

{{{#!blockquote
Dass die Qualität der [polizeilichen Datenspeicherung verbessert werden
kann, ist nach einem mir zugegangenen Evaluationsbericht dieser Gruppe
kaum zu bestreiten.
Hierzu soll auch die Realisierung des Projektes ComVor, also die
Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems, welches Quelldatenbank für
die verschiedenen polizeilichen
Informationssysteme werden soll, beitragen.
}}}

-- die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sind eben nicht
abgeschottet, es findet permanenter und prinzipiell praktisch nicht
kontrollierbarer Austausch statt.

Inhaltsverzeichnis

  1. ComVor

ComVor

ComVor ist eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen eingesetzt wird.

Siehe auch:

Danach klingt ComVor nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).