Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 11 (über 10 Versionen hinweg)
Revision 1 vom 2010-02-06 11:19:50
Größe: 1533
Autor: LilaBlume
Kommentar: Ausfaktorisierung, Einschätzung aus 29. TB BaWü
Revision 11 vom 2013-07-01 07:58:10
Größe: 2765
Autor: anonym
Kommentar: Redaktion
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
Eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden-Württemberg, Brandenburg ([[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|ab 2007]]) Hamburg und Hessen eingesetzt wird. [[http://www.dataport.de/dataport/themen/polizei/start.html|Infos über ComVor vom Hersteller dataport]]. <<TableOfContents>>
Zeile 3: Zeile 3:
Com``Vor klingt nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird). = ComVor =
Zeile 5: Zeile 5:
Typische Regelung zu Com``Vor in Hamburgischen PolDVG: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf,property=source.pdf, § 24: 5 Jahre für Beschuldigte (i.e., Straftat), 3 Jahre für Betroffene (i.e., OWi), 3 Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste etc., 1 Jahr für Sonstige, 3 Monate für Angehaltene (i.e., Personenkontrollen)
Zeile 7: Zeile 6:
Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) auskunftspflichtig sind. Der [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37. TB LfD Hessen]], 4.3.3 stellt die Dinge hier klar. ComVor ist eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte [[Länderübergreifende Software#Vorgangsverwaltungen|Vorgangsverwaltung]], die in jedem Fall mal in [[Datenbanken Baden-Württemberg|Baden Württemberg]], [[Datenbanken Brandenburg|Brandenburg]], [[Datenbanken Hamburg|Hamburg]] und [[Datenbanken Hessen|Hessen]] eingesetzt wird.
Zeile 9: Zeile 8:
Weil Vorgangsverwaltungen unglaubliche Datengräber sind, überrascht die Mitteilung im <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1/2.2.5 nicht, die dortige ComVor-Instanz solle "Quelldatenbank für die verschiedenen polizeilichen
Informationssysteme werden", also nachher [[POLAS]] füttern.
siehe auch:

 * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|Heise Newsticker über ComVor]]
 * [[http://www.dataport.de/dataport/themen/polizei/start.html|Infos über ComVor vom Hersteller dataport]].

Danach klingt Com``Vor nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

== Gesetzliche Speicherfristen ==

Typische Regelung zu Com``Vor stehen im Hamburgischen PolDVG:

[[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/service/downloads/0601-sog-poldvg-pdf|PolDvG]] (pdf)

Danach ist nach § 24 die Speicherfrist fünf Jahre für Beschuldigte (d.h. eine Straftat), drei Jahre für Betroffene (d.h. eine Begeher einer Ordnungswidrigkeit), drei Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste und drei Monate für Angehaltene (i.a. Personenkontrollen).

== Auskunftsrecht ==

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der [[LfdI]] von [[Hessen]] stellt in seinem [[http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=180&download_now=1|37 Tätitigkeitsbericht]] klar, dass auch für Vorgangsdaten eine Auskunftspflicht besteht.

== Probleme durch Vorgangsverwaltungen ==

Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. Tätigkeitsbericht LfDI BaWü)>> (2008)
illustriert recht schön, dass die übliche Argumentation,
Vorgangsverwaltungen wären vergleichsweise harmlos, weil sie nicht zur
Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung eingesetzt werden, auch dann
unsinnig wäre, wenn sie tatsächlich nicht nach Namen oder anderen
personenbezogenen Eigenschaften durchsuchbar wären:

{{{#!blockquote
Dass die Qualität der [polizeilichen Datenspeicherung verbessert werden
kann, ist nach einem mir zugegangenen Evaluationsbericht dieser Gruppe
kaum zu bestreiten.
Hierzu soll auch die Realisierung des Projektes ComVor, also die
Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems, welches Quelldatenbank für
die verschiedenen polizeilichen
Informationssysteme werden soll, beitragen.
}}}

-- die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sind eben nicht
abgeschottet, es findet permanenter und prinzipiell praktisch nicht
kontrollierbarer Austausch statt.

ComVor

ComVor ist eine im Auftrag der Hamburger Polizei entwickelte Vorgangsverwaltung, die in jedem Fall mal in Baden Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen eingesetzt wird.

siehe auch:

Danach klingt ComVor nach einem ziemlich wüsten Hack auf der Basis von allerlei Microsoft-Murks (Formulare in Word, deren Inhalt nachher irgendwie in MS-SQL-Kram reingefummelt wird).

Gesetzliche Speicherfristen

Typische Regelung zu ComVor stehen im Hamburgischen PolDVG:

PolDvG (pdf)

Danach ist nach § 24 die Speicherfrist fünf Jahre für Beschuldigte (d.h. eine Straftat), drei Jahre für Betroffene (d.h. eine Begeher einer Ordnungswidrigkeit), drei Jahre für Geschädigte, Anzeigende, Zeugen, Vermisste und drei Monate für Angehaltene (i.a. Personenkontrollen).

Auskunftsrecht

Teilweise war den Polizeien nicht ganz klar, dass auch ihre Vorgangsverwaltungen (in denen ja in aller Regel nach Namen gesucht werden kann) und somit auch ComVor auskunftspflichtig sind. Der LfdI von Hessen stellt in seinem 37 Tätitigkeitsbericht klar, dass auch für Vorgangsdaten eine Auskunftspflicht besteht.

Probleme durch Vorgangsverwaltungen

Der 29. Tätigkeitsbericht LfDI BaWü (2008) illustriert recht schön, dass die übliche Argumentation, Vorgangsverwaltungen wären vergleichsweise harmlos, weil sie nicht zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung eingesetzt werden, auch dann unsinnig wäre, wenn sie tatsächlich nicht nach Namen oder anderen personenbezogenen Eigenschaften durchsuchbar wären:

Dass die Qualität der [polizeilichen Datenspeicherung verbessert werden kann, ist nach einem mir zugegangenen Evaluationsbericht dieser Gruppe kaum zu bestreiten. Hierzu soll auch die Realisierung des Projektes ComVor, also die Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems, welches Quelldatenbank für die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme werden soll, beitragen.

-- die verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sind eben nicht abgeschottet, es findet permanenter und prinzipiell praktisch nicht kontrollierbarer Austausch statt.