Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister ist eine der Datenbanken der Staatsanwaltschaften. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.
Inhalt des Bundeszentralregisters
Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom ZStV ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach § 3 BZRG geregelt.
Anzahl Datensätze
Zahlen vom BMJ:
2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.
Polizeiliche Führungzeugnisse
Die Polizeilichen Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im Bundeszentralregister erstellt.
Kopplung mit INPOL
Das Bundeszentralregister ist legal mit INPOL gekoppelt.
EU Vernetzung
Seit 2005 gab es eine Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut um das Europäisches Strafregister zu errichten.