Revision 8 vom 2011-02-01 13:24:42

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Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister ist eine der Datenbanken der Staatsanwaltschaften.

Inhalt des Bundeszentralregisters

Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom ZStV ins Bundeszentralreigister verschoben.

Es wird vom vom Bundesministerium der Justiz (vorher Bundesanwaltschaft, ist gemeinsam mit dem ZStV verlegt worden) geführt. Hier kommen die Polizeilichen Führungszeugnisse her.

Das Bundeszentralregister ist egal mit INPOL gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut mit dem Ziel, ein Europäisches Strafregister zu errichten.

Zahlen vom BMJ:

2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.