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Das Bundeszentralregister ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]]. | Das Bundeszentralregister ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]]. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg|Bundeszentralregistergesetz]] (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt. |
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Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom [[ZStV]] ins Bundeszentralreigister verschoben. | Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom [[ZStV]] ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__3.html|§ 3]] BZRG geregelt. |
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Es wird vom vom Bundesministerium der Justiz (vorher Bundesanwaltschaft, ist gemeinsam mit dem [[ZStV]] verlegt worden) geführt. Hier kommen die Polizeilichen Führungszeugnisse her. Das Bundeszentralregister ist egal mit [[INPOL]] gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut mit dem Ziel, ein [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten. |
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=== Polizeiliche Führungzeugnisse === Die Polizeilichen Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im Bundeszentralregister erstellt. === Kopplung mit INPOL === Das Bundeszentralregister ist legal mit [[INPOL]] gekoppelt. == EU Vernetzung == Seit 2005 gab es eine [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut um das [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten. |
Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister ist eine der Datenbanken der Staatsanwaltschaften. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.
Inhalt des Bundeszentralregisters
Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom ZStV ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach § 3 BZRG geregelt.
Anzahl Datensätze
Zahlen vom BMJ:
2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.
Polizeiliche Führungzeugnisse
Die Polizeilichen Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im Bundeszentralregister erstellt.
Kopplung mit INPOL
Das Bundeszentralregister ist legal mit INPOL gekoppelt.
EU Vernetzung
Seit 2005 gab es eine Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut um das Europäisches Strafregister zu errichten.