Unterschiede zwischen den Revisionen 6 und 7
Revision 6 vom 2010-09-05 06:18:37
Größe: 784
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 7 vom 2011-02-01 13:15:52
Größe: 928
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 2: Zeile 2:
= Bundeszentralregister =

Das Bundeszentralregister ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]].
Zeile 4: Zeile 7:
Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut mit dem Ziel, ein [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten. Das Bundeszentralregister ist egal mit [[INPOL]] gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut mit dem Ziel, ein [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten.

Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister ist eine der Datenbanken der Staatsanwaltschaften. Verzeichnet rechtskräftige Entscheidungen, geführt vom Bundesministerium der Justiz (vorher Bundesanwaltschaft, ist gemeinsam mit dem ZStV verlegt worden). Hier kommen die Polizeilichen Führungszeugnisse her.

Das Bundeszentralregister ist egal mit INPOL gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut mit dem Ziel, ein Europäisches Strafregister zu errichten.

Zahlen vom BMJ:

2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.