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Verzeichnet rechtskräftige Entscheidungen, geführt vom Bundesministerium der Justiz (vorher Bundesanwaltschaft, ist gemeinsam mit dem [[ZStV]] verlegt worden). Hier kommen die Polizeilichen Führungszeugnisse her.
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Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Das Bundeszentralregister ist eine der [[Datenbanken der Staatsanwaltschaften]]. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg|Bundeszentralregistergesetz]] (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.

Die Datenbank wird betrieben vom Bundesamt für Justiz.

= Inhalt =

Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom [[ZStV]] ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach [[http://bundesrecht.juris.de/bzrg/__3.html|§ 3]] BZRG geregelt.

Polizeiliche Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im
Bundeszentralregister erstellt; dabei führt eine einzelne Verurteilung von bis
zu 90 Tagssätzen noch nicht zu einem Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis,
meist aber durchaus zwei kleinere Verurteilungen.


== Zahlen ==
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== Internationale Vernetzung ==

Seit 2005 gab es eine [[http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401|Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]]. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut, um das [[ECRIS|Europäisches Strafregister]] zu errichten.

Verurteilungen von in der BRD lebenden oder geborenen Personen im
Ausland werden nach §54 normalerweise ins BZR aufgenommen (nämlich dann,
wenn die deutsche Justiz von ihnen erfahren und wenn sie auch nach
deutschem Recht hätten verurteilt werden können.

Das Bundeszentralregister ist eine der Datenbanken der Staatsanwaltschaften. Die Aufsicht führt das Bundesministerium der Justiz. Die gesetzliche Grundlage des Bundeszentralregisters ist das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes wurde der Sitz des Bundeszentralregisters 1999 von Berlin nach Bonn verlegt.

Die Datenbank wird betrieben vom Bundesamt für Justiz.

Inhalt

Verzeichnet werden rechtskräftige Entscheidungen, d.h. nach einer rechtskräftigen Verurteilung werden die Daten vom ZStV ins Bundeszentralreigister verschoben. Die Art der Daten ist nach § 3 BZRG geregelt.

Polizeiliche Führungszeugnisse werden aus den Einträgen im Bundeszentralregister erstellt; dabei führt eine einzelne Verurteilung von bis zu 90 Tagssätzen noch nicht zu einem Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis, meist aber durchaus zwei kleinere Verurteilungen.

Zahlen

Zahlen vom BMJ:

2008: 15.3 Millionen Datensätze von 6.3 Millionen Personen, 10000 neue Datensätze pro Tag, 40000 Auskünfte pro Tag.

Internationale Vernetzung

Seit 2005 gab es eine Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern. Die europäische Vernetzung wurde weiter ausgebaut, um das Europäisches Strafregister zu errichten.

Verurteilungen von in der BRD lebenden oder geborenen Personen im Ausland werden nach §54 normalerweise ins BZR aufgenommen (nämlich dann, wenn die deutsche Justiz von ihnen erfahren und wenn sie auch nach deutschem Recht hätten verurteilt werden können.