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Revision 2 vom 2011-02-04 11:26:25
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Revision 3 vom 2011-02-04 11:27:51
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In der BRD bekommt die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundepolizei]] die Daten. In der BRD bekommt die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] die Daten.

Vorabinformation über Flugreisende

Unter Advance Passenger Information (API) firmiert ein relativ schmaler Datensatz, der Flugpassagieren in viele Zielstaaten vorausgeht, insbesondere bei Bedarf innerhalb der EU.

Auf EU-Ebene wurde das API-Verfahren 2004 durch die Spanische Initiative eingeführt: Auf Anfrage übermitteln die Fluglinien Name, Geburtsdatum, Nationalität, Startflughafen und Grenzpunkt von Flugreisenden. Die Daten werden beim Check-In übertragen und werden bis zu 24 Stunden gespeichert. Neben Grenzbehörden dürfen auch zumindest zur Migrationskontrolle verwendet werden (EU-Direktive 95/46/EC. Laut EU-Überblick von 2010 (S. 8) wird API nur von wenigen Mitgliedsstaaten genutzt.

In der BRD bekommt die Bundespolizei die Daten.

Siehe auch

Umfangreichere Datensätze werden im Zuge von PNR übertragen.